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Was tun bei Unfall

Absichern!
Anhalten - Warnblinkanlage einschalten. Warndreieck aufstellen (Abstand: 50 bis 150 Schrittlängen). Eigene Sicherheit beachten! Unfallzeugen bitten zu warten.
Erste Hilfe leisten!
Verletzte versorgen, Rettungsdienst/Polizei anrufen oder anrufen lassen (Tel.: 110 oder 112).
Eigene Beweissicherung!
Zeugen-Anschriften notieren. Unfallstelle fotografieren (Übersichtsaufnahme, jeweils aus Richtung der Fahrzeuge mit eventuellen Bremsspuren, alle Fahrzeug-Beschädigungen). Bei den Übersichtsaufnahmen nachträglich vermeßbare Punkte wie z. B. Kanaldeckel, Lichtmasten, Verkehrszeichen, Bäume, Fahrbahnausbesserungsstellen usw. im Bildausschnitt mitfotografieren. Vorsicht fließender Verkehr!!! Bei Bagatellschäden Fahrzeugpositionen mit Kreide (meist im Verbandskasten zu finden) markieren und möglichst bald Unfallstelle räumen.
Unfallbericht erstellen!
Wenn möglich immer mit Unfallbeteiligten einen Unfallbericht (Formular) ausfüllen. Angaben zum Unfall, zum Fahrzeug und zur Person machen, jedoch kein Schuldanerkenntnis abgeben (Problem: mögliche Regreßansprüche der eigenen Haftpflichtversicherung).
Polizei rufen?
Bei Verletzten, hohem Sachschaden, keiner Einigung, wenn Unfallgegner sich vom Unfallort unerlaubt entfernt haben oder bei Gegnern mit ausländischem Kennzeichen ohne Versicherungsnachweis (Tel.: 110 oder 112).
Verhalten gegenüber der Polizei!
Angaben zur Person und zum Fahrzeug machen. Bei Zweifeln über den Unfallhergang keine weiteren Angaben machen. Nur bei eindeutigem Verschulden polizeiliches Verwarnungsgeld akzeptieren. Die Polizei ist nicht verpflichtet "Bagatellunfälle" (bis ca. EUR 2.000,-- Sachschaden je Beteiligter) aufzunehmen. Immer Namen sowie Dienststelle der Polizeibeamten für mögliche Rückfragen notieren.
Verhalten gegenüber "Unfallhelfern"!
Bei ungebetenen Unfallhelfern, die schon an der Unfallstelle Angebote zur Abwicklung des Schadens machen: äußerste Vorsicht! Abschleppfahrzeuge selbst oder über Polizei/ADAC-Notruf organisieren.