Recht geblitzt, aber rechtens?

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germansoldier 15.12.2007, 12:37
Recht und Ordnung. Was ist im Straßenverkehr erlaubt und was nicht.
TÜV, Dekra, HU/AU, Gutachten/ABE, Steuer, Verkehrsrecht, Versicherungen, usw.
Moderator: Talk-Moderator
1/17 15.12.2007, 12:37

also folgendes, ich wurde gerade geblitzt mit ca 120 kmh auf der Landstrasse.

ist ja ok, aber folgendes:

200m vor dem blitzer (mobil) stand ein 70er schild. 30m vor dem blitzer kam ein befestigter weg mit strassennamenschild un dahinter ein hauptstrassenschild. dieses schild stand nur noch 10m vor dem mobilen blitzer.

welche geschwindigkeit hat denn nun vorrang? die 70 kmh die vor dem hauptstrassenschild ihre gültigkeit hatten oder die 100kmh die nach dem hauptrassenschild wieder erlaubt sind. es folgte keine weitere reduzierung der geschwindigkeit hinter dem H-schild.

bin mir jetzt nämlich wirklich im unklaren.

gru

franky
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germansoldier
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2/17 15.12.2007, 14:38

Meinst du dieses Schild ?
Zeichen_306-vorfahrtsstraße.png(9.13 KiB)
Zeichen 306


Bedeutet lediglich, dass du auf der Vorfahrtsstraße bist...
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3/17 15.12.2007, 14:43

Wenn ich das richtig verstanden habe, galt die 70 nur vor der Kreuzung.
Und nach der Kreuzung wieder die 100, allerdings 10 Meter vor dem mobilen Blitzer.

Jetzt müsste man genauer wissen, wie der Blitzer dich gemessen hat.

Versuche dich doch einfach daran zu erinnern, ob es vor den 10 Metern (also den erlaubten 100 km/h) geblitzt hat oder in den 10 Metern.
Weil da wo es geblitzt hat, wurde das Foto und somit deine Geschwindigkeit aufgenommen.

PS: steht ein Hauptstraßenschild nicht vor der Kreuzung? :denk:
Klar kanns auch dahinter stehen, aber dann ist die Kreuzung doch eine Gleichberechtigte (rechts-vor-links).

Oder stand da ein Schild, welches die Geschwindikkeit wieder aufhebt.

Denn generell ist zu sagen, dass durch die Kreuzung die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht aufgehoben wird.
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4/17 15.12.2007, 14:57

carisma schrieb:15.12.2007, 14:43Denn generell ist zu sagen, dass durch die Kreuzung die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht aufgehoben wird.


Echt nich? seit wann denn das ... cih dacht immer das des so is... wenn er jetz von der nebenstraße auf die hauptstraße abbeigt, dann weiß er ja gar net wie schnell er fahren darf...
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5/17 15.12.2007, 15:33

TheBr4on schrieb:15.12.2007, 14:57
carisma schrieb:15.12.2007, 14:43Denn generell ist zu sagen, dass durch die Kreuzung die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht aufgehoben wird.


Echt nich? seit wann denn das ... cih dacht immer das des so is... wenn er jetz von der nebenstraße auf die hauptstraße abbeigt, dann weiß er ja gar net wie schnell er fahren darf...

Glauben leider viele.
Ich war der Meinung das mir das mein Fahrlehrer vor 7 Jahren auch mal so beigebracht hatte, aber letztes Jahr in meiner Busausbildung wurde mir dann auch wieder weiß gemacht, das eine Kreuzung nicht wirklich eine Geschwindigkeitsbegrenzung aufhebt.

hier steht z.B. auch was dazu weiter unten bei "Kreuzungen heben Streckenverbote nicht auf!"

Ist sicherlich wieder ein juristischer Streitpunkt.
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6/17 15.12.2007, 22:25

Schön das wir des mal hier ansprechen, hatte das auch vor 6 Jahren so beigebracht bekommen, und zwar genau aus dem Grund, was der Ric sagt, leider hab ich auch erfahren, das es das so nicht mehr gibt! Wollte es aber nie glauben!
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7/17 16.12.2007, 08:09

Wenn ich mal als Polizist denken sollte, würde ich mich auf jeden Fall in den 70er Bereich stellen, da sich das, wie in deinem Fall dann, mehr lohnt.

