carisma 05.12.2008, 12:50
Recht und Ordnung. Was ist im Straßenverkehr erlaubt und was nicht.
TÜV, Dekra, HU/AU, Gutachten/ABE, Steuer, Verkehrsrecht, Versicherungen, usw.
Moderator: Talk-Moderator
1/1 05.12.2008, 12:50

Ab dem kommendem Jahr 2009 gibt es viele neue Bußgelder und Regelungen.

Im ersten Teil ging es um die Erhöhung von Bußgelder.
Hier im zweiten Teil geht es um weitere neue Regelungen & Pflichten.

Schilderwald wird gelichtet:
Das Bundesverkehrsministerium weist laut ACE darauf hin, dass ab 2009 der Schilderwald auf deutschen Straßen gelichtet werden kann. Eine Straffung und Vereinfachung der Vorschriften der StVO und der dazu gehörigen Verwaltungsvorschriften soll den zuständigen Behörden der Länder die Entscheidung erleichtern, wo Verkehrszeichen aufzustellen beziehungsweise wo sie zu demontieren sind. Einzelheiten dazu sind noch nicht bekannt. Nach Ansicht des ACE lässt sich ein Teil der Beschilderung durch Fahrbahnmarkierungen ersetzen. Eine Veränderung der Beschilderung dürfe jedenfalls zu keiner Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit führen.

Neue Regelungen auf Behindertenparkplätzen:
Auf eine neue Personengruppe ausgeweitet werden die Möglichkeiten zur Nutzung von Behindertenparkplätzen. So sollen künftig neben außergewöhnlich gehbehinderten und blinden Menschen auch schwerbehinderte Menschen mit beidseitiger Amelie (das Fehlen beider Arme) oder Phokomelie (Hände und Füße setzen am Rumpf an) oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen Behindertenparkplätze im öffentlichen Verkehrsraum nutzen dürfen. Die Erweiterung geht auf einen Wunsch der Bundesverbandes Contergangeschädigter zurück.

Elektronik wird Bestandteil der Hauptuntersuchung (HU):
Eine Überprüfung der elektronischen Bauteile wird bei den Hauptuntersuchungen ab dem nächsten Jahr obligatorisch.
Betroffen sind Fahrzeuge, die nach dem 1. April 2006 zugelassen wurden.
Ältere Fahrzeuge können den neuen Prüfungen unterzogen werden, wenn sie bereits dem technischen Stand des Jahrgangs 2006 entsprechen.
Die erweiterte Prüfung, die einen Mehraufwand von etwa drei bis fünf Minuten erfordern soll, soll keine Funktionstests beispielsweise des Airbags beinhalten.

LKW bekommen bessere Spiegel:
Lastwagen mit mehr als 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht, die nach dem 01. Januar 2000 zugelassen wurden, müssen bis zum 1. April 2009 auf der Beifahrerseite mit Rückspiegeln ausgerüstet werden, die der Richtlinie 2007/38/EG entsprechen. Auf diese Weise soll der gefährliche "tote Winkel" verkürzt werden. Davon profitieren dürften Fußgänger und Radfahrer, sie geraten in den Rückspiegel, wenn der Lkw rechts abbiegt. Der ACE sieht darin einen wichtigen Beitrag zur Unfallverhütung.

Erhöhung der LKW-Maut:
Die geplante Erhöhung der LKW-Maut wird entgegen der ursprünglichen Planung differenziert gestaffelt. So werden Fahrzeuge, die der Schadstoffklasse S3 entsprechen von 2009 an mit zwei Cent niedriger pro Kilometer belastet, im Gegenzug werden Fahrzeuge in den anderen Schadstoffklassen mit 0,1 Cent pro Kilometer mehr belastet. Vom ACE kommt der Vorschlag, die Höhe der LKW-Maut künftig auch am Unfang der Sicherheitstechnik zu orientieren. Für Fahrzeuge, die beispielsweise mit einem automatischen Notbremssystem zur Vermeidung von Auffahrunfällen ausgerüstet sind, könnte die Straßennutzungsgebühr demnach niedriger ausfallen.

LKW-Überholverbot:
Im Fall extremer Witterungsbedingen können die Bundesländer ab 2009 auch auf längeren Autobahnabschnitten ein Überholverbot für LKW verhängen.

EURO 5 wird Pflicht:
Die nächste Verschärfung der Abgasvorschriften wird konkret. Ab dem 1. September 2009 muss die Autoindustrie gemäß EG-Verordnung 715/2007* bei Typgenehmigungen neuer Fahrzeuge für Pkw sowie leichten Nutzfahrzeuge die Anforderungen der Emissionsnorm "Euro 5a" und der OBD-Norm "Euro 5" erfüllen.

Neue Umweltzonen:
Zehn Städte führen im kommenden Jahr Umweltzonen ein, die nur mit Fahrzeugen befahren werden dürfen, die eine gültige Schadstoffplakette an der Windschutzscheibe haben.
Ab dem 1. Januar werden in Bayern die Städte Augsburg und Neu-Ulm betroffen sein.
In Baden-Württemberg gelten die Umweltzonen in den Städten Heilbronn, Herrenberg, Karlsruhe, Pforzheim und Ulm.
Ebenfalls ab Jahresbeginn wird auch in Bremen Mitte eine Umweltzone eingerichtet.
Erst zum 15. Februar ziehen dann die Städte Düsseldorf und Wuppertal in Nordrhein-Westfalen nach.

Standen die ausgewiesenen Bereiche bislang bundesweit allen Fahrzeugen offen, welche den Schadstoffgruppen 2 (rote Plakette), 3 (gelbe Plakette) oder 4 (grüne Plakette) entsprachen, wird es ab dem ersten Januar regionale Regelungen geben. Die niedersächsische Landeshauptstadt akzeptiert ab dem 1.1.2009 keine Fahrzeuge mehr, die nur der Schadstoffgruppe 2 angehören.
In der Regel sind davon Diesel-Fahrzeuge betroffen, die nicht die Euro-3-Norm erfüllen. Auch Ortsfremde, die mit einer roten Plakette unterwegs sind, dürfen dann nicht mehr die Umweltzone befahren.

Mehr Biosprit kommt später:
Um ein Jahr verschoben wird die Erhöhung der Beimischquoten von Biosprit. Erst 2010 soll der Anteil an Biosprit am Kraftstoff von 5,25 auf 6,25 Prozent angehoben und dann bis 2014 eingefroren werden. Die ursprünglich für den Jahreswechsel vorgesehene Erhöhung des Biosprit-Anteils hatte 2008 zu scharfen Kontroversen geführt.

Laute Reifen werden verbannt:
Augen auf beim Reifenkauf, heißt es ab dem 1. Oktober des kommenden Jahres. Von da an dürfen keine PKW-Reifen mehr mit einer Querschnittsbreite bis 185 mm verkauft oder in Verkehr gebracht werden, sofern sie nicht mit einem "s" (für Sound) gekennzeichnet sind.
Nach den neuesten Plänen der EU-Kommission sollen später weitere Auflagen für die Reifenhersteller folgen, etwa eine Kennzeichnungspflicht mit Angaben zum Rollwiderstand der Reifen. Dieser hat einen beträchtlichen Einfluss auf den Kraftstoffverbrauch des Fahrzeugs, bestätigen die ACE-Technikexperten.

Autoversicherungen mit neuen Regional- und Typklassen:
dem 1. Januar treten bei den deutschen Kfz-Versicherern die neu berechneten Regional- und Typklassen in Kraft.

Bei der PKW-Haftpflicht werden Autofahrer in 83 Zulassungsbezirken um eine Klasse schlechter eingestuft, weitere zwölf Bezirke rutschen sogar um zwei bis vier Klassen nach unten. Dagegen wird die Haftpflicht nur in 62 Bezirken günstiger. Am billigsten fährt man 2009 mit einer Zulassung in den Kreisen Elbe-Elster, Mecklenburg-Strelitz und Oberspreewald-Lausitz. Die teuersten Haftpflicht-Tarife gelten für Fahrer in Kaufbeuren, Offenbach und Berlin.

Die Vollkaskoversicherung wird in 45 Kreisen teurer, in 35 Kreisen billiger. Vom günstigsten Basistarif profitieren Autobesitzer in Friesland, Oldenburg (OL) und Wittmund. Die höchsten Beiträge für Vollkaskoversicherte werden in Berlin, im Ostallgäu und in Rottal/ Inn erhoben.

Etwas günstiger wird die Teilkasko-Versicherung für 53 Kreise, nur in 33 Kreisen muss draufgelegt werden. Während für Würzburg, Bamberg und Herford nur 55 bis 58 Prozent des Basisbetrags erhoben werden, zahlen Einwohner in Uecker-Randow mit 227 sowie Güstrow und Rottal/ Inn mit gut 190 Prozent deutlich mehr.

Bei der Berechnung der Typklassen haben laut ACE 30 Prozent der Autofahrer damit rechnen, dass sich der Beitrag ändert, bis auf zwei Prozent der Verträge handelt es sich jedoch nur um eine Klassenänderung um eine Stufe.

Positiv ist die Entwicklung im Kasko-Bereich. Knapp 35 Prozent der Autofahrer werden zwar neu eingestuft, über zwei Drittel davon aber in eine günstigere Klasse. Ähnlich ist das Bild bei der Teilkasko: Hier ergeben sich für knapp 37 von Hundert der Autobesitzer Änderungen – 85 Prozent werden danach besser eingestuft.

