xx_angel77_xx 01.12.2010, 21:59
Hier stehen alle News aus dem Portal drin. Die letzten 3 sind auch im Portal zu sehen.
Moderator: News Team
1/38 01.12.2010, 21:59

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Am 26.11.2010 wurde vom Bundesrat beschlossen, dass nun eine "konkrete Winterreifenpflicht" besteht. Ich will diese News nutzen, um euch darüber etwas zu informieren. Damit ich nicht das Portal sprenge, wird alles im zweiten Post zu lesen sein.
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Insgesamt 1x geändert, zuletzt am 01.12.2010, 22:14 von xx_angel77_xx.
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2/38 01.12.2010, 22:01

Alles in Blau sind Updates...


Wozu das Ganze?

Das Oberlandesgericht Oldenburg hat die bisherige Vorschrift für zu schwammig und damit Verfassungswidrig eingestuft. Daher musste ein ordentlich formuliertes Gesetz her, das die Regelung verbindlicher und klarer macht und die WinterreifenPFLICHT einführt.

Bisher hieß es im §2 Abs. 3 der StVO wie folgt:
„Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage.“


Was genau legt das neue Gesetz fest?

Bei winterlichen Wetterverhältnissen, also bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch und Eis- oder Reifglätte, sind ab sofort sogenannte M+S reifen erforderlich. M+S steht hierbei für Matsch & Schnee. Da diese Wetterverhältnisse sich nicht genau eingrenzen lassen taucht in der StVO nach wie vor kein fester Zeitraum auf, wo die Winterreifen zu fahren sind, man macht dies lediglich an den Straßenverhältnissen fest.
Eine Faustregel aus dem Volksmund besagt aber, dass grob der Zeitraum von Oktober bis Ostern zu berücksichtigen ist. Diese Faustregel steht allerdings nicht im Gesetz und kommt auch nicht von offizieller Seite. Sie dient lediglich als grober Richtwert, wo man sich dran orientieren kann. Das Gesetz greift quasi das ganze Jahr über, wobei Schneefall ja im Sommer eine geringere Wahrscheinlichkeit hat, als im Winter.


Ab wann ist das Gesetz gültig?

Offiziell wird das Gesetz ab dem 04.12.2010 in Kraft treten mit allen damit verbundenen Pflichten.



Sind M+S Reifen immer Winterreifen?

Nein. Es gibt sowohl M+S Winterreifen, als auch M+S Ganzjahres- oder Allwetterreifen. Ausschlaggebend für die neue Pflicht ist also nicht, ob ihr einen Ganzjahresreifen fahrt, oder nicht. Nur ein M+S Symbol muss sich am Reifen wiederfinden.


Gibt es eine sogenannte Übergangsfrist?

Nein. Sobald das Gesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde, tritt es auch in Kraft und es ist keine Übergangsfrist vorgesehen. Das wäre angesichts dessen, dass der Winter bereits mehr als vor der Tür steht, weit entfernt vom Sinn des Gesetzes.


Trifft das Gesetz für jedes Fahrzeug zu?

Prinzipiell muss man sagen: Ja. Mir ist zwar nicht bekannt, ob es für Fahrräder auch Winterreifen gibt, aber für uns sind eigentlich nur die motorisierten Fahrzeuge von Bedeutung. Hier muss alles, vom Quad bis zum LKW, Winterreifen haben. Auch wenn ihr einen Mietwagen fahrt, müsst ihr darauf achten, dass dieser Winterreifen hat. Ist das nicht der Fall, müsst ihr dafür gerade stehen, da ihr der Fahrzeugführer seid, wenn auch nur kurz.


Wie sieht es mit Anhängern aus?

Die aktuellste Info dazu beruht auf einem offiziellem Schreiben der Dekra vom 29.11.2010.
Dieses besagt, dass für Anhänger keine Pflicht besteht.



Wie werden die Reifen kontrolliert?

