Recht Schlüssel nachfertigen lassen

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DX44 28.02.2012, 21:48
Recht und Ordnung. Was ist im Straßenverkehr erlaubt und was nicht.
TÜV, Dekra, HU/AU, Gutachten/ABE, Steuer, Verkehrsrecht, Versicherungen, usw.
Moderator: Talk-Moderator
1/8 28.02.2012, 21:48

Vor etwa 14 Tagen besuchte ich einen Mitsubishi-Händler mit meinem Carisma, streckte Ihm den Autoschlüssel entgegen und bat um Nachfertigung eines solchen Schlüssels. Nach dem Fahrzeugschein gefragt, übergab ich diesen. Einige Daten wurden übernommen und damit war die Bestellung ausgelöst. Als der Schlüssel dann "angelernt" werden sollte, wurde festgestellt, daß er nicht schließt. Nun wurde der Schlüssel mittels Fotografie neu bestellt. Nachdem der neue Schlüssel jetzt vorliegt, will der Händler, daß ich beide Schlüssel bezahle. Er erklärt, daß die Schließung im Auto gewechselt worden ist und ich dies nicht gesagt hätte. Ich habe das Auto vor einem halben Jahr bei einem Gebrauchtwagenhändler gekauft. Dort wurde mir nichts dazu gesagt.

Ist es denn die Pflicht des Kunden zu wissen, ob irgendwann ein Teil am Auto gewechselt worden ist? Gehört es nicht viel mehr zur Aufgabe einer Marken-Werkstatt (hier: Mitsubishi-Händler) eine Fehlbestellung auszuschließen? Abgesehen davon, daß ich die Frage nicht hätte beantworten können, wurde ich anfangs auch nicht gefragt, ob eventuell ein Tausch der Schlösser vorliegt!

Ist der Mitsubishi-Händler im Recht?
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DX44
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28.02.2012
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2/8 02.03.2012, 12:42

Wenn ich mich recht erinnere ist doch immer so'n Fähnchen am Schlüssel dran oder direkt auf den Schlüssel geprägt,normalerweise geht mann danach um einen Schlüssel nachzufertigen.
M.E. war es ein Fehler der Werkstatt,denn die muss immer mit rechnen das ein anderes Schlüsselsystem eingebaut sein kann.
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DX44 (02.03.2012, 12:57)
MfG Kodiak
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3/8 02.03.2012, 13:33

eigentlich können sie dir den nich in rechnung stellen... wer weiß, wann der gewechselt wurde... kann ja schon vor jahren passiert sein... :ok:

normalerweise hätte sie dir auch sagen können, dass sie noch nen schlüssel machen lassen müssen... wenn sie es ohne dein wissen gemacht haben, können sie es dir eig auch nich in rechnung stellen... :denk:
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4/8 02.03.2012, 13:55

Ist das nicht auch so das man von der Markenwerkstatt auch so ne Garantie hat.
Das wenn die nen Fehler nicht behoben haben mit dem was die da gemacht haben, muss man auch nicht für zahlen?
Wär ja auch sowas oder nicht?
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5/8 02.03.2012, 15:55

Leider nicht.. Für Erfolglose Fehlersuchen zahlste auch. Auch wenn etwas auf Verdacht getauscht wird und dich vorher informieren, dass es evtl was bringt, zahlste auch, wenn du einwilligst. Bei der Schlüsselsache bin ich mir recht Sicher, dass du nichts zahlen musst.
Meiner war auch mal zur Inspektion und die haben ohne zu fragen 1Liter Öl nachgekippt und wollten mir das mit 26€ in Rechnung stellen. Das habe ich natürlich nicht gezahlt, die haben es aber auch recht schnell eingesehen, dass es deren Fehler war. Hätte die noch fast einen Ölwechsel machen lassen mit dem Öl was ICH in dem Wagen haben will :spin:
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Beppo schrieb:02.03.2012, 15:55Meiner war auch mal zur Inspektion und die haben ohne zu fragen 1Liter Öl nachgekippt und wollten mir das mit 26€ in Rechnung stellen. Das habe ich natürlich nicht gezahlt, die haben es aber auch recht schnell eingesehen, dass es deren Fehler war. Hätte die noch fast einen Ölwechsel machen lassen mit dem Öl was ICH in dem Wagen haben will :spin:

Ich denke ehr das es auf Kulanz war, denn wenn die Inspektion nach Herstellerangaben gemacht wurde, gehört zu jeder jährlichen Inspektion ein Ölwechsel (mit Ölfilter bei Bedarf - also wenn es nicht mehr so gut ist).
Wenn du also eine Inspektion in Auftrag gibst, gehört das mit zum Programm und da wird dann das Öl genommen, welches nach Herstellerangaben empfohlen wird und auf Lager ist.
Wenn du ein besonderes Öl wünschst, müsstest du das denen sagen.
Aber wie gesagt, mit neuem Öl ist bei einer Inspektion nun mal zu rechnen (steht auch alles in der Wartungsliste mit E = Erneuern drin).
Viele Werkstätte schreiben auch oft zu Inspektions-Werbeanzeigen im Kleingedruckten was so alles dazu gehört.
Inspektion heißt nicht nur gucken. ;)

Aber hier zum Schlüssel-Fall würde ich es auch nicht zahlen.
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7/8 02.03.2012, 23:55

Naja hatte denen vorher auch gesagt, dass die nur gucken sollen,(quasi das Programm für die Inspektion abgeändert) da Zündkerzen, Ölwechsel etc alles von mir gemacht wurde. Also blieb für die Inspektion nur die Klimaanlage...

Rechtsschutz bei so "kleinen" Beträgen lohnt sich nicht wirklich, also würde ich einfach mal abwarten. Halt uns mal bitte auf dem Laufendem.
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Beppo schrieb:02.03.2012, 23:55Naja hatte denen vorher auch gesagt, dass die nur gucken sollen,(quasi das Programm für die Inspektion abgeändert) da Zündkerzen, Ölwechsel etc alles von mir gemacht wurde. Also blieb für die Inspektion nur die Klimaanlage...

Achso, ja dann.
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