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von carisma
Im Jahr 2014 ist es so weit: DreamCarisma wird 10 Jahre alt. Ja, im April 2004 wurde DreamCarisma spontan und als kleines unscheinbares Forum eröffnet und hoffte viele Informationen zum Mitsubishi Carisma zu sammeln, da es zur damaligen Zeit kaum Internetseiten gab, die viel zum Carisma preis gaben. Das Forum wuchs rasant und schneller als erhofft an, was auch den Ausbau des Forum mit zusätzlichen Unterseiten antrieb. Lange Rede, kurzer Sinn... Trotz ausgelaufenem Modell, gibt DreamCarisma vielen Leuten noch heute hilfreiche Tipps und Unterstützung zum Erhalt mancher Carismatiker. Und das muss natürlich auch mal gefeiert werden. Deswegen wird im Sommer 2014 das 10-jährige DC-Fest-Treffen geplant. Genauere Pläne stehen noch nicht ganz fest, angepeilt wird der Platz des Herztreffen in Hünfeld und ein Wochenende (Samstag bis Sonntag). Enno (xx_angel77_xx) und ich (carisma) werden uns um das ganze kümmern. Nun die Frage vorweg: Wer hätte denn überhaupt Lust zum DC-Treffen zu erscheinen? Eingeladen sind natürlich alle (Ex-)Carisma Fahrer und Freunde. PS: Es besteht nicht die Absicht ein riesen Mega-Mitsubishi-Treffen zu veranstalten.
von xx_angel77_xx
Hallo Community! Einige von euch werden das Elbetreffen besuchen, soviel ist klar. Dadurch dass der Ansturm auf die 350 zu vergebenden Plätze - wie zu erwarten - sehr groß war, musste die Anmeldeliste schon im Dezember geschlossen werden. Erfahrungen aus dem letzten Jahr zeigten, dass die Plätze zwar schnell vergeben sind, aber im Endeffekt nicht kommen. Das ist natürlich denkbar ungünstig für die Reservisten, die immernoch hoffen, einen Platz abzukriegen. Derzeit sind 31 davon in der Warteschleife. Erstmals wurde diesbezüglich dieses Jahr eine Bestätigung der Anmeldung zum Treffen nötig. Diese ist nun "freigeschaltet" und ihr könnt bis zum 31. Mai eure Teilname bestätigen. Wenn ihr noch nicht angemeldet seid, müsst ihr euch anmelden und auch bestätigen. Wie geht das? Ganz einfach: euren Namen und eure Startnummer in einer Email an kai [at] mitsu-talk.de schicken und fertig. Wer zu spät kommt, hat schlicht Pech gehabt und muss dann draußen parken. Zum ersten Mal dabei? Dann lest euch eben mal die Benimmregeln für das Treffen durch: http://www.mitsubishi-fan.de/MFF/ET_A-Z.pdf Erleichtert dem Team die Abfertigung bei der Ankunft! Druckt das Formular ausgefüllt aus, so müsst ihr es nur noch abgeben und der Einlass wird arg beschleunigt. Anmeldeformular ( deutsch ) : http://www.mitsubishi-fan.de/MFF/TD_DEU.pdf Participation form ( english ) : http://www.mitsubishi-fan.de/MFF/TD_ENG.pdf Ich hoffe, ich sehe viele von euch. so far, euer Enno
von carisma
Wir es sicherlich schon einige von euch erfahren haben, gelten seit dem 01. April 2013 neue Regel im Straßenverkehr, für Autofahrer und Radfahrer. Hier eine Übersicht der Neuerungen für alle Autofahrer: - Bei Überschreiten der erlaubten Parkdauer um bis zu 30 Minuten sind künftig 10 Euro statt 5 Euro fällig.
- Wer bis zu eine Stunde länger parkt als erlaubt, muss 15 Euro zahlen, 20 Euro sind es für bis zu zwei Stunden, 25 Euro für bis zu drei Stunden und 30 Euro für noch längere Verstöße.
(Der Höchstsatz von 35 Euro gilt weiterhin, wenn es um das Zuparken von Feuerwehrzufahrten oder Behindertenparkplätzen geht.) - Parken auf Radwegen kostet jetzt mindestens 20 Euro, statt 15 Euro.
- Wer mit seinem Auto einen Fahrradstreifen auf der Straße blockiert, muss 20 Euro statt 10 Euro zahlen.