Wie oben schon beschrieben, befindet sich auf jedem M+S Reifen ein Symbol auf dem Reifen selber. Daher ist die Kontrolle denkbar einfach und man kann sich nicht rausreden, wenn man von der Rennleitung angehalten wird.


Wie sieht es mit dem Versicherungsschutz aus, wenn man keine M+S Reifen fährt?

Sollte es zu einem Unfall kommen, wird man euch nachweisen bzw. vorhalten, dass eure nicht zureichende Bereifung (also kein M+S) Schuld oder mit Schuld daran ist. Daher kann dann die Kaskoversicherung die Zahlungen verweigern. Jedoch muss die Versicherung immer noch ihre Behauptung durch einen Sachverständigen nachweisen. Ich denke, gerade durch das neue Gesetz wird das jetzt einfacher, als es vorher noch war.
Die Haftpflicht greift weiterhin, daher ja auch der Name - Haftpflicht ;)


Welche Mindestprofiltiefe gilt bei Winterreifen?

Laut Gesetz sind schon immer 1,6mm als Mindestprofiltiefe vorgeschrieben. Jedoch ist der Sinn bei dieser Profiltiefe auch schon wieder verfehlt. Automobilvereine, wie der ADAC, raten zu einer Profiltiefe von 4mm. Als Faustregel kann man hier eine 2 Euro Münze nehmen und in die Profilrillen stecken. Ist der Rand verdeckt, ist die Tiefe gut.


Wie wird eine Zuwiderhandlung geahndet?

Bisher war es so, dass 20 Euro fällig waren, jetzt sind es bereits 40 Euro, wenn man ohne Winterreifen bei entsprechendem Wetter erwischt wird. Rückblickend auf die Handy-am-Steuer-Strafen würde ich sagen, dass die Bußgelder steigen werden. Wenn man durch falsche oder unzureichende Bereifung den Straßenverkehr und/oder andere Verkehrsteilnehmer behindert, sind sogar 80 Euro fällig und ein Punkt wird in Flensburg gemeldet. Wenn man allerdings sein sommerbereiftes Fahrzeug bei entsprechendem Winterwetter irgendwo parkt, muss keine Bestrafung fürchten, solange das Auto dann nicht bewegt wird.


Wie siehts im Ausland aus?

Österreich:
Das liebliche Austria hat schon seit 1. Januar 2008 eine Winterreifenpflicht. Im Zeitraum vom 1. November bis zum 15. April dürfen Fahrzeuge bis 3,5t bei Winterwetter nur bewegt werden, wenn ALLE Räder Winterreifen drauf haben. Verstöße können hier teuer werden: bis zu 5000 Euro kann man euch abnehmen. Zu den Umständen kann ich aber nichts sagen, welche Strafe in welchem Fall greift. In Österreich gilt außerdem eine Mindestprofiltiefe von 4mm bzw. bei Diagonalreifen 5 mm! (Danke an seppnsepp, der diese Info gepostet hat.)

Schweiz:
Hier gibt es keine allgemeine Winterreifenpflicht. Bei Winterwetter werden Winterreifen aber empfohlen.

Italien und Frankreich:
Es gibt hier eine Pflicht für Winterreifen, jedoch nur für bestimmte Streckenabschnitte. Diese sind natürlich durch Schilder gekennzeichnet.

Skandinavien:
In Finnland ist vom 1. Dezember bis zum 29. Februar der Winterreifen vorgeschrieben. Dazu kommt einen Mindestprofiltiefe von 3mm. Auch ausländische Fahrzeuge sind an diese Pflicht gebunden. Anders als in Norwegen und Schweden. Dort sind zwar Winterreifen auch vorgeschrieben, aber Touristen sind von dieser Pflicht nicht zwingend betroffen.

