boah langsam reichts echt.....
Irrtum²
Es wurden komplette Gutachten geperrt anfang 2007.... schei*... ob ESD oder orginal Abgasanlage..... Somit fehlt überhaupt irgend ein Nachweis was ne Prüfgrundlage nach §21 ermögllicht..... diese abgefuckte Geräuschmessung ist nicht alles was normalerweise dazu gehört.... Tut net so als wäre das der Knackpunkt an er Einzelabnahme. Da geht es genauso ums Emmisionsverhalten usw, was ebenfalls angefertgt werden müsste usw......
FAKT ist: Gutachten durch das KBA gesperrt seit Anfang 2007.....auf der Tuningmesse Erfurt 2008 war ich an nen RaidHp - Stand und hab mir von denen nen Gutachten zeigen lassen...Die Nummer des Gutachten und die Akkreditierungsnummer waren immernoch die selben die auf der schwarzen Liste des KBA standen....und die behaupteten es wären neue lol....
Und den Quatsch, von wegen beim
GDI muss alles per Geräuschabnahme gemacht werden kannst dir auch sparen....Wenn in einem Gutachten drinne steht, dass der Geräuschpegel sich bei verbauten Teil nicht ändert und innerhalb der Toleranz bleibt, dann macht de Prüfer folgendes... er misst ob die Maße passen, schaut nach der Modellnummer und das wars!
Mehr wurde sebst bei meiner Einzelabnahme beim TÜV-Süd nicht gemacht....den hat es nen schei* Interessiert ne Geräuschmessung zu machen..... weil eben eindeutig in den (dato auch ungültigen Papieren) stand, das weder Geräuschverhalten noch Abgasverhalten sich verschlechtern würden....
Und zuletzt: Auch ich hab nen Sebring-ESD drinne und auch in der EG-Betriebserlaubnis steht nichts, von wegen nur bei orginalen Ansaugtrakt, also ohne SLF. Sprich im Prinzip laut den Gutachten könne ich auch beides fahren.... Mein TÜVer hat nur freudig gelächelt als er das gehört hat und meinte keine Chance....
Das bei dir das alles geklappt hat, ist doch wunderbar...wie gesagt, meine Einzelabnahme Filter für läpische 45€ hat auch geklappt, obwohl die DEKRA kopfstand und die Gutachten keinerlei Gültigkeit mehr hatten.
Ebenfalls würde mich Interessieren, wer den TÜV gemacht hat. Also bist du mit der neuen Anlage einfach selbst zum TÜV gefahren oder wurde der direkt bei dem Blechdengler in der Werkstatt gemacht? Falls zweiteres zutrifft, ist mir auch alles klar, warum das eingetragen wurde.
Somit komme ich wieder zum Schluss, dass es halt drauf ankommt, wen man eben erwischt....manche tragen sachen ein, andere nicht..... dann kommt dazu was der TÜV in euren Bundesländern darf (§19(2),(3) und §21) oder ob man wegen ner Einzelabnahme zur schei* DEKRA muss.... und die sind nämlich noch hungriger auf unsere Kohle.
Gruß
D€