Yappu 23.06.2011, 17:23
Recht und Ordnung. Was ist im Straßenverkehr erlaubt und was nicht.
TÜV, Dekra, HU/AU, Gutachten/ABE, Steuer, Verkehrsrecht, Versicherungen, usw.
Moderator: Talk-Moderator
27/32 11.07.2011, 15:12

Du kannst es trotzdem versuchen, einfach mal die zuständige Behörde Anrufen oder Anschreiben (die Angaben sollten ja in dem Schreiben stehen), mehr als Ablehnen können die ja nicht.
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28/32 11.07.2011, 18:01

carisma hat am 11.07.2011, 16:02:Das original wirst du nicht bekommen, dazu besteht für dich auch kein Recht das original zugeschickt zu bekommen.
Du kannst das original auf dem Amt/Behörde direkt ansehen.

So viel ich weiß, kann eine direkte Kopie vom original nur ein Anwalt anfordern, ob sich dafür nun die Anwaltskosten lohnen, ist dir überlassen.


Nö, als ich in Hünfeld geblitzt wurde hab ich denen eine E-Mail geschrieben von wegen, dass ich gerne das Bild hätte, weil ich nicht wüsste wer gefahren ist und dass eine Zusendeung per Mail völlig ausreichend wäre. Einene Tag später hatte ich eine Mail mit 3 Bildern im Anhang erhalten. Und ich bin kein Anwalt B)
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29/32 11.07.2011, 21:26

ok, wer weiß, das ist sicherlich wieder son Ding, was von Bundesland zu Bundesland / Behörde zu Behörde anders läuft.
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30/32 12.07.2011, 12:34

Also ich hab da heute angerufen und mich entschuldigt das ich so lang gebraucht habe und hab der Frau das dann per Fax geschickt.
Habe noch dazu geschrieben das ich nicht weiß wer das ist und ob sie mir das Bild zuschicken kann per Mail, und wenn ich da was erkenne könnte ich sagen wer das ist.

Bin gespannt was da zurück kommt.
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Yappu
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31/32 05.08.2011, 08:30

Wenn mans jetzt mal ganz pinibel sieht, müssen die dir dein Bild zuschicken.
Der Grund ist einfach: Durch das Blitzen haben beide seiten eigentlich eine Ordnungswiedrigkeit begangen, du weil du zu schnell warst, und die, weil sie gegen dien Persönlichkeitsrecht verstoßen und ohne deine Erlaubnis ein Bild von dir gemacht haben =)
Mal davon abgesehen das deine Tat mehr kostet =).

Wenn du den Führerschein nicht loswerden willst, ruf beim zuständigen Amt an, und einige dich anders mit denen, z.B. durch eine Höhere Strafe.

Zu deiner Freundin: Wenn du Rechtschutzverischert bist, hol dir nen Anwalt, wenn nicht, hol dir nen Anwalt.

Ganz einfach weil du die Kosten von ihr erstattet bekommst, wenn du recht bekommst!
Die festplatte ist weg? Ja und? Es gibt nachweise das sie zu der Addresse geschickt wurde, und bei dir ist sie nicht auffindbar, aus der nummer kommt sie schonma nicht raus.
Deine Firma kann nachweisen, das es einen neue Karte für dich gibt und diese abgeschickt wurde. Hast du sie? wenn nicht hast du hoffentlich gleich gemeldet das da was nicht korrekt gelaufen ist oder?
Auch aus der Nummer kommt sie nicht raus.
Die Post kann nachweise ausstellen, ob Post an dich geschickt wurde, da du nun wo anders wohnst kann sie auch nachweisen, ob sie dir die Post weitergeschickt hat oder nicht =).

ahhh Rechtschutz ist was feines xD Ich würd mir da so einen Spaß draus machen.

Ach ja ich hätte nichtmal versucht, das sie die Nummer behält.
Wenn mir jemand sagt, das er mir das Leben schwer macht, kann der jenige, der meinen Anschluss verwenden mal sehen wer hier wessen Leben ***** B)


meien 2 cent =)
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32/32 21.11.2011, 19:13

Hey,

also sagen wir mal so..

140 bei 80 wären ohne Abzüge 60 km/h... also bist du mit Abzügen (Messtolleranz etc.) auch noch deutlich über 31 km/h. Das heißt wir befinden uns nicht mehr im Bereich einer Ordnungswidrigkeit.

Du bist ja beim Einwohnermeldeamt in deiner neuen Heimat gemeldet. Das heißt auch, dass das Amt bescheid weiß, dass du umgezogen bist und wo dein neuer Wohnsitz ist.

Sollte also z.B keine Rückmeldung von deiner alten Adresse kommen, wird die Behörde nachforschungen anstellen und prombt bemerken, dass dein Wohnsitz sich geändert hat. Die Behörde verfügt für solche Fälle über ein Zentrales Register, wo alle benötigten Daten aufgeführt sind.

Wirst dann warscheinlich einen Anhörungsbescheid zur neuen Adresse kriegen um zu der begangenen Tat, Stellung zu nehmen.
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