Recht kleine Legalitätsfrage

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chillischote 18.11.2012, 14:26
Recht und Ordnung. Was ist im Straßenverkehr erlaubt und was nicht.
TÜV, Dekra, HU/AU, Gutachten/ABE, Steuer, Verkehrsrecht, Versicherungen, usw.
Moderator: Talk-Moderator
1/16 18.11.2012, 14:26

Hallo hallo..

Ich habe heute meinem Cari flexible LED Leisten auf die Scheinwerfer geklebt. Quasi weiße Augenbrauen^^
Dank den kurzen Kabeln und der "Bauanleitung" in der Verpackung, habe ich die LEDs an die Standlichter geklemmt.
Das ganze sieht allerdings ein wenig bescheiden aus (weiße LEDs "gelbliches" Standlicht)
Nun die Frage:
Darf ich die Standlichtbirnen einfach rausnehmen, sodass bei Standlicht nur die LEDs an sind?

MFG
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2/16 18.11.2012, 14:45

ich bin mir nicht sicher, aber würde mal zu "nein" tendieren...
du kannst dir aber auch standlichter holen, die so ein bläuliches glas haben (legal) - phillips hat da welche im sortiment - denn die leuchten fast weiß... dürfte dann besser aussehen... :ok:
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3/16 18.11.2012, 14:51

Ich hab Birnen drin die sogar ziemlich dunkelblau sind.. Sieht durch die "nicht-Klarglasscheinwerfer" aber trotzdem gelblich aus..
Außerdem ist es ja eben nicht legal nur mit Standlicht zu fahren.. Heißt ja STANDlicht ^^
Deswegen ja die Überlegung ob ich sie nicht einfach ganz rausnehmen kann :)
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4/16 18.11.2012, 14:56

Ob du die Standlichter auf umrüstest wär dann inzwischen auch egal.
Die LED-Stripes dürfen nicht als Tagfahrlicht benutzt werden soweit ich weiß.
Besonders wenn kein E Prüfzeichen zu finden ist.
Und wenn man es inzwischen welche mit E Prüfzeichen gibt, wär noch die Frage ob man die Dinger dann einfach auf die Scheinwerfer kleben darf.
Also würd ich mir in erster Linie um die Stripes sorgen machen.

Aber trotzdem zu deiner Frage die LEDs im Sockel sind eigentlich nicht erlaubt. Weder fürs Standlicht noch für Nummernschildbeleuchtung. Steht auch überall bei, wenn du mal bei ebay guckst.
Eigentlich sollte man da aber kein Ärger mit bekommen, hab auch noch nie was von gehört das da jemand Probleme mit hatte. Aber nunmal nur eigentlich, wenns nicht erlaubt ist kann man deswegen jederzeit angepisst werden.
Vor allem wenn so blaue Korintenkacker durch die Gegend fahren und nur auf der Suche sind nach Leuten bei denen iwas am Auto nicht passt und dann selbst auf solche Kleinigkeiten zurück greifen. :wut:

PS: Die Blauen Phillips Lämpchen hab ich auch drin. Nehmen sich nicht viel zu Normalen. Sind vllt nen kleinen tucken weißer aber sieht man nur im Dierektvergleich.
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5/16 18.11.2012, 15:21

Öhm..
1. Ich hab nix von LEDs im Sockel gesagt.
2. Die LED Stripes sind mit ECE-E7 und laut Anleitung sollen sie auf oder unter die Scheinwerfer geklebt werden. Es steht sogar dabei, dass man ggf. die Scheinwerfer ausbauen soll um an das Glas ran zu kommen..
Muss mir also keine Sorgen um die LEDs machen..

Wie gesagt mein Problem ist nur, dass ich die Mischung LED Stripes und Standlichtbirnen nicht so schön finde.
Laut Gesetz ist es ja nunmal auch verboten mit Standlicht zu fahren, sprich sie dürfen nur im Stand an sein.
Das wiederum würde bedeuten, dass es rein theoretisch niemanden stören dürfte, wenn ich einfach gar keine Birnen mehr drin habe. Hab eben dann kein Standlicht mehr. Dass das dann den Tüv stört ist mir klar. Nur ist es erlaubt ohne eingebaute Standlichbirnen zu fahren?

