LoneGunman 27.02.2009, 22:03
Recht und Ordnung. Was ist im Straßenverkehr erlaubt und was nicht.
TÜV, Dekra, HU/AU, Gutachten/ABE, Steuer, Verkehrsrecht, Versicherungen, usw.
Moderator: Talk-Moderator
1/11 27.02.2009, 22:03

Servus,

erstmal, ich weis dass ich ewig nix mehr gepostet habe. Aber durch viele andere private Umstände, auf die ich hier nicht näher eingehen möchte, haben sich meine Interessen vom Auto wegbewegt und ich habe hier nur noch selten reingeschaut.
Aber nun hab ich ein etwas größeres Problem.
Ich hatte letzte Woche nen Unfall.
Bei Glätte an die Leitplanke gerutscht.
Mal davon abgesehen dass ich jetzt 2500 € Schaden am Auto habe wollen die mir noch’n Busgeld von ca. 170€ aufdrücken und drei Punkte.
Wörtlich heißt es:
Sie fuhren bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen mit nicht angepasster Geschwindigkeit. Es kam zum Unfall.
§ 3 Abs.1, § 1 Abs.2 § 49 StVO; § 24 StVG; 81 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWig


Kann ich dagegen ohne bedenken Widerspruch einlegen?
Weil,
1. weis ich, dass ich schon geschlichen bin,
2. steht nirgendwo wie hoch die Geschwindigkeit sein soll, nur dass sie nicht höher als 50 km/h sein sollte, und das war sie, und
3. woher wollen die wissen wie schnell ich wirklich war, die könnten mir also 10 km/h mehr oder weniger nicht nachweisen.

Die Polizei hab ich nur gerufen weil der ADAC-Mensch meinte, wenn die Leitplanke kaputt ist und ich so abhaue isses Fahrerflucht.
Hätt' ich lieber mal drauf verzichtet und die Kohle gespart.

Also eure Meinung oder Wissen ist gefragt :D
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2/11 27.02.2009, 22:46

Tja gute Frage... So richtig ne Rechtsauskunft dürfen wir ja auch nicht geben. Hast du keine Rechtsschutz? Die is doch sogar schon bei vielen KFZ Versicherungen standard drinne...
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3/11 28.02.2009, 09:47

hi
Ich hatte vor drei jahren auch ein Unfall und es war auch glat.polizei ist gekommen und hat gesagt ja wir vertehen das es glat ist aber du warst zu schnell für diese Wetterbedienungen, und die haben gesagt aja das macht 50€ und 1 punkt.Dann hat er mien Führerschein geguckt und hat gesagt du hast ja gester Geburtstag gehabt ich so ja,wir verstehen dich das es weh tut das Auto kaput ist und du bist noch Jung also wenn du jetzt 25€ Bußgeld bezahlst ist die sache erledigt.Habe natürlich sofort bezahlt ist ja besser als 50€ zu bezahlen und 1 punkt zu habe, so war das bei mir da mals :)
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4/11 28.02.2009, 10:36

Kurz zur Rechstlage,
angepasste Geschwindigkeit heisst auch manchmal das Auto stehen lassen,
wenn du aber zwischen 7 und 20 Uhr auf ner Hauptstraße unterwegs warst und diese über mehrere Stunden nicht geräumt bzw. abgetaut war,
ist die Komune bzw. die Stadt ihre Räumpflicht nicht nachgekommen.

Heisst mit ner Rechsschutz würde ich es versuchen zu klären.

Nem Koleggen seine Frau ist ähnliches in nem Autobahnkreuz passiert,
da gabs überfrierende Glätte. in der Zeit wo sie da stand, sind noch weiter 7 Fahrzeuge in die Planke geschlittert.
Ca 2 Stunden vorher hatte es an der selben Stelle seine Nachbarin erwischt.

Auf Autobahnen gilt eigentlich generelle Räumpflicht.
Natürlich kann die Autobahnmeisterei nicht überall gleichzeitig sein,
aber bei dem Fall war es ja über mehrere Stunden so der Fall.

Ohne Rechsschutz haste wahrscheinlich kaum ne Chance,
weil erstmal werden se auf nen Vergleich raus wollen und wenn du Glück hast bekommst keine Punkte aber Gebühren musste trotzdem löhnen.

Mit Rechtsschutz würde ich das ganze mal mit nem Anwalt bereden.

Wenn se Dich mögen brauchste nicht die Leitplanke bezahlen, sobald die nen bissel verformt ist, muss sie teilweise ausgetauscht werden,
kostet dann um die 1200€ mit Sperrung usw.


