carismafreund 13.03.2010, 10:07
Hier kann man sich über allgemeine Dinge rund um Mitsubishi unterhalten (kein Tuning, Styling oder Problem).
(Allgemeine Daten & Infos zum Carisma findest du unter Carisma-Daten und Carisma-History.)
Moderator: Werkstattmeister
66/87 17.06.2011, 19:04

Da ist Schluß, leider, weil es so in der Betriebserlaubnis steht, wie die Reifen- und Felgengrößen, wie Anhängelasten und zulässiges Gesamtgewicht. Alles daneben ist außerhalb der Daten der Betriebserlaubnis, die damit für dieses Fahrzeug nicht
beachtet wurde.
Ich habe meinen auch schon mal bis 6000 drehen lassen - auf ebener Bahn!!, den 1.6-er - aber nicht lange, und im Bewußtsein, daß.....
Ich will Euch auch nicht davon abhalten, die Leistungsgrenze des Autos zu testen,
Ihr solltet halt nur daran denken, daß.....
Geht doch mal auf die Nordschleife, da dürft Ihr nämlich, weils ja kein öffentlicher Verkehrsraum ist. Oder auf eine andere Strecke.
+0
carismafreund
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67/87 17.06.2011, 19:18

carismafreund schrieb:17.06.2011, 19:04Geht doch mal auf die Nordschleife, da dürft Ihr nämlich, weils ja kein öffentlicher Verkehrsraum ist. Oder auf eine andere Strecke.


Mit m Cari um auf Topspeed zu kommen?!
Da bräuchte man eher 3-4 Runden Nardo...
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"Und noch immer sitzen wir hier.
Bestaunen, was wir nicht in Worte fassen können.
Verfolgen, was wir nicht einholen können.
Und doch lässt es sich mit einem Wort beschreiben:

UnvernunftWas ist die Alternative?
Was ist, wenn wir alle Definitionen streichen müssen, um neu zu bestimmen wer oder was wir sind?"

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68/87 17.06.2011, 19:32

Auf Topspeed im 5., also 6000 oder drüber, war nicht. Ich fand aber 9:45 für die Runde, also 144,7 Schnitt verflucht schnell, und auf der Döttinger Höhe kam er auf 5800. Ein sch... normaler 1.6-er. Die ersten zwei Runden waren allerdings deutlich langsamer, ich war auch lange nicht mehr auf der Nordschleife.
+0
carismafreund
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69/87 17.06.2011, 20:12

carismafreund schrieb:17.06.2011, 18:48Ist Euch eigentlich klar, daß Ihr sogar ohne Geschwindigkeitsbegrenzung bei evtl. hinter Euch fahrenden Blauen (früher Grünen) heftigst an schwerem Bußgeld arbeitet?
Wenn ich nicht irre, steht im Fahrzeugschein für den 1.8-er eine Höchstgeschwindigkeit von 200 km/h eingetragen. Falls Ihr echt schneller seid, nicht nur nach Tachoanzeige, dann fahrt Ihr schneller, als für das Auto zulässig ist, also
schneller, als Eure Betriebserlaubnis zuläßt. Das kostet echt Geld!!! Und das ist nicht je nach Höhe der Überschreitung abgestuft!!! Das ist einfach außerhalb der Betriebserlaubnis.
Ich habe bisher nur von einem solchen Fall gehört, der hat aber "...wegen akuter
Verkehrsgefährdung..." einen Monat Fahrverbot bekommen. Nein, ich nicht.


Wo hast du das bitte her? Ich kenn das nur so...wenn 200 als Geschwindigkeit drin steht muss die Kiste schneller als 200 laufen. Solltest du dir einen Neuwagen kaufen mit Topspeed 205, MUSS er mindestens 205 laufen. Schafft er es nicht, kann man das Auto zurückbringen
+0
gelöschtes Mitglied 1956
70/87 17.06.2011, 21:35

In meinem, auch in Deinem Fahrzeugschein steht: Höchstgeschwindigkeit xxxx,
und nicht Höchstgeschwindigkeit mindestens, oder über...
Da steht auch nicht Anhängelast mindestens, oder Hubraum mindestens, oder
Reifen ....., oder 5-Sitzer, nicht mindestens 5!
Die Angaben sind eindeutig und dürfen nicht überschritten werden.
+0
carismafreund
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71/87 17.06.2011, 23:12

Hmmm, bin etwas verwirrt, wenn dem so sei, warum sind die PKW's dann nicht serienmäßig bei der Geschwindigkeit laut Papieren abgeriegelt - so wie es bspw. bei LKW's ist. :denk:

Und in meinen Fahrzeugschein steht zwar die Reifengröße, aber nicht der Geschwindigkeitsindex für die Reifen.
Ergo, wenn ich laut Papiere 200 km/h fahren kann, darf ich auch Reifen die für mehr als 200 km/h erlaubt sind aufziehen, die Reifen dürfen nur keinen geringeren Geschwindigkeitsindex tragen als das Auto laut Papiere fahren kann. ;)

