carisma 31.12.2019, 14:51
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Moderator: News Team
1/1 31.12.2019, 14:51

Neues Jahr, neue Regeln.
Kaum einer wurde 2019 von den vielen Diskussionen über Klima und Umwelt verschont, dabei wurden Begriffe wie "Diesel", "Fahrräder" und "E-Mobilität" oft in den Mund genommen. Was für den einen wichtige Themen sind, ist für den anderen schon ein nervig, aber genau da gibt es 2020 wenige Neuerungen.

Weitere Dieselfahrverbote:
Seit 2019 gelten schon in einigen deutschen Großstädten Fahrverbote für Dieselfahrzeuge. Beispielsweise in Stuttgart gilt seit April 2019 ein großflächiges Fahrverbot für Euro 4-Diesel und ältere. Auch in 2020 ist mit Dieselfahrverboten in weiteren Städten und Regionen zu rechnen.

Mehr Sicherheit für Fahrradfahrer:
  • Für das Überholen von Radfahrern (wobei auch Fußgänger und E-Tretroller zählen) durch Autos, soll künftig ein Mindestabstand von 1,5 Metern innerorts und 2 Metern außerorts gelten.
  • Geplant ist auch ein neues Verkehrsschild, welches PKW & LKW das Überholen von Zweirädern verbietet.
  • Auch ein "Grüner Pfeil" für Radfahrer soll das Rechtsabbiegen sicher machen
  • Und Fahrradzonen, in denen keine Autos erlaubt sind.

Aber es gibt auch weitere Neuerungen, sowie härtere Bußgelder.

Bußgelder:
  • Parken in zweiter Reihe, auf Geh- und Radwegen sowie das Halten auf Schutzstreifen soll künftig statt 15 bis 30 Euro dann bis zu 100 Euro kosten oder sogar Punkte in Flensburg einbringen.
  • Auch das drei-minütige Halten auf Radfahrer-Schutzstreifen auf der Straße wird verboten.
  • Autofahrer, die keine Rettungsgasse bilden, droht eine Geldbuße von bis zu 320 Euro (bisher 200 Euro) plus einen Monat Führerscheinentzug und zwei Punkte in Flensburg.
  • Außerdem will man härter gegen Gaffer durchgreifen. Unfallopfer und Rettungskräfte sollen besser vor Schaulustigen geschützt werden. Zukünftig könnten Geldbußen oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren drohen.
  • Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen dürfen künftig innerorts nur noch mit Schrittgeschwindigkeit (7 bis 11 km/h) rechts abbiegen. Verstöße können mit einem Bußgeld in Höhe von 70 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet werden.

Maut:
  • Die geplante PKW Maut wird es nicht geben, der EuGH hatte sie am 18. Juni 2019 gestoppt, Grund: "Die Abgabe diskriminiere andere EU-Länder, da sie praktisch ausschließlich von Pkw-Fahrern aus anderen Mitgliedsstaaten gezahlt werden solle. Sie verstoße daher gegen EU-Recht, so der EuGH."
  • In Österreich hingegen wird der Maut-Tarif wegen Anpassung an den harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI) um 2,1 Prozent angehoben. Damit kostet die Pkw-Jahresvignette 91,10 Euro, die für Motorräder 36,20 Euro.
    In der Schweiz wird die neue Jahresvignette um 1,50 Euro teurer und kostet künftig 38 Euro. Die alte aus dem Jahr 2019 ist noch bis Ende Januar 2020 gültig.

Busspuren & Parkplätze für Car-Sharing und E-Autos:
  • Städte und Gemeinden können künftig Busspuren auch für Fahrgemeinschaften freigeben. Die Voraussetzung dafür sind Autos oder Motorräder + Beiwagen mit mindestens drei Personen. So will man den motorisierten Individualverkehr weiter reduzieren.
  • Neue Straßenschilder markieren eigens für Carsharing- und Elektroautos vorbehaltene Parkplätze.

Höhere Kopfprämie für E-Auto:
Die Umweltbonus genannte Kaufprämie für Elektroautos bis zu einem Nettolistenpreis von 40.000 Euro soll von 4000 auf 6000 Euro steigen. Bei Fahrzeugen mit einem Kaufpreis bis 65.000 Euro wird der Zuschuss auf 5000 Euro erhöht. Bei Plug-in-Hybriden soll der Zuschuss auf 4500 (Neupreis bis 40.000 Euro) beziehungsweise 3750 Euro (Neupreis bis 65.000 Euro) steigen. Die angepasste Förderrichtlinie soll nach einer beihilferechtlichen Prüfung durch die EU-Kommission "so bald wie möglich in Kraft treten".

Motorrad & Moped:
  • Zukünftig soll man auch mit einem Autoführerschein unter bestimmten Voraussetzungen (Alter von 25 Jahre und 5 Jahre Führerscheinklasse B) leichte Motorräder der 125er-Klasse fahren dürfen.
    Eine zusätzliche Ausbildung oder Prüfung soll demnach nicht notwendig sein – eine 90-minütige Theoriestunde und sechs praktische Fahrstunden sollen genügen.
  • Auch das Mindestalter zum Mopedfahren wurde gesenkt. Künftig dürfen Jugendliche bereits mit 15 Jahren den Rollerführerschein machen. Allerdings darf jedes Bundesland selbst entscheiden, ob es die Neuregelung auch tatsächlich umsetzt.

LKW-Abbiegeassistent:
Für neue Lang-Lkw (18,75 - 25,25 Meter) wird die Ausstattung mit einem Abbiegeassistenten und mitblinkenden Seitenmarkierungsleuchten auf deutschen Straßen ab dem 1. Juli 2020 Pflicht, für Bestandsfahrzeuge ab 1. Juli 2022.

Digitales Autoradio DAB+:
Das Digitalradio DAB+ (DAB = Digital Audio Broadcast) ist nichts Neues, muss aber ab dem 21. Dezember 2020 in jedem Neuwagen in Deutschland standardmäßig empfangbar sein.

In diesem Sinne: Prost Neujahr! :prost:
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