xx_angel77_xx 31.12.2009, 14:31
Recht und Ordnung. Was ist im Straßenverkehr erlaubt und was nicht.
TÜV, Dekra, HU/AU, Gutachten/ABE, Steuer, Verkehrsrecht, Versicherungen, usw.
Moderator: Talk-Moderator
1/4 31.12.2009, 14:31

Hier ein paar Neuerungen für 2010. Ihr könnt gerne Ergänzungen machen, alles andere lösche ich in regelmäßigen Abständen, damit hier die Übersicht bleibt.

Einfahrverbote:
Die Einfahrverbote in verschiedene Umweltzonen werden am 1. Januar 2010 verschärft. So darf man zum Beispiel in Berlin und Hannover nur noch mit grüner Plakette einfahren. Betroffen von den Einfahrverboten sind vor allem ältere Dieselautos ohne Partikelfilter.

Wegfall der AU-Plakette:
Ab dem 1. Januar 2010 ist die Abgasuntersuchung Bestandteil der Hauptuntersuchung. Die AU-Plakette wird nicht mehr neu ausgegeben.

Urlaubsknöllchen:
Mit der Eintreibung nicht bezahlter Urlaubsknöllchen wird es allmählich ernst. Bußgelder über 70 Euro aus dem Ausland werden voraussichtlich ab dem 1. Oktober 2010 auch in Deutschland vollstreckt. Davon können je nach Land bis zu zwei Jahre alte Strafzettel betroffen sein.

Wohnmobile:
Bisher durften Wohnmobile zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen auf Autobahnen 100 km/h fahren. Eine bis Ende 2009 befristete Ausnahmeregelung machte dies möglich. Aus der Ausnahme wird nun die Regel: Wohnmobilfahrer dürfen weiterhin 100 fahren. Ein LKW-Überholverbot muss jedoch beachtet werden.

Bremsassistent:
Bremsassistenten (BA) stehen bei den meisten Autofahrern weniger im Fokus der Aufmerksamkeit als das ESP. Dennoch ist der BA wichtig: Er sorgt dafür, dass aus einer halbherzigen eine mustergültige Notbremsung wird. Alle neuen Modelle müssen ab 2010 einen BA haben.

Umzug:
Die Kennzeichenmitnahme nach einem Umzug innerhalb des gleichen Bundeslandes wird erleichtert. Zudem wird in einigen Bundesländern die Online-Fahrzeug-Zulassung getestet.

Vignetten im Ausland:
Die Pkw-Mautvignetten für Österreich, Tschechien und die slowakische Republik werden teurer. Fahrzeuge über 3,5 Tonnen brauchen keine Vignette mehr, sondern zahlen eine streckenabhängige Maut, die mithilfe eines speziellen Erhebungsgeräts im Fahrzeug berechnet wird. In Österreich wird die Maut für diese Fahrzeuge zusätzlich nach ihrem Schadstoffausstoß gestaffelt.

Quelle: Web.de
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xx_angel77_xx schrieb:31.12.2009, 14:31Wegfall der AU-Plakette:
Ab dem 1. Januar 2010 ist die Abgasuntersuchung Bestandteil der Hauptuntersuchung. Die AU-Plakette wird nicht mehr neu ausgegeben.


und wann muss man dann zur HU?
wenn die plakette ausläuft die früher dran ist (meine AU ist 3 monate älter wie die HU)
oder wenn die HU abläuft?
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Die gehen wahrscheinlich davon aus, dass jeder (so wie es im Normalfall sein sollte) zur gleichen Zeit AU und HU hat.

Die HU Plakette signalisiert dann, dass auch die AU bestanden wurde.

Was bei so einer Situation, wie du sie beschreibst ist, weiss ich nicht.
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4/4 01.01.2010, 14:14

Zur AU - da jetzt beides ist gleich eins ist, und die Aussage "die AU fällt jetzt weg" sinnhaft falsch ist, denn sie fällt ja nicht weg, sondern wird fester Bestandteil der HU, heißt die Prüfung findet weiterhin statt, wird eben nur nicht mehr einzeln Abgerechnet / Nachgewiesen, spekulier ich drauf, das du zum früheren Termin hin musst, weil sonst ja deine AU abgelaufen ist (und somit jetzt 2010 deine gesamte HU ungültig).

Ist nur reine Spekultation, aber wenn es keine Kulanz für speziell solche Fälle gibt, wird das so sein.
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