M4rio 23.08.2010, 17:38
Recht und Ordnung. Was ist im Straßenverkehr erlaubt und was nicht.
TÜV, Dekra, HU/AU, Gutachten/ABE, Steuer, Verkehrsrecht, Versicherungen, usw.
Moderator: Talk-Moderator
1/24 23.08.2010, 17:38

Hallo, habe gerade beim rückwärts ausfahren einen waagen seitlich mitgenommen.
habe natürlich gleich den fahrer gesucht, dieser war zunächst ziemlich freundlich, anschließend aber recht pissig.

er sagte, der schaden würde sich locker auf 2000€ belaufen. Sein waagen ist 15 jahre alt und er will auch die wertminderung ersetzt haben, nicht nur den schaden. (es war ein alter, nicht gerade teuer aussehender Benz).
ansonsten würde er einen Prozess aus der sache machen.

Mein Problem ist, er hat auf seinem reservierten parkplatz geparkt. daneben war ein Parkplatz mit einem blauen "n" aufgesprüht. da meine freundin gerade beim arzt ein rezept rausgeholt hat, habe ich dort kurz gewartet. beim rausfahren ist es dann passiert.

weiß nicht genau, ob ich dort stehen durfte. wenn nicht, wäre es nätürlich ziemlich blöde....

sollte ich es evtl. als wendeverfsuch auslegen, anstatt zu sagen, ich hätte dort geparkt?

was sind das für "n" parkplätze.


außerdem habe ich seinen kotflügel beschädigt (Kratzer, kein riss) und eine 5 mark große beule in seinen lack gehauen, lack war glaub ich durch an der stelle.

würde ein solcehr schaden wirklich auf 2000€kommen?

Ein weiteres Problem ist, dass die versicherung letzten monat nicht abgegangen ist. Die nette dame sagte mir dann, es würde in nächster zeit abgebucht werden. dies ist allerdings auch schon ca. einen halben monat her. Ich fürchte um meinen versicherungsschutz!


Bitte Bitte um HIlfe!
+0
M4rio
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2/24 23.08.2010, 17:54

Hast ja wohl keine Zusagen gemacht,oder?
Was er will und was er kriegt sind 2 verschiedene Dinge .
Polizei hat doch den Schaden aufgenommen?
2000€ kommen schnell zusammen ,aber das sollte die Werkstatt entscheiden und nicht er.
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MfG Kodiak
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3/24 23.08.2010, 17:58

Nein, polizei hat ihn nicht aufgenommen, habe ein video von dem schaden gemacht...
wollte gleich den schadenservice anrufen!

Habe ich mir auch gedacht, was er will ist ne andere sache und zugesagt habe ich selbstverständlich auch nciht.

das ich den schaden verursacht habe, ist offensichtlich, außerdem waren viele menschen in der umgebung...

sollte ich evtl die polizei hinzuziehen?

habe noch bedenken wegen dem parkplatz .
+0
M4rio
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4/24 23.08.2010, 18:01

? Melde das schleunigst deiner Versicherung, und mit dem Kunden redest du nicht mehr!!! Kein Wort!!! Lass das alles deine Versicherung regeln, die Wissen wie man mit solchen Kunden umgehen muss.

Geb deiner Versicherung den Tipp das der Kunde sehr unseriös rübergekommen ist, und das die im Falle das du die Schuld bekommst (auch das soll die Versicherung klären - auch wenn du augenscheinlich def. Schuld bist - egal!), einen Gutachter beauftragen sollen, der den Schaden schätzt - seh zu das du selber Bilder machst (ich denke mal wird zu spät sein, und du hast keine gemacht wa).

Wie auch immer, melde deiner Versicherung den Vorfall, und mit dem redest du nicht mehr!!!!

edit:
Selbst wenn du da nicht parken hättest dürfen, ist das vollkommen egal! Für Polizei (zur Unfallaufnahme ist es zu spät!) - Lass die Versicherung alles machen! Meld es sofort!
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Insgesamt 1x geändert, zuletzt am 23.08.2010, 18:02 von Schmanta.
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5/24 23.08.2010, 18:02

Ich hätte erstmal die Polizei geholt. Ansonsten musst du den Schaden deiner Versicherung melden und die kümmern sich eigentlich darum.