Außerdem, wenn der Cari auf dem Tacho 220 Anzeigt, ist man nach GPS-Messung gerade mal bei knapp über 200 km/h
Und ich kann mir nicht vorstellen, das die Polizei bei freigegebener Autobahnstrecken solche peniblen Messungen macht, bzw. überhaupt Geschwindigkeitsmessungen macht, das würde der Geschwindigkeitsfreigegebenen Strecke irgendwie widersprechen.
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72/87 18.06.2011, 00:19

das hab ich auch noch nie gehört, für mich ist das Serienstreuung und Toleranz. Ist doch nicht meine Schuld wenn die Kiste mehr läuft. Eintragen mußt du nur Leistungssteigerungen am Motor. Also wenn ich nen großen Turbo verbau und mal eben 50PS mehr zur Verfügug hab. Das soll mir ein Polizist mal sagen, mit Gesetzestext, den würde ich ernsthaft auslachen.
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73/87 18.06.2011, 14:28

Nach meinem Wissen hat Carismafreund recht mit seiner Aussage. Das Fahrzeug ist für eine maximale Geschwindigkeit ausgelegt. Hält man sich außerhalb der eingeräumten (erlaubten) Geschwindigkeit auf, erlischt damit genau genommen die Betriebserlaubnis.

PerFecT schrieb:17.06.2011, 20:12Ich kenn das nur so...wenn 200 als Geschwindigkeit drin steht muss die Kiste schneller als 200 laufen. Solltest du dir einen Neuwagen kaufen mit Topspeed 205, MUSS er mindestens 205 laufen. Schafft er es nicht, kann man das Auto zurückbringen

Topspeed hängt neben Luft- und Rollwiderstand auch von der Leistung ab. Die Leistung variirt abhängig von Luftdruck, Lufttemperatur und Qualität des Kraftstoffs. Also Faktoren auf die ein Autohersteller keinen Einfluss hat. Daher kann er gar keine Garantie drauf geben.

carisma schrieb:17.06.2011, 23:12Hmmm, bin etwas verwirrt, wenn dem so sei, warum sind die PKW's dann nicht serienmäßig bei der Geschwindigkeit laut Papieren abgeriegelt - so wie es bspw. bei LKW's ist. :denk:

Diverse Fahrzeuge sind daher abgeriegelt. Siehe z.B. Audi immer bei 250km/h.

carisma schrieb:17.06.2011, 23:12Und in meinen Fahrzeugschein steht zwar die Reifengröße, aber nicht der Geschwindigkeitsindex für die Reifen.

Sicher? Hab bei mir grad noch mal nachgeschaut: 185/65R14 H
Geschwindigkeitsindex H also bis 210km/h.

carisma schrieb:17.06.2011, 23:12Außerdem seien wenn der Cari auf dem Tacho 220 Anzeigt, ist man nach GPS-Messung gerade mal bei knapp über 200 km/h
Und ich kann mir nicht vorstellen, das die Polizei bei freigegebener Autobahnstrecken solche peniblen Messungen macht, bzw. überhaupt Geschwindigkeitsmessungen macht, das würde der Geschwindigkeitsfreigegebenen Strecke irgendwie widersprechen.

Die Polizei wird sicherlich nicht in Geschwindigkeitsfreien Zonen mit der Radarpistole dran stehen. Der Aufwand wäre zu groß und die Anzahl der Leute die sie dann anpissen können zu klein.
Beim von Carismafreund genannten Fall hat die jeweilige Person warscheinlich gezeigt dass er das Fahrzeug nicht unter Kontrolle hat bzw. sich dementsprechend aufgeführt dass man ihn möglichst lang von der Straße fern halten wollte.
Leider ist fehlendes Gefühl für ein Fahrzeug noch kein Grund für Führerscheinentzug.

Kev schrieb:18.06.2011, 00:19das hab ich auch noch nie gehört, für mich ist das Serienstreuung und Toleranz. Ist doch nicht meine Schuld wenn die Kiste mehr läuft. Eintragen mußt du nur Leistungssteigerungen am Motor. Also wenn ich nen großen Turbo verbau und mal eben 50PS mehr zur Verfügug hab. Das soll mir ein Polizist mal sagen, mit Gesetzestext, den würde ich ernsthaft auslachen.

Streuung ist ganz OK. Allerdings liegt die Tolleranz, in welcher sich deine Streuung befinden darf, (bei Autos) meines Wissens nach bei 2%. Nimmt man es genau müsste ein GDI mit Serie 125PS und einer realen Leistung von über 127,6PS beim Tüv/Dekra vorgeführt und die Leistung eingetragen werden. Macht aber keiner. Und warum? Weil jeder einzelne Motor alle paar tausend Kilometer auf einen Prüfstand unter genormten Bedingungen geprüft werden müsste, was schlicht weg kein Schwein bezahlen könnte.