VVG gilt nun auch für Altverträge:
Bereits seit 1. Januar 2008 gilt das neue Versicherungsvertragsgesetz VVG für neu abgeschlossene Verträge. Ab dem 1. Januar 2009 wird es auch auf Altverträge angewendet. Damit entfällt das “Alles-oder-nichts”-Prinzip, die Entschädigungsleistung des Versicherers richtet sich künftig nach dem Anteil der Schuld. Es ist zu erwarten, dass die konkrete Umsetzung der neuen Bestimmungen auf Gerichtsentscheidungen basieren wird.

Reise & Touristik - Veränderte Zollgrenzen:
Reisende nach Polen, der Slowakei und Ungarn profitieren ab dem Jahreswechsel vom Wegfall der Sonderregelungen, die bislang die Einfuhr von Zigaretten aus diesen Ländern auf 200 Stück begrenzten. Ab dem 1. Januar gelten alle EU-Zollbestimmungen auch für diese drei Länder, Raucher dürfen dann 800 Zigaretten pro Person nach Deutschland einführen. Die niedrigeren Limits gelten jedoch weiterhin für Ausfuhren aus Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen und Rumänien.

Neu geregelt werden auch die Einfuhrabgaben aus Drittländern. Gegenwärtig liegen dem Bundesfinanzministerium zwei Rechtsverordnungen vor, die bereits ab 1. Dezember 2008 in Kraft treten sollen. Beide Verordnungen bedürfen noch der Zustimmung des Bundesrates.

Nach der neuen Einfuhrfreimengen-Verordnung soll der bisher geltende Schwellenwert von 175 Euro auf 430 Euro für Flug- beziehungsweise Seereisende und auf 300 Euro für Reisende im grenzüberschreitenden Landverkehr angehoben werden. Für Jugendliche unter 15 Jahre gilt weiterhin ein Schwellenwert in Höhe von 175 Euro. Die bisher gültigen Mengengrenzen für Parfüm, Kaffee und Tee werden abgeschafft. Dafür wird eine Mengengrenze für Bier von 16 Liter pro Person eingeführt. Statt zwei Litern Wein darf man demnächst die doppelte Menge pro Person einführen.

Ebenfalls zum 1. Dezember 2008 soll die Verordnung zur Änderung der Zollverordnung und der Einfuhrumsatzsteuer-Befreiungsverordnung 1993 in Kraft treten. Danach wird die Wertgrenze von Waren, bis zu der eine pauschalierte Einfuhrabgabenerhebung zulässig ist, wird von derzeit 350 Euro auf künftig 700 Euro je Person angehoben.

Schweiz ohne Grenzkontrollen – Zoll kann Warenverkehr aber weiter inspizieren:
Die Schweiz wird am 12. Dezember 2008 dem Schengen-Abkommen beitreten. Damit fallen die Passkontrollen an der Grenze weg. Alle Personen können sich in Schengen-Ländern frei bewegen, müssen aber trotzdem gültige Ausweispapiere bei sich tragen. Die deutschen und schweizer Zollbehörden behalten das Recht, den Warenverkehr an der Grenze zu kontrollieren.

Italien - Fahrverbote in Südtirol:
den Südtiroler Städte Bozen, Meran, Brixen und Bruneck sowie den Gemeinden Leifers, Pfatten, Eppan, Branzoll, Algund, Tscherms, Lana, Burgstall, Marling, Tirol, Vahrn und St. Lorenzen gilt vom 1. November 2008 bis 31. März 2009 für alle Fahrzeuge der Klassen Euro 0, Euro 1und alle Zweitakt-Motorräder (mit oder ohne Katalysator) ein innerörtliches Fahrverbot. Aus den Städten verbannt werden diese Fahrzeuge an allen Wochentagen (mit Ausnahme von Samstag, Sonn- und Feiertagen) in den Zeiten von 07:00 bis 10:00 Uhr sowie von 16:00 bis 19:00 Uhr. Freie Fahrt haben nur Kraftfahrzeuge der Klassen Euro 2, Euro 3, Euro 4 und Euro 5.

Slowenien: Kurzzeit-Vignette kommt:
Ab dem 1. Januar 2009 ist in Slowenien vorgeschrieben, das Abblendlicht auch tagsüber einzuschalten. Wer sich nicht daran hält riskiert Strafen von bis zu 135 Euro.
Auch nach Protesten des europäischen Autofahrerdachverbandes EAC gegen die im vergangenen Sommer eingeführte Autobahnjahresvignette, wollte Slowenien an ihrem umstrittenen Vignetten-Mautsystem festhalten. EU-Kommissionspräsident Barroso hat jetzt eine mögliche Lösung im Vignettenstreit mit Slowenien angedeutet. Er sei "vorsichtig optimistisch", dass eine Lösung gefunden werden könnte, sagte Barroso Anfang Dezember nach Gesprächen mit dem slowenischen Regierungschef Pahor.