Slowenien, Lettland, Tschechien und Ungarn:
Slowenien schreibt den Einsatz von Winterreifen vom 15. November bis zum 15. März vor wobei zwei Winterreifen laut Gesetz ausreichend sind. Neben Winterreifen dürfen hier auch Radialreifen gefahren werden, wenn diese eine Mindestprofiltiefe von 4mm haben. In Lettland muss man vom 1. Dezember bis zum 29. Februar auf Winterreifen mit einer Mindestprofiltiefe vom 3mm fahren. In Tschechien gibt es keine generelle Pflicht, wobei man in Ungarn sogar Schneeketten mitführen muss. Sogar die Einreise kann hier verwehrt werden, wenn man keine dabei hat.


Was sollte man noch im Winter beachten?

Der Winter setzt jedem Auto zu. Handbremsen frieren an, Lichter gehen kaputt. Generell sollte man immer einige Sachen dabei haben, damit man auf verschiedene Ereignisse reagieren kann:

Ersatzlichterkasten - damit man schnell mal etwas austauschen kann
Starterkabel - falls die Batterie in den kalten Monaten aufgibt
Abschleppseil - tja… wozu könnte man das wohl benutzen ;)
Handschuhe, Decke evtl. warme Zusatzkleidung - wenn man mal liegen bleibt
Eiskratzer und Handfeger - Nur ein schnee- und eisfreies Auto ist ein gutes Auto
Enteiser - für Türschlösser oder die Windschutzscheibe

Zusätzlich zu der Winterreifenpflicht muss man auch das gesamte Fahrzeug vom Schnee und Eis befreien. Jeder kennt das von der Autobahn, wenn der Brummi vor einem die ganze Sicht vernebelt, wenn sein Restschnee vom Dach herunter weht und Schnee ist es im günstigsten Fall. Was viele nicht wissen, auch diese Damen und Herren müssen ihr Fahrzeug von den Resten befreien. Teilweise gibt es für LKW an der Autobahn sogar Stationen, wo sie das machen können. Für PKW Fahrer gilt das auch. Wer nur ein Guckloch freimacht und eine Tonne Schnee auf dem Auto mit sich spazieren fährt, riskiert ein Bußgeld, das je nach Schwere verhängt wird.

Um ein Gefühl für die Straßenverhältnisse kann man einen !!!vorsichtigen!!! Bremstest machen. Versucht aber nicht, einen auf Collin McRay zu machen.

Extra großer Sicherheitsabstand ist ein absolutes Muss!

Man sollte immer genug Treibstoff im Tank haben um eventuelle Ereignisse überbrücken kann.

Brücken könne tückisch sein: Da Brücken von beiden Seiten „gekühlt“ werden, sind sie oftmals schneller von Glatteis betroffen. Gerade Holzbrücken sind eigentlich immer glatt, sowie man irgendwo Raureif sehen kann.

Schneeketten kommen im Winter auch ab und an zum Einsatz, jedoch bei heftigsten Wetterverhältnissen. Für Schneekettenbenutzung sollte die Fahrbahn kontinuierlich mit Schnee bedeckt sein, da man die Ketten sonst beschädigt und diese reißen können. Was die Einzelteile dann mit dem Radkasten machen, muss ich nicht extra ausführen. Jedoch muss man bei einer Schneekettenpflicht diese auch einhalten, selbst wenn kein Eis oder Schnee auf der Straße ist. Schneeketten ersetzen jedoch, genau wie der Airbag nicht den Gurt, keine gute Bereifung. Sie sind lediglich als Ergänzung zur Winterausrüstung gedacht. Beachtet dabei aber euren Fahrzeugschein. Bei mir zum Bsp. steht explizit drin, dass ich keine Ketten fahren darf. Weder auf den Winterreifen, noch auf den Sommerreifen. Auch bei Schneekettenpflicht gilt, dass bei Zuwiderhandlungen Bußgelder und bei Unfällen eingeschränkter Versicherungsschutz auf einen zukommen.


Wie kann ich Winterreifen von anderen unterscheiden?