Also kannst du dich, wenn du mit 120 da durch bist, auf ne saftige Strafe einstellen. :td:

außerhalb geschlossener Ortschaften (z.B. Landstraße, Autobahn):
bis 10 km/h 10 € - -
11 bis 15 km/h 20 € - -
16 bis 20 km/h 30 € - -
21 bis 25 km/h 40 € 1 -
26 bis 30 km/h 50 € 3 -
31 bis 40 km/h 75 € 3 -
41 bis 50 km/h 100 € 3 1 Monat
51 bis 60 km/h 150 € 4 1 Monat
61 bis 70 km/h 275 € 4 2 Monate
über 70 km/h 375 € 4 3 Monate



Und das mit den Kreuzungen ist halt sone Sache. Ich kenn das auch so mit der aufgehobenen Geschwindigkeit danach. Aber, wenn das zwischendurch geändert wurde, sind wir laut Gesetz ja selber Schuld, wenn wir das nicht wissen, weil es in Deutschland die "Holpflicht" gibt. Heisst, wir müssen uns immer selber aufm Laufenden halten, was neue Gesetze und so angeht.
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8/17 16.12.2007, 11:07

naja, werden wir mal abwarten und notfalls meinen lieblingsanwalt einschalten. geht ja nur um das fahrverbot.
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9/17 16.12.2007, 11:18

Genau, erst einmal warten bis das Schreiben kommt.

Hatt ja auch vor 2 Monaten schon mit meinem ersten Punkt gerechnet, weil ich der Meinung war, das ich mit 80 im 50er Bereich (innerorts) geblitzt wurde.
Hatte mich wie gesagt auf das schlimmste vorbereitet und am Ende war ich nur 17 km/h schneller als die zugelassenen 50 km/h - blieb also doch nur beim Verwarnungsgeld. :D
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10/17 16.01.2008, 16:21

so, heute kam der bescheid:

Sie überschritten die zulässige Geschwindigkeit außerhalb der Ortschaften um 46 km/H. Zulässige Geschwindigkeit: 70km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (abzgl. Toleranz): 116km/h.



shit, auf dem foto bin ich eindeutig erkennbar. Shit: laut dem Ding sind das 100 € 3 Punkte und nen monat als fussgänger unterwegs.


hab denen mal meinen standpunkt geschrieben. mal sehen was dabei rauskommt. ich habe auf meiner arbeit (tankstelle) mit verschiedenen polizisten(innen :)) gesprochen und da gehen die meinungen ziemlich weit auseinander. zwecks fehlender beschilderung, tatsächliche geschwindigkeit usw usw usw.

ich halte euch auf den laufenden.
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11/17 17.01.2008, 09:49

Ich kann leider aus Erfahrung sagen das mann mei Polizeibriefen einfach ja und amen sagen sollte.
Ich bin ma gegenangegangen und habe 2 Jahre später nochmal Post bekommen und musste 80€uro Bearbeitungsgebür nachzahlen für einen fünfzeiler den ich schon im ersten brief hatte in ähnlicher Form .
Auf meine Beschwerde , die Punkte die ich erwähnt habe sind die garnicht eingegangen .
An sich ist es ne Sauerei aber Recht haben und Recht bekommen sind leider zwei paar Schuhe.
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12/17 14.08.2012, 18:40

SO, muss den Thread mal für mich missbrauchen...

wurde am 27.7. auf dem Rückweg von einem Lehrgang geblitzt mit ca. 120 bei grad 100 gewordender Zone.

Hab heute mein SChreiben bekommen, bin nach abzug 12 Zuviel und muss 20€ blechen. Alles Gut und Schön, ABER...
es ist nur ein Foto dabei, wo man Konturen von einem Gesicht erkennen kann. Mein Vater meinte schon, wenn er mich nicht kenne, hätte er mich aufm Bild nicht erkannt. Hatte zudem noch ne Sonnenbrille auf. Aber hab dort aufm Bild noch irgendein " rechteckigen Fleck, ca. Brillenglas groß" im Gesicht, den ich nicht zuordnen kann.
Es ist kein weiteres Foto dabei, wo mein Auto oder Kennzeichen drauf ist.

Weil an dem Tag hinter mir noch ein Honda Kombi dicht hinter mir gefahren ist, deswegen könnte es sein, dass der evt noch mit aufm Bild ist...
Und meines Wissens sind Die Blitzer denn ungültig, wenn ein zweites Fahrzeug drauf zu sehen ist.

Werde morgen mal mein Rechtsschutz anrufen und bei dem Herrn der Auskunft der Bullerei dort nachfragen wie das aussieht.
AUßer einer von euch weiß da rat!?

Gruß
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Ist der Motor warm, die Reifen kalt, fährst du quer auf dem Asphalt. xD
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13/17 15.08.2012, 00:27

Also wir bekommen neuerdings, wenn überhaupt, nur noch Fotoausschnitte mit schlechter Qualität mit nem Hinweis, dass man sich unter xyz-einloggen kann und das Foto dann in "besserer" Qualität anschauen kann. Dort sind dann meist 3 Aufnahmen... Gesicht in besserer Auflösung Nahaufnahme, sowie einmal Auto+Umwelt in guter Quali und zu guter letzt das Kennzeichen....

Mach es über die Rechtschutz und lass Akteneinsicht anfordern....ansonsten erstmal nicht drauf reagieren, keine blabla-Schreiben aufsetzen oder Zettel ausfüllen.


Gruß
D€
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