(Alternativ könnte ich die LEDs auf die Zündung legen, allerdings sind dafür die Originalkabel einfach mal zu kurz und zum Verlängern habe ich bis jetzt keine Zeit und und kein Material)
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6/16 18.11.2012, 15:32

Ehm weis garnicht was das für eine Anleitung sein soll, aber das Standlicht beim Carisma geht doch nicht aus wenn du Abblendlicht anmachst?!? Und genau dies muss beim Tagfahrlicht doch gegeben sein, selbst wenn die wirklich ein E Prüfzeichen haben sollten, was mich mehr wundert, ist es nix wert, wenn das Standlicht nicht von selbst ausgeht, sobald du das Abblendlicht anmachst. Sprich du bräuchtest noch ein zusätzliches Relais, wie es bei anderen Tagfahrlichtern mitgeliefert wird. (Oder habe ich da was falsch verstanden, wie du das verdrahtet hast?)
Ohne Standlichter würde ich nicht fahren, das könnten die Förster der Straße als Defekt wahrnehmen und dich zu 10€ verdonnern. Ich habe selbst auch lange Standlichter ausprobiert, bis ich endlich weiße gefunden hatte. Selbst die Philipps Blue Vision waren im gegensatz zu meinen jetzigen noch sehr Gelb. (Frag mich aber nicht wie die heißen die ich grad drin habe)
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7/16 18.11.2012, 15:45

Also ...

Die LEDs klemmen an den Standlichtern mit dran. Sprich wenn ich Standlicht anmache sind auch die LED Leisten an.
Mache ich mein Abblendlicht an, ändert das logischerweise nichts. Standlicht, LED Leisten und Abblendlicht sind dann an..
Ich hätte aber gerne NUR die LEDs an.. So A la Tagfahrlicht.. LEDs beim Audi.. Devil Eyes.. oder wie auch immer man es nennen will..

Das kann ich mit 2 Möglichkeiten umsetzen:
1. Ich klemm die LEDs direkt auf die Zündung, dann sind sie immer an.
2. (einfacher und meine Frage) Ich entferne die Standlichtbirnen, weil es erstens dumm aussieht und zweitens ja nunmal das Fahren NUR mit Standlicht verboten ist.. Sprich entweder Abblendlicht oder gar kein Licht..


Kleiner Nachtrag:
Was das Prüfzeichen angeht..
Die Billigversionen für 20-30 Euro haben die tolle Aufschrift "nicht für STVZO"
Meine haben 80 gekostet und haben eben diese Aufschrift nicht, dafür die mit dem Prüfzeichen..
Sollte also soweit passen :)
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8/16 18.11.2012, 16:33

LED-Stripes sind meines Wissens nach im STVZO und STVO Bereich komplett verboten.

Hab selber LED Stripes (ca. 13€) mit E-Prüfzeichen als Bremslicht-ersatz in den Vestatec Heckspoiler verbaut.
Nur viele der Blauen wissen halt die Gesetzeslage bei sowas auch nicht.

LED Sachen = verboten / E-Prüfzeichen = erlaubt / beides in Kombination = ??? weiß keiner genau
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Ist der Motor warm, die Reifen kalt, fährst du quer auf dem Asphalt. xD
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9/16 18.11.2012, 16:48

Standlicht abklemmen ist genauso verboten wie Nebelscheinwerfer aufs Standlicht zu klemmen.
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10/16 18.11.2012, 16:56

ECE-E7 ist für Ungarn geprüft, Deutschland hat E1 --> KLICK
Da solltest du dich nochmal genau Erkundigen ob sie in Deutschland nun erlaubt sind oder nicht.

Wegen den Standlich LEDs, sorry hab mich da verlesen.


@ Beppo das mit dem TFL hast du durcheinander gebracht. Standlicht muss nie abschalten sondern das TFL.
Zündung an --> TFL an
Zündung + Abblendlicht an --> TFL aus
Standlicht spielt da keine rolle.


Ansonsten fällt mir noch folgendes ein.

Steht bei dir in der Anleitung nicht drin das die Standlichter raus müssen?
könnte dort evtl sogar drin stehn.

folgender Hintergrund:
Es gibt folgende Sachen
1. Standlicht
2. Positionslicht
3. Tagfahrlicht

Wenn diese Stripes nur als TFL gelten, muss das Standlicht drin bleiben.
Dann gibt es noch das Positionslicht, da bin ich mir nicht sicher aber ich bin der Meinung da kann/muss? :denk: das Standlicht entfernt werden. Also die sind sozusagen Standlichtersatz.
Desweiteren sind nur eine festgelegte Anzahl von Standlicht/Positionslicht erlaubt.

Das ist so mein Wissensstand.

Wenn die Stripes denn nun erlaubt sein sollten, wär die nächste frage ob man sie als Positionslicht benutzen kann und dann das Standlicht weglassen.

