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Aktuelle Neuigkeiten
In eigener Sache:

Die Werkstatt-Handbücher im PDF-Format sind oft für viele eine kleine Hilfe, bei Bastelarbeiten am Fahrzeug.
Deshalb ist es wichtig schnell und einfach das richtige Dokument zu finden.

Unter den Rubriken "Werkstattanleitung_Getriebe", "Werkstattanleitung_Karosserie" sowie "Werkstattanleitung_Motor" habe ich die Dateinamen der einzelnen PDF-Dateien geändert.

So wurden in den Dateinamen (bestehend nur aus der Kapitel-Nr) der Titel des Dokumenten-Inhalt hinzugefügt.
Bspw. wurden unter "Werkstattanleitung_Karosserie"->"Handbuch" die PDF-Dateien wie folgt geändert:



altneu
00.pdf00_Allgemeines.pdf
11A.pdf11A_Motor.pdf
12.pdf12_Schmierung.pdf
13A.pdf13A+F+H_Kraftstoffsystem.pdf
usw...

Die Änderung soll zur besseren Übersicht dienen und macht das Suchen nach bestimmten Themen einfacher.

Einen Haken hat die Sache allerdings, für alle die Links auf bestimmte pdf-Dateien abgespeichert haben.
Durch die geänderten Dateinamen, hat sich auch die URL zu den Dateien geändert. Links zu diesen Dateien sollten angepasst werden, wenn man nicht auf eine Fehlerseite landen möchte. :prost:
Neues Jahr, neue Regeln.
Kaum einer wurde 2019 von den vielen Diskussionen über Klima und Umwelt verschont, dabei wurden Begriffe wie "Diesel", "Fahrräder" und "E-Mobilität" oft in den Mund genommen. Was für den einen wichtige Themen sind, ist für den anderen schon ein nervig, aber genau da gibt es 2020 wenige Neuerungen.

Weitere Dieselfahrverbote:
Seit 2019 gelten schon in einigen deutschen Großstädten Fahrverbote für Dieselfahrzeuge. Beispielsweise in Stuttgart gilt seit April 2019 ein großflächiges Fahrverbot für Euro 4-Diesel und ältere. Auch in 2020 ist mit Dieselfahrverboten in weiteren Städten und Regionen zu rechnen.

Mehr Sicherheit für Fahrradfahrer:
  • Für das Überholen von Radfahrern (wobei auch Fußgänger und E-Tretroller zählen) durch Autos, soll künftig ein Mindestabstand von 1,5 Metern innerorts und 2 Metern außerorts gelten.
  • Geplant ist auch ein neues Verkehrsschild, welches PKW & LKW das Überholen von Zweirädern verbietet.
  • Auch ein "Grüner Pfeil" für Radfahrer soll das Rechtsabbiegen sicher machen
  • Und Fahrradzonen, in denen keine Autos erlaubt sind.


Aber es gibt auch weitere Neuerungen, sowie härtere Bußgelder.

Bußgelder:
  • Parken in zweiter Reihe, auf Geh- und Radwegen sowie das Halten auf Schutzstreifen soll künftig statt 15 bis 30 Euro dann bis zu 100 Euro kosten oder sogar Punkte in Flensburg einbringen.
  • Auch das drei-minütige Halten auf Radfahrer-Schutzstreifen auf der Straße wird verboten.
  • Autofahrer, die keine Rettungsgasse bilden, droht eine Geldbuße von bis zu 320 Euro (bisher 200 Euro) plus einen Monat Führerscheinentzug und zwei Punkte in Flensburg.
  • Außerdem will man härter gegen Gaffer durchgreifen. Unfallopfer und Rettungskräfte sollen besser vor Schaulustigen geschützt werden. Zukünftig könnten Geldbußen oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren drohen.
  • Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen dürfen künftig innerorts nur noch mit Schrittgeschwindigkeit (7 bis 11 km/h) rechts abbiegen. Verstöße können mit einem Bußgeld in Höhe von 70 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet werden.


