Recht kleine Legalitätsfrage

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chillischote 18.11.2012, 14:26
Recht und Ordnung. Was ist im Straßenverkehr erlaubt und was nicht.
TÜV, Dekra, HU/AU, Gutachten/ABE, Steuer, Verkehrsrecht, Versicherungen, usw.
Moderator: Talk-Moderator
14/16 18.11.2012, 19:59

:pleace:

Nein ignoriert habe ich dich nicht, nur leicht überlesen bzw falsch interpretiert..
Bei nochmal genauerem Lesen und den dazu passenden Links von dir macht das ganze Sinn :haha:

Also..

Wenn das Fahrzeug bereits 2 Positonsleuchten verbaut hat (z.B. in den Hauptscheinwerfern) dürfen keine weiteren Positionsleuchten mehr angeschlossen werden. Sollte somit das Tagfahrlicht auch als Positionslicht genutzt werden, müssen die werksseitigen Positionsleuchten deaktiviert werden.


Auszug aus deinem ersten Link..

Ich hab jetzt dummerweise die Verpackung meiner Leuchten im Auto und die Nummer natürlich nicht im Kopf
werde aber morgen gleich mal nachgucken..
Da meine LEDs klar als Positionsleuchten verkauft werden (habe ich wie gesagt bisher ignoriert.. Für mich waren es LEDs, TFLs oder was weiß ich^^) gehe ich mal davon aus, dass sich in der Nummer kein RL, sondern lediglich ein A befinden wird,
das wiederum bedeutet laut dem oben zitierten Auszug, dass ich also meine (Serien) Standlichtbirnen rausnehmen muss..

Es lebe der Bürokratiestaat Deutschland und seine teils undurchsichtigen und unsinnigen Gesetze...
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15/16 18.11.2012, 20:13

Ich würd sogar noch zum 2. Link gehen, in der Antwort der Dekra
Nach EG-Recht sind nur bei PKW nur 2 Begrenzungsleuchten zulässig.


Jedoch gilt u.a. nach nationalem deutschem Recht, der StVZO
§ 51 Absatz 1:
" Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder ohne Beiwagen und
Kraftfahrzeuge mit einer Breite von weniger als 1 000 mm - müssen zur
Kenntlichmachung ihrer seitlichen Begrenzung nach vorn mit
2 Begrenzungsleuchten ausgerüstet sein, ... Zulässig sind 2 zusätzliche
Begrenzungsleuchten, die Bestandteil der Scheinwerfer sein müssen. ..."

Nach unseren nationalen Deutschen Verordnungen sind demnach unter den
genannten Bedingungen bis zu 4 Begrenzungsleuchten zulässig, nicht
Pflicht.


Du Darfst einmal Bergrenzungslicht im Scheinwerfer haben und einmal noch welche gesondert. Oder nur welche im Scheinwerfer. Oder nur welche gesondert.

Ich würde damit am besten zum TÜV/DEKRA und mir das nochmal Schriftlich von denen hohlen.
Und wenn dich dann jemand damit anpissen will, hohlst du dir seine Dienstnummer und beschwerst dich über seine Unwissenheit :grins:
+1
chillischote (18.11.2012, 21:15)
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16/16 18.11.2012, 20:37

APTYP92 schrieb:18.11.2012, 20:13Du Darfst einmal Bergrenzungslicht im Scheinwerfer haben und einmal noch welche gesondert. Oder nur welche im Scheinwerfer. Oder nur welche gesondert.


Weils schöner ist, also nur die gesonderten :grins:

APTYP92 schrieb:18.11.2012, 20:13Ich würde damit am besten zum TÜV/DEKRA und mir das nochmal Schriftlich von denen hohlen.
Und wenn dich dann jemand damit anpissen will, hohlst du dir seine Dienstnummer und beschwerst dich über seine Unwissenheit :grins:


Bei Gelegenheit definitiv.. :punish:



PS:
der is ja cool
:schrauben:
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