Viel Glück!!!
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5/11 28.02.2009, 10:54

Jersey01 hat am 28.02.2009, 10:36:angepasste Geschwindigkeit heisst auch manchmal das Auto stehen lassen,


Wer hat sich denn den Mist ausgedacht? Irgendwie muss ich ja nachhause kommen und nach der Spätschicht könnt ich nichtmal öffentliche Verkehrsmittelnutzen in dem Proveniznest wo ich arbeite.

Wegen der Räumpflicht,
Es war ne Bundesstraße abends gegen 22:15.
Und geräumt war die nicht.
Is ja auch überraschend, wer rechnet schon mit Schnee im Winter...


Der Witz ist, die schei** Leitplanke ist nichtmal kaputt, aber der Typ vom ADAC meinte ich solle es auf jeden Fall melden, falls dort was ist.
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6/11 28.02.2009, 11:29

Sone Leitplanke kann auch nicht sichtbar beschädigt oder verformt sein.

Und mit dem nach Hause kommen ist denk ich kein Argument vorm Verkehrsrichter.

Ich hatte damals mit meinem Unfall glück,
die Richterin meinte: "Ganz unter uns ich wäre auch gefahren"

Dabei handelte es sich um ein "Vorfahrt vergehen, bin aus ner Nebenstrasse auf die Landstarsse,
zwei wollten in diese Nebenstrasse abbiegen und 3 weiter noch grade aus,
bei Überholverbot und Durchgezogenerlinie meinte aber eine an denen vorbei zu ruaschen. da bin ich grade auf die Landstrasse gefahren und es hat geknallt.

Punkte gabs wegen der netten Richterin nicht aber den Schaden musste ich komplett allein begleichen.


Wenn du ne Verkehrsrechsschutz hast würde ich es versuchen, sonst lass es lieber wird nur noch teurer. Denk auch an die Selbstbeteiligung.

Ich hab seit dem ne Rechsschutz Sicher ist Sicher, man kann nie so dumm denken wie andere gerne mal handeln.

Sobald du am Strassenverkehr teilnimmst biste auch immer Teilschuld.

Zum Glück zählt ein Fahrzeug nichtmehr als Waffe, das war noch teurer wenn Personen mit im Spiel waren.
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7/11 28.02.2009, 17:49

Brauchst garnicht gegen angehen...
Denn wie schon beschrieben hättest du im Notfall Schrittgeschwindigkeit fahren müssen bzw. das Auto stehn lassen müssen.
Denn wären deine Geschwindigkeit angepasst gewesen, dann wäre es ja nicht zum Unfall gekommen. :nono:
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Die Idee war gut , aber die Welt ist noch nicht bereit dafür...
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8/11 28.02.2009, 18:49

des wollten die mir auch mal reindrücken von wegen nicht angepasster geschwindigkeit blablubb...200euro und 3 punkte.
hab mich dann gewehrt und musste für den unfall am ende noch 50euro bußgeld zahlen.
muss nur nochmal des zeug raussuchen es gibt da was ähnliches im bußgeldkatalog (allerdings noch im alten)

irgendwas mit "sie kamen von der fahrbahn ab"
wenns sie anhand der bremsspur nicht nachvollziehen können das du zu schnell warst geht des :-)
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9/11 28.02.2009, 18:53

na 50 € klingt schonmal besser auch wenns noch zu viel ist :)

Bremsspur gabs da nciht... bevor da mal einer vorbeikam war alles wieder zugeschneit...
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Seit Februar 2009 gibt es auch einen neuen Bußgeldkatalog, sprich vieles wurde erhöht, unter anderem auch unagepasste Geschwindigkeit:
bis zum 31.01.2009 waren das noch 50,- Euro
ab 01.02.2009 sind es 100,- Euro

Wenn du also Glück wie freeeak haben solltest, werden es wohl nicht 50 Euro sondern 100 Euro werden.


Im Prinzip wirst du es aber auch nicht einfach haben, dagegen anzugehen.
Ist fast genauso wie die Sache mit Sommerreifen im Winter.
Fahren darfste sie, aber machste bei schlechter Witterung einen Unfall, bist am Ar*ch.

Aber wie Enno schon schrieb, frag (d)einen Rechtsanwalt in deiner Nähe - Rechtsauskünfte dürfen nur diese geben.
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11/11 02.03.2009, 14:06

Soooo,
hab eben mit nem Anwalt telefoniert. Der meinte, ich solle auf jedenfall Einspruch einlegen wegen Unverhältnismäsigkeit.
Die haben mir nämlich die Höchststrafe draufgebrummt.
Da mir niemand nachweisen kann wie schnell ich wirklich war, es auch nur zum Eigenschaden kam und weder an der Leitplanke noch sonst wem was passiert ist, könnte man es auf leichte Fahrlässigkeit runterschrauben.
Ne Verwarnung bzw höchstens 35 € hättens in dem Fall auch getan.

Ich setz gleich mal das Schreiben auf, mal sehn was rauskommt...
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