carisma 18.04.2021, 11:49
Recht und Ordnung. Was ist im Straßenverkehr erlaubt und was nicht.
TÜV, Dekra, HU/AU, Gutachten/ABE, Steuer, Verkehrsrecht, Versicherungen, usw.
Moderator: Talk-Moderator
1/1 18.04.2021, 11:49

Was war passiert?
Schon am 28. April 2020 hatte Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer seinen neuen Bußgeldkatalog veröffentlicht und sprach von einem "Riesendurchbruch".
Doch die härteren Strafen, mit Führerscheinabgaben sorgten für viel Ärger und zeigten zudem Formfehler auf (fehlenden Verweis auf die notwendige Rechtsgrundlage), weshalb die neuen Regelungen vorerst wieder gekippt wurden.
Nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums, gibt es nun aber zwischen Bund und Länder eine Einigung nach monatelangem Streit um die Verordnung.

Die ursprüngliche Fassung der neuen Verordnung sah vor, einen Monat Führerscheinentzug, wenn innerorts 21 Km/h oder außerorts 26 Km/h zu schnell gefahren wird. Zuvor galt dies bei Überschreitungen von 31 Km/h im Ort und 41 Km/h außerhalb.
Die Regeln sollten unter anderem Fahrradfahrer und die Umwelt besser schützen, indem sie höhere Bußgelder für Zu-Schnell-Fahrer und viele weitere Verkehrsvergehen vorsehen.

Folgendes sieht nun der neue Bußgeldkatalog vor:
Fahrverbote sind zum größten Teil vom Tisch, was bleibt oder besser gesagt kommt sind höhere Bußgelder.
Ein Ausschnitt der neuen Regeln sieht folgendermaßen aus:
Parken
  • Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird von bis zu 15 € auf bis zu 55 € Verwarnungsgeld erhöht.
  • Unberechtigtes Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz, kostet statt wie bisher 35 €, dann 55 €.
  • Wer eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, der muss mit 100 € Bußgeld rechnen.
  • Neu: Unberechtigtes Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge und Carsharing-Fahrzeuge hat ein Verwarnungsgeld von 55 € zur Folge.
Sicherheit
  • Wer keine Rettungsgasse bildet oder die sogar selbst zum schnelleren Vorankommen mit dem Auto nutzt, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 € sowie 1 Monat Fahrverbot rechnen.
  • Lkw-Fahrer die gegen die neu eingeführte Pflicht verstoßen, mit dem Lastwagen beim Rechtsabbiegen innerorts nur mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren, werden mit 70 € zur Kasse gebeten.
  • Die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird statt bis zu 25 € mit bis zu 100 € Geldbuße geahndet.
sinnloses & schnelles Fahren
  • Auto-Poser aufgepasst: Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 € auf bis zu 100 € angehoben.
  • Wer rast, muss mehr zahlen, nach dem Motto: Je schneller, desto teurer.
    Regelung für Pkw innerorts:
    10 km/h zu schnell, künftig 30 statt 15 €
    11 km/h - 15 km/h zu schnell = 50 statt 25 €
    16 km/h - 20 km/h zu schnell = 70 statt 35 €
    21 km/h - 25 km/h zu schnell = 115 statt 80 €
    26 km/h - 30 km/h zu schnell = 180 statt 100 €
    31 km/h - 40 km/h zu schnell = 260 statt 160 €
    41 km/h - 50 km/h zu schnell = 400 statt 200 €
    über 70 km/h zu schnell = 800 statt 680 €.

Ab wann rechtskräftig?
Wann die neuen Regeln des Bußgeldkatalogs in Kraft treten, ist noch nicht ganz klar.
Der Bundesrat muss dieser erst erneut zustimmen.
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