Das wär dann die Lösung der Problems.
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11/16 18.11.2012, 16:56

naja, generell sind ja tagfahrlichter mit leds erlaubt, insofern sie ein gültiges e-prüfzeichen haben...

fakt ist aber, dass das ding nunmal "tagfahrlicht" heißt... das bedeutet, dass es angehen muss, sobald die zündung an ist und ausgehen muss sobald du das licht anmachst (egal ob standlicht, abblendlicht oder fernlicht) - es muss ausgehen! :deal:

einzige ausnahme: wenn es eine R87-zulassung hat, müssen sich die leds auf standlichthelligkeit abdunkeln... dann kannst du auch mit fahrlicht und tfl fahren... dann sollte man aber wiederum beachten, dass maximal 6 lichtquellen aus 3 verschiedenen ebenen erlaubt sind... soll bedeuten: wenn du nebelscheinwerfer, tfl und fahrlicht an hast, dürfen die evtl. verbauten zusatzscheinwerfer nicht eingeschaltet werden bzw die tfl müssen ausgehen, sobald die zusatz-sw angehen...

bei manchen pkw (teilw. benz) sind die fernlichter separat vom abblendlicht getrennt (räumlich), dann muss man auch aufpassen, wenn man tfl und nsl an hat... :ok:

aber um deiner frage endgültig abhilfe zu schaffen gibts einen weg, der auf jedenfall die richtige antwort liefert: anruf bei tüv/dekra/güs/gtü und wie sie alle heißen... dann biste auf der sicheren seite...
aber ich denke, ich kenne bereits die antwort: es ist nicht erlaubt die birnen zu entfernen... meine überlegung: mal angenommen die abblendlichtbirne ist defekt und dein tfl bspw. auch, dann würde der gegenverkehr dich evtl. für ein zweirad halten, was ein hohes unfallrisiko ist (hatte diesbezüglich erst mehrmaligen kontakt mit unserer rennleitung)... wenn eine standlichtbirne noch vorhanden ist, würde diese zumindest ein bisschen den scheinwerfer ausleuchten, was widerum auf ein mehrspuriges fahrzeug schließen lässt...

und da wir hier in deutschland sind, gilt ja bei autos: alles, was verbaut ist bzw. eingetragen ist, muss auch funktionieren (bsp. unterbodenbeleuchtung)... von daher sollte der fall klar sein...
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lubby-hst (18.11.2012, 17:16)
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APTYP92 schrieb:18.11.2012, 16:56ECE-E7 ist für Ungarn geprüft, Deutschland hat E1 --> KLICK
Da solltest du dich nochmal genau Erkundigen ob sie in Deutschland nun erlaubt sind oder nicht.


Wenn die Stripes denn nun erlaubt sein sollten, wär die nächste frage ob man sie als Positionslicht benutzen kann und dann das Standlicht weglassen.

Das wär dann die Lösung der Problems.



Soo..
also.. erstens mal: sorry hab mich vertan.. Sind nicht E7 sondern R7..
zweitens, danke für die weiteren Antworten, haben meine Vermutung (verboten) nun doch bestätigt :D

Und drittens handelt es sich um die hier (wenn der Link geht)
LEDs
sorry.. Sind Positionslichter.. Hab ich gar nich so wirklich für voll genommen :D

xx_angel77_xx schrieb:18.11.2012, 16:48Standlicht abklemmen ist genauso verboten wie Nebelscheinwerfer aufs Standlicht zu klemmen.


Kurz und knapp.. Das wars was ich (nicht) hören wollte.. Dachte es mir selbst, allerdings hätte es ja auch sein können, dass irgendjemand ein Schlupfloch oder sowas kennt :D
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Dieses Thema wurde verschoben: aus 🚘 Allgemein, nach ⚖ TÜV/Gutachten, StVO/StVZO, Recht, Versicherung, von carisma, am 18.11.2012, 18:15.
13/16 18.11.2012, 19:08

chillischote schrieb:18.11.2012, 18:04
xx_angel77_xx schrieb:18.11.2012, 16:48Standlicht abklemmen ist genauso verboten wie Nebelscheinwerfer aufs Standlicht zu klemmen.


Kurz und knapp.. Das wars was ich (nicht) hören wollte.. Dachte es mir selbst, allerdings hätte es ja auch sein können, dass irgendjemand ein Schlupfloch oder sowas kennt :D


Ich weiß ja nicht ob dus überlesen hast oder mich einfach ignorierst :denk:
vllt sollt ichs auch sein lassen...

APTYP92 schrieb:18.11.2012, 16:56....
Dann gibt es noch das Positionslicht, da bin ich mir nicht sicher aber ich bin der Meinung da kann/muss? :denk: das Standlicht entfernt werden. Also die sind sozusagen Standlichtersatz.
Desweiteren sind nur eine festgelegte Anzahl von Standlicht/Positionslicht erlaubt.

Das ist so mein Wissensstand.

Wenn die Stripes denn nun erlaubt sein sollten, wär die nächste frage ob man sie als Positionslicht benutzen kann und dann das Standlicht weglassen.

Das wär dann die Lösung der Problems.



Guckt du hier!
nur mal so um zu zeigen das es nicht an den haaren herbeigezogen ist.

dann guckst du weiter!

das sollte dann auch angels behauptung wiederlegen
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