Ersteinmal haben wir Symbole, die uns einen Winterreifen anzeigen. Zum einen Das M+S Zeichen und dann auch weit verbreitet das zusätzliche Schneeflockensymbol.
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M+S kann aber auch bei Allwetter- bzw Ganzjahresreifen auftauchen, daher sollte man unbedingt auf das Profil achten.
Hier sieht man den Winterreifen. Jeder Winterreifen hat die hier im Bild gelb gekennzeichneten Lamellen, die auf der gesamten Lauffläche zahlreich vertreten sind.
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Dazu im Vergleich ein Beispiel für den Allwetter- bzw Ganzjahresreifen. Hier sind die "Winterlamellen" nur im mittleren Bereich, da diese Reifenart Winter- und Sommerprofil kombiniert.
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Hier ein Geländereifen, der auch teilweise die Kennung M+S hat. Es sind zwar Lamellen vorhanden, jedoch eignen die sich kaum für den Ersatz eines Winterreifens.
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Dann noch ein Beispiel für einen Sommerreifen. Der ist ganz ohne die Lamellen.
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Haltet im Zweifelsfall also immer nach dem Profil Ausschau. Nach dem Tipp von Kodiak, dass das M+S Symbol nicht geschützt ist, möchte ich hier auch ausdrücklich vor Billigmarken warnen, die das Symbol tragen, aber eigentlich Sommerreifen sind. Wenn ihr euch unsicher seid, greift zu bekannteren Marken und achtet auf jeden Fall auf das Profil.



Falls ihr nun noch irgendwelche Fragen habt, werde ich mich bemühen, diese zeitnah zu klären.


Bis dahin kann ich nur eine unfallfreie Winterfahrt wünschen!


So far, euer Enno.
+4
Bobby_bj80 (03.12.2010, 13:54), b.robin (02.12.2010, 22:55), Nokx (01.12.2010, 23:18), Timmy86 (01.12.2010, 22:45)
Insgesamt 8x geändert, zuletzt am 03.12.2010, 18:36 von xx_angel77_xx.
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3/38 01.12.2010, 22:45

sackstarker beitrag.....

bin wieder ein paar gramm schlauer :ok: :ok:

Renommee nach oben :spin: :ok:
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4/38 02.12.2010, 09:03

In Österreich gilt außerdem eine Mindestprofiltiefe von 4mm bzw. bei Diagonalreifen 5 mm!
+1
xx_angel77_xx (03.12.2010, 14:40)
gelöschtes Mitglied 2508
5/38 02.12.2010, 21:12

Gute Zusammenfassung.

Eine Frage hätte ich. Wenn man einen PKW-Anhänger bei winterlichen Straßenverhältnissen zieht, gibt es dafür auf Vorschriften?? Der Hänger wird ja genauso beeinflusst durch glatte Fahrbahn bzw. Schnee. Hab aber noch nie was von Winterreifen oder Fahrverbot für normale PKW-Hänger gehört.
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6/38 02.12.2010, 21:16

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7/38 02.12.2010, 21:25

Danke für die Info!!
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8/38 02.12.2010, 22:53

Super Beitrag Enno :ok:
Ich denke das Holland auch bald mitzieht ,was die Winterreifenpflicht betrift .
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9/38 02.12.2010, 22:56

wenn mal alles so einfach zu lesen ist :ok:

daumen hoch enno und nen weiteren punkte :pleace:
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10/38 03.12.2010, 03:51

:ok: :ok: :ok:
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Danke für die Blumen. :love:
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12/38 03.12.2010, 07:41

super beitrag und sehr nützliche infos... :ok:


d.h. also, dass ich mit meinem auto nich nach österreich fahren sollte, da ich laut gutachten vom fahrwerk keine ketten drauf machen darf?
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13/38 03.12.2010, 13:03

Jau. Wenn man Ketten fahren MUSS, aber laut schein nich DARF, dann hat man die Pappnase auf :D



Ich schreib das zwar oben auch nochmal rein, aber es gibt jetzt ein offizielles Datum.

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