carisma 05.12.2008, 12:49
Recht und Ordnung. Was ist im Straßenverkehr erlaubt und was nicht.
TÜV, Dekra, HU/AU, Gutachten/ABE, Steuer, Verkehrsrecht, Versicherungen, usw.
Moderator: Talk-Moderator
1/2 05.12.2008, 12:49

Ab dem kommendem Jahr 2009 gibt es viele neue Bußgelder und Regelungen.

Hier im ersten Teil geht es um die Erhöhung von Bußgelder.
Im zweiten Teil geht es um weitere neue Regelungen & Pflichten.

Drängler:
Voraussichtlich ab Februar 2009 wird es für Drängler teurer.
Im neuen Bußgeldkatalog werden die Regelsätze massiv angehoben, genaue Beiträge sind noch nicht bekannt.
Wird ein Verkehrsvergehen nachweislich vorsätzlich begangen, wird das reguläre Bußgeld verdoppelt.

Rote Ampel:
Rotlichtverstöße kosten künftig 90 - 360 Euro, statt 50 - 75 Euro.
Abhängig davon, wie lange die Ampel schon rot war und welche Folgen durch den Verstoß entstehen.
"Spät-Gelb" wird mit 90 Euro geahndet – kommt es zu einer Gefährdung, sind schon 200 (statt 125) Euro und ein Monat Fahrverbot die Folge.
Die gleichen Konsequenzen hat das Überfahren einer roten Ampel, die bereits länger als eine Sekunde die Durchfahrt verwehrte. Kommt es zu einem Unfall, steigt die Höhe der Bußgelder sogar noch an.

Tempo-Überschreitungen:
Raser werden künftig härter bestraft.
Wer innerorts 21 km/h zu schnell fährt, zahlt künftig 80 Euro (statt 50) Bußgeld.
Ab 31 km/h zuviel werden innerorts 160 Euro (statt 100) und außerorts 120 Euro (statt 75) fällig.
Mehr als 50 km/h innerorts: 280 Euro (außerorts: 240 Euro).
Mehr als 60 km/h innerorts: 480 Euro (außerorts: 440 Euro).
Mehr als 70 km/h innerorts: 680 Euro (außerorts: 600 Euro).

Ähnliches gilt, wenn Tempolimits von Gefahrgut-Transportern oder von Bussen mit Fahrgästen überschritten werden.
Ein Beispiel: Mehr als 20 km/h zu schnell in der Stadt bedeuten 200 (statt 125) Euro Geldbuße sowie einen Monat Führerscheinentzug.

Beträgt die Sichtweite etwa wegen Regen, Nebel oder Schnee weniger als 50 Meter, ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h beschränkt.
Mehr als 30 km/h darüber kosten dann außerorts 120 Euro (statt 75).
Mit steigendem Tempo nimmt auch die Höhe des Bußgeldes zu.
Nichts ändert sich beim Fahrverbot:
Wer in der Stadt mindestens 30 km/h oder außerorts mindestens 40 km/h zu schnell war, darf einen Monat lang nicht mehr Auto fahren.

Rücksichtsloses Fahren:
Rücksichtslosigkeit im Straßenverkehr wird schärfer geahndet. Beispiel: Vorschriftswidrig Passanten daran hindern, am Fußgängerüberweg die Straße zu überqueren. Das Bußgeld beträgt 80 Euro (statt bisher 50).

Nicht beachtete Vorfahrt:
Doppelt so teuer wie bisher: Die Missachtung der Vorfahrt kostet künftig 100 Euro (statt 50) Bußgeld.
Verstöße beim Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren: zwischen 70 Euro und 80 Euro.
Beim Rechtabbiegen an einem Grünpfeil nicht anhalten: 70 - 100 Euro (statt 50 - 60).

Autobahn:
Auch Fehlverhalten wie Wenden oder Rückwärtsfahren auf Autobahnen wird künftig härter bestraft. 75 (statt 50) Euro kostet der Versuch, sich am Stau vorbei auf dem Seitenstreifen zur Ausfahrt durchzumogeln.

Rechtsfahrgebot und Drängeln:
Verstöße gegen das Rechtsfahrgebot werden bei Inkrafttreten des neuen Bußgeldkatalogs mit einer verdoppelten Geldstrafe in Höhe von 80 (statt 40) Euro belegt.
Doch auch Drängler werden härter bestraft. Wer bei Geschwindigkeiten von über 80 km/h zu wenig Abstand zum Vordermann hält, muss statt 40 Euro bereits mit mindestens 75 Euro Bußgeld rechnen.
Die maximale Strafe bei ungenügendem Sicherheitsabstand und einer Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h beträgt 600 (statt 400) Euro, vier Punkte und drei Monate Fahrverbot.
Für LKW-Fahrer wird die Geldbuße bei einer Unterschreitung des Sicherheitsabstandes von 50 auf 80 Euro herauf gesetzt.

Bahnübergänge:
Richtig teuer wird ein Fehlverhalten an Bahnübergängen, das künftig mit 80 bis 240 Euro zu Buche schlägt. Wer gar vorsätzlich die Bahnschranken umfährt, muss ein Bußgeld in Höhe von 700 (statt 100) Euro entrichten.

Gefährliches Überholen und illegale Rennen:
Um das dreifache steigt die Strafe wegen illegaler Rennen mit Kraftfahrzeugen. Wer sie durchführt zahlt 500 Euro Strafe, wer daran teilnimmt kommt mit 400 Euro nicht viel glimpflicher davon.
Mit einem tieferen Griff ins Portemonnaie wird auch belegt, wer mit einem verkehrsunsicheren Fahrzeug am Straßenverkehr teilnimmt. Die Sätze liegen je nach Schwere zwischen 90 (statt 50) und 270 (statt 150) Euro.
Verdoppelt wird die Geldbuße, die für gefährliche Überholmanöver verhängt wird und zwar 125 auf 250 Euro, bei Sachbeschädigung sind 300 Euro fällig.

Drogen / Alkohol am Steuer:
Drogen beziehungsweise Alkohol am Steuer kosten künftig bereits beim ersten Vergehen 500 (statt 250) Euro. Die Strafe für Wiederholungstäter beträgt beim zweiten Verstoß 1.000 (statt 500) Euro, bei einem dritten Mal 1.500 (statt 750) Euro.

Fahranfänger, die sich nicht an die Null-Promille-Regel halten bekommen ein Bußgeld in Höhe von 250 (statt 125) Euro auferlegt. Wie bisher muss dann noch eine Nachschulung absolviert werden und die Probezeit verlängert sich auf vier Jahre.

Verstoß gegen das Sonntagsfahrverbot:
Doppelt zur Kasse gebeten werden auch Fahrer und Halter, die ihre Trucks trotz bestehendem Sonntagsfahrverbot auf die Straße schicken. Die neuen Sätze liegen bei 75 (statt) Euro für den Fahrer und 380 (statt 200) Euro für den Halter des LKW.


Eine Übersicht der Änderungen 2009 gibt es hier beim ACE als pdf
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Das Problem ist dabei nur, dass die eigentlichen Raser und Drängler eh nicht mehr belangt werden, als vorher. Denn die trifft es leider kaum -.-
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