Und es ist nicht deine Schuld wenn dass Auto eine höhere Geschwindigkeit erreicht als angegeben. Es ist nur deine Schuld wenn du die angegebene Maximal-Geschwindigkeit überschreitest.
Es ist auch nicht deine Schuld dass man mit deinem Auto Leute überfahren kann. Wenn du es aber machst bist du Schuld.
Wir sind hier nicht den Vereinigten Staaten, wo man den Hersteller XYZ auf Körperverletzung verklagen kann weil nicht in der Gebrauchsanweisung steht dass man die Mikrowelle der Freundin nicht an den Kopf werfen soll.
Du wirst dafür belangt was du tust, nicht was du tuen könntest. Sonst säßen wir alle schon längst im Knast weil wir rein physisch dazu in der Lage wären den Nachbar mit Benzin zu übergießen und anzuzünden.

My 2 Cents.
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74/87 18.06.2011, 19:05

Kev schrieb:16.06.2011, 08:00
Jedoch sag ich hier:
der muß schon etwas scheller als die eingetragenen 250 laufen denn an den meisten Rießenboliden die bei 250 in den elektr. Begrenzer rennen, zieht man schön vorbei. Und so mancher Benz/BMW Fahrer beißt ins Lenkrad

Also mein 540er war bei 250 km/h abgeregelt. Allerings hab ich letztens auf der BAB mal so richtig ausgefahren. Bei 5000 U/min wurde er im 6-Gang bei 250 dann abgeregelt.

Das witzige war: neben mir war ein Audi A6, der 3.2 V6. Er hat auch draufgedrückt und meiner war immernoch so 2-3 km/h schneller. Der hat sich so geärgert und ich zieh mit meiner alten Prollkiste langsam vorbei.

Zum Carisma: ich hab meinen auf echte 221 km/h bekommen. Laut GPS in der Ebene. Ich hab n bisschen rumgerechnet und aufgrund der Stirnfläche und des CW-Werts müssten knapp 100kW angelegen haben. Naja...
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75/87 19.06.2011, 13:40

1.9 DI-D mit chip auf 129 PS

mehr als 200km/h sind nicht drin, das letzte stück ist auch sehr zäh :haha:
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76/87 19.06.2011, 16:24

Hi,also waren gestern auf der Nordschleife :pleace: :pleace: :pleace:
Geil wie sau was da so rumfährt. :ok:
Bin aufm Weg dort hin auf der Autobahn kurzzeitig 225 gefahren habe dann aber aufgehört wird auch nicht mehr drinn sein.Aber das Beste eine Runde für 24 € in 11 min und 36 sek. :roll: Hat sich echt gelohnt kann ich nur jeden weiter empfehlen.
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Hauptsache der Bass passt!
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77/87 25.06.2011, 08:57

Für PerfeCT, aber auch für andere, die dies lesen.
Ich muß mich entschuldigen. Tatsächlich steht auch in meinem Fahrzeugschein die
Höchstgeschwindigkeit nicht extra drin. Sie steht unter Punkt 6 im Fahrzeugbrief,
heut heißt das wohl Teil I.
Es müsste sich also schon ein wirklicher Kenner unter den "Blauen" finden, um
da einschreiten zu können.
Was allerdings eine Versicherung im Falle eines Unfalles und nachgewisener Überschreitung sagt, weiß ich nicht.
Ich bleibe allerdings dabei, daß laut ABE mein 1.6 er eine zugelassene Höchstge-
schwindigkeit von 190 km/h hat. So stehts im Fahrzeugbrief.

Und für Schnitzelking:
Die 11 minuten + waren selbst für die kurze (22.8 km) Runde gut. Die längere, da kommt die GP-Strecke dazu, also insgesamt 25 und.. km, ist normalerweise für
"Touristen" nicht frei. Ich hab letztens 11:10, dann 10:30 und bei der dreitten Runde 9:45 gebraucht, aber das hat mir dann gereicht und war reichlich "grenzwertig". Aber Du hast recht --- ist jedenfalls ne geile Sache und man kann wirklich feststellen, wie gut unsre Caris sind.
+0
carismafreund
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11.11.2007
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78/87 25.06.2011, 09:58

Ich würde das gerne bei mir vergleich, jedoch hab ich nur einen entwerteten Fahrzeugbrief. Hab also nur meine Zulassung. Und da stehen 200 km/h drin. Vielleicht kann da mal jemand gucken. Das würde mich auch interessieren.

OT: Nordschleife würde mich auch mal interessieren. Macht sich mit nem Fahrwerk bestimmt gut. Muss man nur auf den Fahrbahnrand achten. Wird schlecht für die Front :grins:
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