Maut:
  • Die geplante PKW Maut wird es nicht geben, der EuGH hatte sie am 18. Juni 2019 gestoppt, Grund: "Die Abgabe diskriminiere andere EU-Länder, da sie praktisch ausschließlich von Pkw-Fahrern aus anderen Mitgliedsstaaten gezahlt werden solle. Sie verstoße daher gegen EU-Recht, so der EuGH."
  • In Österreich hingegen wird der Maut-Tarif wegen Anpassung an den harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI) um 2,1 Prozent angehoben. Damit kostet die Pkw-Jahresvignette 91,10 Euro, die für Motorräder 36,20 Euro.
    In der Schweiz wird die neue Jahresvignette um 1,50 Euro teurer und kostet künftig 38 Euro. Die alte aus dem Jahr 2019 ist noch bis Ende Januar 2020 gültig.


Busspuren & Parkplätze für Car-Sharing und E-Autos:
  • Städte und Gemeinden können künftig Busspuren auch für Fahrgemeinschaften freigeben. Die Voraussetzung dafür sind Autos oder Motorräder + Beiwagen mit mindestens drei Personen. So will man den motorisierten Individualverkehr weiter reduzieren.
  • Neue Straßenschilder markieren eigens für Carsharing- und Elektroautos vorbehaltene Parkplätze.


Höhere Kopfprämie für E-Auto:
Die Umweltbonus genannte Kaufprämie für Elektroautos bis zu einem Nettolistenpreis von 40.000 Euro soll von 4000 auf 6000 Euro steigen. Bei Fahrzeugen mit einem Kaufpreis bis 65.000 Euro wird der Zuschuss auf 5000 Euro erhöht. Bei Plug-in-Hybriden soll der Zuschuss auf 4500 (Neupreis bis 40.000 Euro) beziehungsweise 3750 Euro (Neupreis bis 65.000 Euro) steigen. Die angepasste Förderrichtlinie soll nach einer beihilferechtlichen Prüfung durch die EU-Kommission "so bald wie möglich in Kraft treten".

Motorrad & Moped:
  • Zukünftig soll man auch mit einem Autoführerschein unter bestimmten Voraussetzungen (Alter von 25 Jahre und 5 Jahre Führerscheinklasse B) leichte Motorräder der 125er-Klasse fahren dürfen.
    Eine zusätzliche Ausbildung oder Prüfung soll demnach nicht notwendig sein – eine 90-minütige Theoriestunde und sechs praktische Fahrstunden sollen genügen.
  • Auch das Mindestalter zum Mopedfahren wurde gesenkt. Künftig dürfen Jugendliche bereits mit 15 Jahren den Rollerführerschein machen. Allerdings darf jedes Bundesland selbst entscheiden, ob es die Neuregelung auch tatsächlich umsetzt.


LKW-Abbiegeassistent:
Für neue Lang-Lkw (18,75 - 25,25 Meter) wird die Ausstattung mit einem Abbiegeassistenten und mitblinkenden Seitenmarkierungsleuchten auf deutschen Straßen ab dem 1. Juli 2020 Pflicht, für Bestandsfahrzeuge ab 1. Juli 2022.

Digitales Autoradio DAB+:
Das Digitalradio DAB+ (DAB = Digital Audio Broadcast) ist nichts Neues, muss aber ab dem 21. Dezember 2020 in jedem Neuwagen in Deutschland standardmäßig empfangbar sein.

In diesem Sinne: Prost Neujahr! :prost:
Bild
Bild-Quelle: Daimler / Mercedes
Wer mit dem Gedanken spielt, ein neues Fahrzeug zu kaufen, sollte sich zumindest bei Neuwagen beeilen, denn ab dem 01. September 2018 gilt für alle Neuzulassungen der neue WLTP (Worldwide harmonized Light vehicles Test Procedure) Prüfzyklus. Damit wird das alte Messverfahren NEFZ (Neue Europäische Fahrzyklus), welches seit 1992 benutzt wird, abgelöst und ist nicht mehr gültig für ab den 01.09.2018 neu zugelassene Fahrzeuge.

