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Letzte Änderungen für 2005
Seit dem 1. Februar werden Verstöße an dem Tag eingetragen, an dem sie begangen wurden. Einsprüche, die die Eintragung von Punkten verzögern sollen, bis andere Verstöße gelöscht sind, werden damit zwecklos.
Für das Nichteinhalten des erforderlichen Abstands zu einem vorausfahrenden Fahrzeug (Drängeln) gelten neue Höchststrafen: 250 statt 150 Euro und drei statt bisher einem Monat Fahrverbot.
Wichtige Änderungen seit 1. April 2004
Elefantenrennen mit Lkw auf Autobahnen sollen unterbunden werden. Wer mit zu geringer Geschwindigkeit überholt und deshalb lange die linke Spur blockiert, muss künftig 40 Euro statt bisher 30 Euro bezahlen und bekommt einen Punkt.
Passagiere in allen Bussen müssen Sicherheitsgurte anlegen (sofern sie vorhanden sind). Und der Busfahrer muss darauf hinweisen.
Teurer wird das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung. Wer mit dem Handy am Ohr hinter dem Lenkrad erwischt wird, muss jetzt 40 Euro (bisher 30 Euro) zahlen und bekommt einen Punkt in Flensburg.
Wer sein Auto an engen Stellen oder in Kurven abstellt und dadurch Rettungsfahrzeuge behindert, muss künftig mit 40 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen. Wer sogar vor oder in Feuerwehr-Anfahrtszonen parkt und den Rettungsdienst behindert, muss sogar 50 Euro zahlen und bekommt auch einen Punkt.

Downloads
StVO
StVZO
Änderungsverzeichnis zur 4. Auflage
Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog