carisma 02.04.2013, 20:18
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Moderator: News Team
1/4 02.04.2013, 20:18

Wir es sicherlich schon einige von euch erfahren haben, gelten seit dem 01. April 2013 neue Regel im Straßenverkehr, für Autofahrer und Radfahrer.

Hier eine Übersicht der Neuerungen für alle Autofahrer:
  • Bei Überschreiten der erlaubten Parkdauer um bis zu 30 Minuten sind künftig 10 Euro statt 5 Euro fällig.
  • Wer bis zu eine Stunde länger parkt als erlaubt, muss 15 Euro zahlen, 20 Euro sind es für bis zu zwei Stunden, 25 Euro für bis zu drei Stunden und 30 Euro für noch längere Verstöße.
    (Der Höchstsatz von 35 Euro gilt weiterhin, wenn es um das Zuparken von Feuerwehrzufahrten oder Behindertenparkplätzen geht.)
  • Parken auf Radwegen kostet jetzt mindestens 20 Euro, statt 15 Euro.
  • Wer mit seinem Auto einen Fahrradstreifen auf der Straße blockiert, muss 20 Euro statt 10 Euro zahlen.
  • Wer unvorsichtig aus seinem Auto aussteigt und dadurch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, muss 20 Euro statt 10 Euro Strafe zahlen.
  • Fahren bei Dunkelheit ohne Licht oder mit verdreckten oder schneebedeckten Scheinwerfern und Rücklichtern, schlägt jetzt mit 20 Euro statt 10 Euro zu Buche.
  • Wer in falscher Richtung eine Einbahnstraße oder einen Kreisverkehr befährt, muss mindestens 25 Euro, statt 20 Euro Strafe zahlen.
  • In Fahrradstraßen gilt jetzt ein Tempo-Limit von 30 km/h. Dies löst die eher vage Vorgabe "mäßige Geschwindigkeit" ab.
  • Künftig gilt ein generelles Überholverbot an beschrankten und unbeschrankten Bahnübergängen.
  • Bei Gefahrenzeichen muss die Geschwindigkeit künftig gedrosselt werden, sonst droht ein Bußgeld von 100 Euro. Auch ohne ausdrückliche Geschwindigkeitsbegrenzung müssen Verkehrsteilnehmer an den entsprechenden Stellen bei Gefahr zum Stehen kommen.
  • Es ist nun Pflicht, bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte Winterreifen zu verwenden, die das M+S-Symbol aufweisen.

Hier eine Übersicht der Neuerungen für alle Radfahrer:
  • Falsches Einbiegen in Einbahnstraßen kostet künftig je nach Situation 20 bis 35 Euro statt 15 bis 30 Euro.
  • Wer nicht auf dem Radweg fährt oder darauf in falscher Richtung unterwegs ist, soll 20 Euro statt 15 Euro zahlen.
  • Fahren ohne Licht kostet Radler nun 20 Euro statt 10 Euro.
  • Für das Radeln durch Fußgängerzonen werden 15 Euro statt 10 Euro fällig.
  • Ein Zusatzzeichen zeigt künftig an, wenn der Radverkehr in einer Einbahnstraße in der Gegenrichtung zugelassen ist.
  • Ein neues Verkehrsschild mit amtlicher Bezeichnung "durchlässige Sackgasse" soll Fahrradfahrer auf kleine Schleichwege hinweisen, die Autos nicht nutzen können.
  • Auf gemeinsamen Rad- und Gehwegen sollen Radler Rücksicht auf Fußgänger nehmen, nicht mehr vorgeschrieben wird aber Schrittgeschwindigkeit.
  • Radfahrer, die abbiegen wollen, müssen sich nicht mehr in der Abbiegerspur rechts einordnen, sondern können sich vor oder hinter die abbiegenden Autos stellen.
  • Fußgängerampeln, die bislang beachtet werden mussten, wenn ein Bürgersteigradweg ohne Fahrradampel vorhanden war, gelten nicht mehr: Ist der Radler auf der Fahrbahn unterwegs, gilt für ihn die allgemeine Verkehrsampel. Wenn der Radfahrer auf dem Radweg fährt, gilt die Radfahrerampel. Gibt es kein spezielles Fahrradsignal, gilt auch für den Radfahrer auf dem Radweg die Autoampel.
    Es besteht allerdings eine Übergangsregelung bis Ende 2016: Bis dahin noch nicht ausgetauschte Fußgängersignale gelten weiterhin für Bürgersteig-Radwege, die unmittelbar neben einem Gehweg liegen.
  • Radfahrer dürfen Radwege entgegen der Fahrtrichtung nur dann benutzen, wenn diese durch eine entsprechende Beschilderung freigegeben sind.
  • Offiziell geregelt ist nun auch der Transport von Kindern in Fahrradanhängern: Grundsätzlich dürfen bis zu zwei Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr in dafür vorgesehenen Fahrradanhängern mitfahren. Der Radfahrer muss mindestens 16 Jahre alt sein.

Es gibt auch neue Verkehrsschilder:
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Das neue Verkehrsschild mit der Bezeichnung "durchlässige Sackgasse" soll Fahrradfahrer und Fußgänger auf kleine Schleichwege hinweisen, die Autos nicht nutzen dürfen.


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Ohne den roten Streifen würde dieses Schild eine Umleitung markieren. In Verbindung mit der roten Linie zeigt es das Ende einer Umleitung an.


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Straße zum Spielen: Inlineskater und Rollschuhfahrer haben hier freie Fahrt.


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Parken ist hier erlaubt - aber nur mit Parkscheibe oder Parkschein.


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Ab hier sind Parkscheibe und Parkschein nicht mehr notwendig.
+2
frink89 (09.04.2013, 23:39), xx_angel77_xx (02.04.2013, 20:29)
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2/4 03.04.2013, 07:29

Aber das mit den "Winterreifen" ist ja schon lange so, oder war das auch nur übergangsweise und ist jetzt fest?
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Ohmann ,wenn ich eure Bussgelder so lese dann könnte ich lachen oder heulen ,weil es einfach lächerlich ist wenn mann bedenkt wie teuer es bei uns in Holland ist .Vereintest Europa ,Hura ! :td:
Und das M+S symbol ,das gilt doch nur für 4 seison-reifen ,oder auch für winterreifen ?
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4/4 09.04.2013, 15:29

Ich würde es begrüßen, wenn wir so hohe Strafen hätten wie ihr.


Das M+S gilt für die Winterreifen. Obwohl die Bezeichnung in keinster Weise beschützt ist und somit auch auf Sommerreifen teilweise zu finden ist. Solche Reifen heißen aber Jingjangjong oder so^^
+1
Silver Angel (09.04.2013, 16:19)
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