Wolfpack 31.05.2011, 11:58
Recht und Ordnung. Was ist im Straßenverkehr erlaubt und was nicht.
TÜV, Dekra, HU/AU, Gutachten/ABE, Steuer, Verkehrsrecht, Versicherungen, usw.
Moderator: Talk-Moderator
1/30 31.05.2011, 11:58

Hallo zusammen,
ich bin da auf ne schicke Idee gekommen.
Habe die letztenTage damit verbracht die Lufteinlässe aus meiner originale Stoßstange (vorne) zu modifizieren.
d.h. Lammelen raus , Schleifen, Spachteln, Lackieren..und dann Gitter hinter zu setzen.
Jetzt habe ich die Idee mir ne weiße Neonröhre hinter die Stoßstange zu bauen und diese bei der Fahrt auch anzumachen.
Die röhre selber währe verdeckt aber der Lichtschein wäre natürlich sichtbar, so wäre mein Kühler und der Grill schön dezent beleuchtet.
Blendgefahr würde, denke ich, nicht bestehen.
Hat da jemand eine Ahnung ob das irgendwie erlaubt ist.
Da ja ein Unterbodenblech vorhanden ist, wäre es auch keine unterbodenbeleuchtung.
Licht wäre nur hinter dem Grill!

Danke für Antworten!!
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2/30 31.05.2011, 12:07

jede art von licht (neben dem normalen fahrlicht), die nach außen strahlt, ob indirekt oder direkt, ist verboten!

deswegen is ja auch die ubb verboten...

machbar is es ohne probleme, aber nich erlaubt... unter keinen umständen, egal wie du sie verbaust... es ist in deutschland VERBOTEN...
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Kodiak (31.05.2011, 12:24)
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3/30 31.05.2011, 14:14

hmmm
na das klingt ja nicht so gut
aber habe mir sowas schon gedacht
na ja vieleicht fällt noch jemandem was ein!
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4/30 31.05.2011, 14:16

was soll jemand anderem einfallen? es werden dir alles sagen, dass es verboten is...

und wie man neonröhren o.ä. im/am auto anschließt kannste unter "do it yourself" ansehn...
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5/30 31.05.2011, 15:53

Darfst du auf privaten Parkplätzen und Forstwegen :haha: gerne anmachen, aber auf der öffentlichen Straße kannst du das vergessen. Wie schon gesagt, sonst würde UBB auch erlaubt sein, denn das wäre ja auch indirektes Licht außerhalb des Auto. Und UBB bekommste ja noch nichtmal als Ausstiegsbeleuchtung eingetragen, was ich echt dumm finde.
Denke das Verbot von solchen Sachen wie Grillbeleuchtung,UBB, LEDs außerhalb des Autos (und vielen Scheinwerfern) etc werden dir alle bestätigen!
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6/30 31.05.2011, 19:11

Naja dann musst du das auch, jedes mal anbauen, wenn du auf private Parkplätze und Forstwege fährst, denn meines Wissens nach darfst sowas nichtmal anbauen und dann im öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.
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7/30 31.05.2011, 20:17

Ein Kumpel von mir hat UBB dran und aufn Supermarkt-Parkplatz (privat) angehabt. Cops kamen vorbei und sagten nur: Auf der Straße ist der Spaß aber aus, ja? Und das wars auch schon! Ich mein beim TÜV ham die auch nichts gegen meine Grillbeleuchtung gesagt und die Verkabelung ist mehr als offensichtlich.
Also das macht mich ja schon bissl stutzig ! :denk:
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8/30 31.05.2011, 20:20

ich stimme da beppo zu... selbst das anbauen is nich erlaubt, sobald das auto angemeldet is...
wenn du für showzwecke oder abgesperrte (renn)strecken sowas am auto hast, kräht da kein hahn nach...
aber überall da, wo die stv(z)o greift, wirds illegal...

is doch genauso mit nem z.b. heckflügel... sollte er nich den regeln entsprechen, aus welchen gründen auch immer, wirste ihn niemals eingetragen bekommen... und mit nem teil rumzufahren, was man nich eintragen lassen kann, lässt von deinem auto die betriebserlaubnis erlöschen und macht die ganze sache illegal...
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9/30 31.05.2011, 20:23

du kannst es anbauen. aber sofern du die zündung anmachst, müssen die dinger ausgehen und dürfen dann auch nicht angehen.

sprich, du kannst dir auch eine ubb anbauen. sofern du stehst auf privatgelände dürfen die angehen. sollte aber nicht automatisch sein. denn wenn du mal vor dem polizeirevier auf den parkplatz in der nacht stehst dann sollten die dinger auch aus sein, denn ist kein privatparkplatz ;)
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10/30 31.05.2011, 20:25

Da würde ich dir auch wieder wiedersprechen, aber die Diskussion würde nie enden :D Bei uns zählt das nicht mit der Zündung.
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11/30 31.05.2011, 20:34

Ging doch hier nur um Showlicht. Dasn Heckflügel eingetragen sein muss und alles, ist doch klar. Den Spoiler kannste ja auch nicht mitm Schalter einfach mal so "verschwinden" lassen. Bzw geht vom ihm auch ne "Gefährdung" aus.
Hab da aber noch keinen Cop oder nen TÜVer gesehen/gehabt der deswegen ein Faß aufmacht. Solang es nicht an ist (auf der Straße) und nicht direkt sichtbar ,geht ja auch keine Gefahr von aus. Ne Gummilippe darf ich mir laut Dekra auch anbauen ohne Eintragung, weil keine Gefährdung von ausgeht!
Wäre aber echt gut zu wissen ob es nun erlaubt ist im ausgeschalteten Zustand anzubauen.
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12/30 31.05.2011, 20:41

und was glaubt ihr, warum in jeder artikelbeschreibung und auf jeder verpackung von neonröhren draufsteht:

"nicht im bereich der stvo zugelassen" ? :idee:
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13/30 31.05.2011, 20:43

Damit die Firmen ausm Schneider sind wenn du mit den Dingern (angeschaltet) grinsend der Polizei entgegenfährst :haha: !^^
Würde ich jetzt sagen xD
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