Warum steigt dadurch die KFZ-Steuer?
Die KFZ-Steuer wird bei gleichbleibenden Modellen teurer, da beim neuen WLTP Prüfzyklus Fahrzeuge realistischer auf ihre Abgaswerte gemessen werden, was wiederrum die Folge hat, dass die Werte höher ausfallen, als beim bisherigen Messverfahren NEFZ.
Nicht betroffen sind nur Fahrzeuge die bis zum 31.08.2018 zugelassen werden, diese sollen auch in Zukunft, bei Ummeldungen, Halter-Wechsel usw. ihren alten NEFZ-Wert in den Papieren beibehalten und nach diesem weiter Versteuert werden.
Alle Neuzulassungen ab dem 01.09.2018 müssen WLTP Zertifiziert sein. In den Papieren stehen dann höhere CO2-Werte, was dann auch der neue Fahrzeugbesitzer bei der Steuerabgabe an das Hauptzollamt spüren wird.

Wie berechnet sich die neue KFZ-Steuer?
Die KFZ-Steuer berechnet sich aus dem Hubraum und dem CO2-Wert.
Je 100 ccm sind das beim Benziner 2 Euro und beim Diesel 9,50 Euro.
Beim CO2-Wert sind die ersten 95 g/km frei, jedes weitere g/km kostet 2 Euro.
Die Berechnung ändert sich also aktuell nicht, der höhere Preis entsteht durch die realistische Messung und somit den Werten.

Warum ist das so?
Die Fahrzeuge, die ab dem 01.09.2018 verkauft und neu zugelassen werden, sind in vielen Fällen nicht anders als die, die auch einen Tag vorher verkauft und neu zugelassen wurden. Wobei neben Diesel-Fahrzeuge auch Benziner ab 01.09.2018 mit einem OPF (Ottomotor-Partikelfilter) ausgerüstet sein müssen.
Auch die Berechnung der KFZ-Steuer selbst, ändert sich nicht.
Es liegt einfach an der Art der neuen CO2 Messung, diese ist mehr den realistischen Bedingungen angepasst und lässt schwieriger „Schummelwerte“ zu.
Dazu gehören bspw. Straßentest, längere Messfahrzeiten, höhere Geschwindigkeiten, mehr Start-Stopp-Phasen.

Vor- & Nachteile?
Ja die gibt es durch aus. Zum Nachteil für den Verbraucher, steigen die Haltungskosten durch die KFZ-Steuer. Für den Staat wiederum ein Vorteil, der kassiert dabei besser ab, ob die Mehreinnahmen für die Infrastruktur eingesetzt werden, ist dabei fraglich.
Weiterer Nachteil besteht momentan für die Autohersteller, diese müssen mehr Geld und Zeit in das neue aufwendigere Messverfahren setzen.
Teilweise müssen auch viele Fahrzeuge mit einem neuen Partikelfilter ausgestattet werden.
Zudem gibt es momentan Engpässe bei den Prüfstationen, somit fehlende Zertifikate. Viele Autohersteller lassen schon die Produktionen langsamer laufen, da sich viele Neuwagen auf großen Höfen und Plätzen anstauen – VW bspw. hat schon ein Teil des Berliner Flughafen BER angemietet, um Fahrzeuge zwischen zu parken.
Diese Kosten könnten am Ende auch auf den Verbraucher umgelegt werden.
Ein Vorteil für den Verbraucher sollte aber auch in Zukunft die Angabe des Verbrauches sein. Denn durch die realistischen Messungen werden die Spritverbrauchswerte realistischer Ausfallen.
Außerdem könnte das auch die Autohersteller dazu zwingen, noch effizientere Motoren zu bauen.
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