Slowakei führt den Euro und neue Verkehrsregeln ein – Neue "Blaulichtsteue":
Mit dem Jahreswechsel führt auch die Slowakei den Euro als Landeswährung ein. Die bislang übliche Krone (SKK) wird zu einem Kurs von 30,126 SKK zu einem Euro umgetauscht. Unklar ist noch, wie lange alte und neue Währung parallel akzeptiert werden.

Auch auf neue Verkehrsbestimmungen sollten sich Reisende in die Slowakei einstellen. In Ortsgebieten darf künftig nicht mehr 60, sondern nur noch 50 km/h schnell gefahren werden. Auf Stadtautobahnen wurde die Höchstgeschwindigkeit dagegen von 80 auf 90 km/h angehoben. Gleichzeitig werden die Mindestgeschwindigkeiten auf 65 km/h auf Stadtautobahnen und auf 80 km/h auf anderen Autobahnabschnitten angehoben.

Wie bereits in Österreich wird auch in der Slowakei eine so genannte Blaulichtsteuer eingeführt. Wird bei einem Verkehrsunfall die Polizei gerufen, kostet das eine Gebühr in Höhe von 165 Euro. Ausgenommen von der Gebühr sind nur Unfälle mit hohem Sach- und / oder Personenschaden.

Die Tagfahrlicht-Pflicht gilt nun das ganze Jahr über, eine Nichtbeachtung wird mit bis zu 135 Euro geahndet. Ein Bußgeld in gleicher Höhe wird erhoben, wenn beim Fahren mit einem Handy ohne Freisprecheinrichtung telefoniert wird. Ein Bußgeld wird auch von Fußgängern erhoben, die mit Handy oder Walkmann am Ohr die Straße überqueren.

Bei winterlichen Verhältnissen müssen bei Fahrzeugen bis 3,5 Tonnen Winterreifen aufgezogen sein, die mit der Kennzeichnung M+S oder einer Schneeflocke versehen sind. Schwerere Fahrzeuge müssen unabhängig von der Witterung zwischen dem 15.11. und dem 31.03. auf Winterreifen rollen. Auch hier sind Bußgelder von 135 Euro bei Nichtbeachtung vorgesehen. LKW über 3,5 Tonnen dürfen darüber hinaus auf Schnellstraßen und Autobahnen ab 1. Januar nicht mehr überholen.

Insgesamt muss man sich bei Verkehrsverstößen in der Slowakei auf deutlich erhöhte Geldstrafen einstellen, die Obergrenze liegt nun bei 1.320 Euro.

USA: ESTA wird Pflicht:
Für Reisende in die USA wird ab dem 12. Januar 2009 das Besorgen der elektronischen Einreiseerlaubnis ESTA (Electronic System for Travel Authorization) zur Pflicht. Wer als Deutscher, Österreicher oder Schweizer in die Vereinigten Staaten reisen möchte kann spätestens 72 Stunden vor der beabsichtigten Reise persönlich oder über den Reiseveranstalter via Internet unter "http://esta.cbp.dhs.gov/" eine vorerst kostenlose Einreiseerlaubnis einholen.

Das ESTA-Online-System ist seit 15. Oktober 2008 auch in deutscher Sprache verfügbar. Die Registrierung kann auch auf den Websites von Flughäfen erfolgen. ESTA-Anträge können zu jedem Zeitpunkt vor einer Reise in die USA eingereicht werden. Der ACE rät, die Genehmigung direkt nach Beginn der Reiseplanungen zu beantragen. Sollten sich die Zieladresse oder die Reisedaten eines Antragstellers nach Erteilung der Genehmigung noch ändern, können die Informationen einfach auf der ESTA-Website aktualisiert werden. Spätestens muss die Genehmigung aber 72 Stunden vor der Abreise beantragt werden. Das elektronische Reisegenehmigungssystem ist so angelegt, dass es auch die Erfassung etwa von Last-Minute-Reisenden erlaubt. Die ESTA-Genehmigung gilt für einen Zeitraum von 2 Jahren oder bis zum Ablauf der Gültigkeit des Reisepasses. Sie ist für mehrere Einreisen gültig. Kinder mit und ohne Begleitung müssen unabhängig von ihrem Alter eine eigene ESTA-Genehmigung vorweisen. Das zuständige Department of Homeland Security (DHS) verweist darauf, dass das System das Ausfüllen des Einreiseformulars I-94W überflüssig macht.
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