Wichtig sind Beweise, wie der Schaden aussah. Nicht, dass der da mehr draus macht.
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6/24 23.08.2010, 18:15

M4rio hat am 23.08.2010, 18:58:Nein, polizei hat ihn nicht aufgenommen, habe ein video von dem schaden gemacht...
wollte gleich den schadenservice anrufen!

Habe ich mir auch gedacht, was er will ist ne andere sache und zugesagt habe ich selbstverständlich auch nciht.

das ich den schaden verursacht habe, ist offensichtlich, außerdem waren viele menschen in der umgebung...

sollte ich evtl die polizei hinzuziehen?

habe noch bedenken wegen dem parkplatz .


Keine Polizei war n Fehler,nach den Forderungen.
Parkplatz wär n Knöllchen ,schuld biste sowieso.
Video ist gut .
Wenn er zu gierig wird ,Polizei einschalten.
Zeugen sind auch gut.
Wenn der Schaden über 2000€ ist, ist das bei einem 15 Jahre alten Wagen schon fast der finanzielle Totalschaden.
Wenn er über den wegkommt ,bekommt er nur den momentanen Fahrzeugwert und Ende.
Wäre bei mir auch nicht anders,leider.
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7/24 23.08.2010, 18:23

ne wertminderung gibts bei autos über 5 jahren oder mit mehr als 100000km nicht ..
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Insgesamt 1x geändert, zuletzt am 23.08.2010, 18:31 von Goofy.
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ok, ich ruf da jetzt schleunigst an. auf dem vid ist alles gut sichtbar.. mit polizei bin ich immer etwas vorsichtig.

weiß jemand, um wieviel man bei sonem schaden bei der versicherung steigt? bin momentan auf 35%
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M4rio
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9/24 23.08.2010, 18:24

@goofy
...und weiter?
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als ich nen unfall hatte im winter hatte ich au nen schaden von ca. 1000€ obwohl von außen so gut wie nix zu sehn war...
aber allein die lackarbeiten kosten einen heiden geld...

aber wie oben schon geschrieben wurde: meld es sofort deiner versicherung un lass dir von dem anderen nix sagen o.ä...

die versicherung sagt deinem unfallpartner, dass er zu nem gutachter gehn soll un der sagt die dann schon wie groß der schaden wird und was der andere bekommt...
aber sei froh, dass es nur blech- bzw. lackschaden is und kein personenschaden...

keine sorge: das wird schon wieder... :ok:
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11/24 23.08.2010, 18:32

ups war in eile .. ist editiert
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Goofy
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M4rio hat am 23.08.2010, 19:24:weiß jemand, um wieviel man bei sonem schaden bei der versicherung steigt? bin momentan auf 35%


Kommt auf deine Versicherung an, deine % sind eine totale Schwachsinnsangabe (merken, die sind nur Versicherungsintern interessant), für dich wichtig ist deine Schadenfreiheitsklasse (SF)

Am folgenden Beispiel siehst du auch warum die Prozentangabe total fürn Arsch ist:

http://home.meinestadt.de/images/image.php?origin=teaser&id=5694

Bsp: Wenn du nach der verlinkten Tabelle in der SF17 bist, und die Versicherung dich nach 1 Schaden bei der SF um 2 Klassen hochstuft bist du nur noch bei SF15, beides sind 35% (das schöne daran für dich, dein Beitrag bleibt gleich, du brauchst eben nur wieder länger um einen niedrigeren Beitrag zu erhalten).

Noch ein Beispiel für die Prozente, es gibt Versicherungen da ist die SF1 mit 100% angegeben (Standard) aber auch andere Versicherungen, da hat man nur 90% bei SF1 - das schöne dran, jeder normale Mensch würde jetzt denken das man jetzt gegenüber einer andern Versicherung mit 90% besser dran ist, das ist aber ein rießiger Irrglaube, du bist in dem Fall bei SF1 und gut!
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gut zu wissen mit der wertminderung...

und es stimmt schon, immer das gute sehen.
Bin seit ca 15min in der warteschleife... :-(

apropos strafzettel... den hab ich heute morgen schon kassiert... gegenüber von der unfallstelle... werde mich da so schnell nicht mehr aufhalten! Geiler/teurer Tag heute :td:
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