- Wer unvorsichtig aus seinem Auto aussteigt und dadurch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, muss 20 Euro statt 10 Euro Strafe zahlen.
- Fahren bei Dunkelheit ohne Licht oder mit verdreckten oder schneebedeckten Scheinwerfern und Rücklichtern, schlägt jetzt mit 20 Euro statt 10 Euro zu Buche.
- Wer in falscher Richtung eine Einbahnstraße oder einen Kreisverkehr befährt, muss mindestens 25 Euro, statt 20 Euro Strafe zahlen.
- In Fahrradstraßen gilt jetzt ein Tempo-Limit von 30 km/h. Dies löst die eher vage Vorgabe "mäßige Geschwindigkeit" ab.
- Künftig gilt ein generelles Überholverbot an beschrankten und unbeschrankten Bahnübergängen.
- Bei Gefahrenzeichen muss die Geschwindigkeit künftig gedrosselt werden, sonst droht ein Bußgeld von 100 Euro. Auch ohne ausdrückliche Geschwindigkeitsbegrenzung müssen Verkehrsteilnehmer an den entsprechenden Stellen bei Gefahr zum Stehen kommen.
- Es ist nun Pflicht, bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte Winterreifen zu verwenden, die das M+S-Symbol aufweisen.
Hier eine Übersicht der Neuerungen für alle Radfahrer: - Falsches Einbiegen in Einbahnstraßen kostet künftig je nach Situation 20 bis 35 Euro statt 15 bis 30 Euro.
- Wer nicht auf dem Radweg fährt oder darauf in falscher Richtung unterwegs ist, soll 20 Euro statt 15 Euro zahlen.
- Fahren ohne Licht kostet Radler nun 20 Euro statt 10 Euro.
- Für das Radeln durch Fußgängerzonen werden 15 Euro statt 10 Euro fällig.
- Ein Zusatzzeichen zeigt künftig an, wenn der Radverkehr in einer Einbahnstraße in der Gegenrichtung zugelassen ist.
- Ein neues Verkehrsschild mit amtlicher Bezeichnung "durchlässige Sackgasse" soll Fahrradfahrer auf kleine Schleichwege hinweisen, die Autos nicht nutzen können.
- Auf gemeinsamen Rad- und Gehwegen sollen Radler Rücksicht auf Fußgänger nehmen, nicht mehr vorgeschrieben wird aber Schrittgeschwindigkeit.
- Radfahrer, die abbiegen wollen, müssen sich nicht mehr in der Abbiegerspur rechts einordnen, sondern können sich vor oder hinter die abbiegenden Autos stellen.
- Fußgängerampeln, die bislang beachtet werden mussten, wenn ein Bürgersteigradweg ohne Fahrradampel vorhanden war, gelten nicht mehr: Ist der Radler auf der Fahrbahn unterwegs, gilt für ihn die allgemeine Verkehrsampel. Wenn der Radfahrer auf dem Radweg fährt, gilt die Radfahrerampel. Gibt es kein spezielles Fahrradsignal, gilt auch für den Radfahrer auf dem Radweg die Autoampel.
Es besteht allerdings eine Übergangsregelung bis Ende 2016: Bis dahin noch nicht ausgetauschte Fußgängersignale gelten weiterhin für Bürgersteig-Radwege, die unmittelbar neben einem Gehweg liegen. - Radfahrer dürfen Radwege entgegen der Fahrtrichtung nur dann benutzen, wenn diese durch eine entsprechende Beschilderung freigegeben sind.
- Offiziell geregelt ist nun auch der Transport von Kindern in Fahrradanhängern: Grundsätzlich dürfen bis zu zwei Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr in dafür vorgesehenen Fahrradanhängern mitfahren. Der Radfahrer muss mindestens 16 Jahre alt sein.
Es gibt auch neue Verkehrsschilder: Das neue Verkehrsschild mit der Bezeichnung "durchlässige Sackgasse" soll Fahrradfahrer und Fußgänger auf kleine Schleichwege hinweisen, die Autos nicht nutzen dürfen.  Ohne den roten Streifen würde dieses Schild eine Umleitung markieren. In Verbindung mit der roten Linie zeigt es das Ende einer Umleitung an. Straße zum Spielen: Inlineskater und Rollschuhfahrer haben hier freie Fahrt. Parken ist hier erlaubt - aber nur mit Parkscheibe oder Parkschein. Ab hier sind Parkscheibe und Parkschein nicht mehr notwendig.
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BäR
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