gelöschtes Mitglied 3811 25.06.2011, 10:31
Recht und Ordnung. Was ist im Straßenverkehr erlaubt und was nicht.
TÜV, Dekra, HU/AU, Gutachten/ABE, Steuer, Verkehrsrecht, Versicherungen, usw.
Moderator: Talk-Moderator
1/9 25.06.2011, 10:31

Hey Jungs, gerade Post bekommen, wurde mit 32 drüber (innerorts) geblitzt... k.a. was mich damals da getrieben hat. :td:

naja jedenfalls, das ist ja nur 1km/h über der grenze zum fahrverbot. :_(
meint ihr ich könnte da irgendwie mich der sachbearbeiterin reden oder sonst irgendwas machen, dass die da gnade walten lassen oder so?
oder ist das alles schon son automatisierter staatlicher ablauf dass da eh keiner was dran ändern kann?

Edit: Ups sry, passt vermutlich besser in den STVO Ordner. Könnt ihr gern verschieben.
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gelöschtes Mitglied 3811
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2/9 25.06.2011, 10:49

Also ich hab mal gehört. dass man unter bestimmten wichtigen Umständen ein Fahrverbot durch einen höhere Geldstrafe abwenden kann.

Wie das allerdings läuft, kann ich dir nicht sagen...
+0
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3/9 25.06.2011, 10:58

Auf bussgeldkataloge.de steht u.A.
Ein Absehen vom Fahrverbot ist inzwischen fast nur noch
bei erwiesener Existenzbedrohung möglich. Weil heute praktisch jeder auf seinen Führerschein
angewiesen ist (Fahrer, Autowerkstatt-Beschäftigter, Außendienstler, Handwerker,
Selbständiger, Alleinerziehender, langer Weg zur Arbeit, Behinderter, krankes Kind,
kranke Oma usw...) werden selten Ausnahmen gemacht. Und die Bestätigung des Arbeitgebers,
dass der Arbeitnehmmer total unersetzlich ist (welcher Arbeitgeber bestätigt das nicht ?)
zieht auch nicht mehr. In wichtigen Fällen wird ein auf Verkehrsrecht spezialisierter
Anwalt empfohlen.


Interessant.
Ich werde auf jeden Fall den schriebs persönlich bei der Sachbearbeiterin abgeben und nen Wort mit ihr quatschen und dann hier berichten, wie das gelaufen ist.
+0
gelöschtes Mitglied 3811
4/9 27.06.2011, 09:28

wenn die sich stur stellen-was sie wahrscheinlich tun werden-fordere den eichbereicht des blitzers an und ebenfalls das foto.
die dinger müssen in regelmäßigen abständen geeicht werden-wenn nicht hast glück und musst garnix zahlen...
wenn doch hast zumindest noch bissle zeit bis der beschluss eingeht.

das bild ist wichtig um zu sehen das wirklich du das warst.hab neulich auch was in der art gekriegt und konnte mir nicht denken wann das passiert ist.
tja aufm bild wars dann ersichtlich das die n zahlendreher im nummernschild hatten und mir is garnix passiert.
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Das mit dem Eichbericht klingt interessant. Hast du paar Fakten oder Quellen für mich, wo ich das nachlesen kann? Welche Zeitrahmen gesetzlich vorgeschrieben sind, wie die akzeptable Toleranz ist, was ich fordern kann wenn kein Eichbericht vorliegt oder die Toleranz überschritten oder oder so.
Ich werd auf jeden Fall auch mal googeln. Aber vielleicht haste ja was da.
+0
gelöschtes Mitglied 3811
6/9 27.06.2011, 13:26

http://www.dreamcarisma.de/viewtopic.php?t=9503&highlight=richter

:grins: :grins: :grins: :grins: :grins: :grins: :grins: :grins: :grins: :grins:


also wenn du ne Rechtsschutzversicherung hast und die diesen bereich abdeckt oder nen bekanten Anwalt hast versuchs mal dort.

Also mein Kumpel wurde auch mal geblizt und musste lappen abgeben.
Der hat sich auch überall informiert und da wurde gesagt es gibt genug fälle wo man daran vorbei kam.
z.b. ein schiefes Blitzerfoto oder auch wie schon freeeak sagte das keine Eichpapiere nachzuweisen
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Insgesamt 1x geändert, zuletzt am 27.06.2011, 13:46 von APTYP92.
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7/9 27.06.2011, 13:35

das mit dem eichbericht hab ich von meim fahrlehrer wo ich in der nachschulung saß.
is zwar schon ne weile her aber ich denke das ist immernoch gültig
+0
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8/9 21.11.2011, 19:19

Naja..

blöd gelaufen.

In den 32 km/h sind ja schon alle Tolleranzen abgezogen worden, also denke ich kaum, dass man in diesem Bereich noch viel drehen oder quetschen kann.

Versuch es einfach mal mit einem Rechtsanwalt.
Bist du beruflich auf Auto und Führerschein angewiesen? Möglicherweise sogar Arbeitsplatz dadurch gefährdet?
Das wäre ein guter Grund um ein Fahrverbot abzuwenden, jedoch auch nur mit einem Rechtsanwalt.. sonst ist die Sache relativ Chancenlos.

Solltest du das Fahrverbot erlassen kriegen, musst du mit einer DEUTLICH höheren Geldstrafe rechnen.
Bei einem Freund von mir hat sich der Betrag damals verdreifacht.

Liebe Grüße
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Voxx
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9/9 21.11.2011, 20:23

@ Voxx: Hast du mal gelesen der Beitrag war vor 5 Monaten, jz ist eh alles zu spät wenn keine schritte eingeleitet wurden.

Aber der Vollständigkeit halber kann ich dir zu stimmen.

Wenn man nen Job hat und es jz nicht grad vor der Tür ist kann man den lappen mit großer Sicherheit behalten.
Ein Kumpel von mir hat es vor nem Monat genau so gemacht, wobei das grad mal 18km bis zum Ausbildungsbetrieb sind.
Er musste aber etwas über 350€ zahlen. Die 3 Punkte hat er ebenfalls bekommen, versteht sich.

Also sollte man schon überlegen ob man das nicht iwie mit nem anderen Fahrer für nen Monat hinbekommt.
+0
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