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Re: kleine Legalitätsfrage

Ich würd sogar noch zum 2. Link gehen, in der Antwort der Dekra
Nach EG-Recht sind nur bei PKW nur 2 Begrenzungsleuchten zulässig.


Jedoch gilt u.a. nach nationalem deutschem Recht, der StVZO
§ 51 Absatz 1:
" Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder ohne Beiwagen und
Kraftfahrzeuge mit einer Breite von weniger als 1 000 mm - müssen zur
Kenntlichmachung ihrer seitlichen Begrenzung nach vorn mit
2 Begrenzungsleuchten ausgerüstet sein, ... Zulässig sind 2 zusätzliche
Begrenzungsleuchten, die Bestandteil der Scheinwerfer sein müssen. ..."

Nach unseren nationalen Deutschen Verordnungen sind demnach unter den
genannten Bedingungen bis zu 4 Begrenzungsleuchten zulässig, nicht
Pflicht.

Du Darfst einmal Bergrenzungslicht im Scheinwerfer haben und einmal noch welche gesondert. Oder nur welche im Scheinwerfer. Oder nur welche gesondert.

Ich würde damit am besten zum TÜV/DEKRA und mir das nochmal Schriftlich von denen hohlen.
Und wenn dich dann jemand damit anpissen will, hohlst du dir seine Dienstnummer und beschwerst dich über seine Unwissenheit :grins:
von APTYP92
18.11.2012, 20:13
 
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