getönte Rückleuchten

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Carisma DID 13.02.2007, 19:12
Alles was mit dem optischen Styling am Mitsubishi Carisma zu tun hat.
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Moderator: Werkstattmeister
1/106 13.02.2007, 19:12

Hi

wer von euch hat beim Carisma seine Rückleuchten tönen lassen???

Wollte es bei mir eigentlich machen weiss bloß net so richtig wie.....
welche Tönungsstufe.....
und ob i die weisse Leiste für Blinker und Rückfahrleuchte frei lassen soll?

Bilder wären sehr hilfreich bis jetzt hab ich noch keinen Cari gefunden der sowas hat..

MFG

Carisma DID
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2/106 13.02.2007, 20:54

wir haben unsere getönt ,nicht ganz dunkel sieht aber gut aus und wir haben die rückfahrleuchten weiss gelassen.
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3/106 13.02.2007, 22:51

meine sind komplet getönt
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ich glaub damit der gibt der carisma did sich nicht zufrieden, er fährt doch das facelift modell.
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5/106 14.02.2007, 07:29

Mal ne bescheidene Frage in die Runde:

Wie habt ihr das mit der Zulassung der getönten Rückleuchten gemacht? :denk:
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6/106 14.02.2007, 08:04

Leikakätzchen hat am 14.02.2007, 07:29:Mal ne bescheidene Frage in die Runde:

Wie habt ihr das mit der Zulassung der getönten Rückleuchten gemacht? :denk:



frag nicht es is einfach so :grins: mach dir darüber mal keine gedanken die jungs und mädels wissen was sie tun
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Nunja, ich hab da so ein, ich sach mal "Gutachten"....

Das genemigt das oberflächliche Einfärben von Rückleuchten. Hatte damit beim TÜV noch keine Probleme, man sollte es halt nicht Übertreiben. Solange alle Lichter noch richtig Hell durchkommen, isses kein Problem...
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@Leikakätzchen
Ja das problem ist natürlich der TÜV.
Und dafür haben wir extra einen satz rückleuchten(gebrauchte) gekauft,also wenn's zum TÜV geht ,austauschen :ok:
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Also laut Tüv ist das Tönen der Fahrzeugbeleuchtung komplett verboten!
Das steht auch unverkennlich auf den Spraydosen!

Bei ner Tüv untersuchung könnte es da Probleme geben, falls der Tüvler das nicht übersieht!

Bei ner Verkehrskontrolle gibts da weniger Probleme. Das merken die meistens nicht!
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10/106 14.02.2007, 10:36

Es ist auch Verboten bei der Fahrt zu telefonieren.... :haha:

ABer grad verbotenes macht doch spass, nech...

Ich sag mal so, solange alles noch 100% leuchtet, also nicht alles ganz schwarz ist, isses o.k....

Zu Dunkel könnte dann doch Ärger geben...
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Wenn ein Polizist es drauf anlegt, ist die Plakette schnell ab, weil für das FZ einfach nicht mehr die Verkehrssicherheit garantiert werden kann.
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12/106 14.02.2007, 11:44

Naja, aber wenn man sich in einer Verkehrskontrolle ordentlich benimmt und immer freundlich bleibt, gibts da max. nen Mängelschein. Übrigens sind meine Rückleuchten nicht komplett schwarz, sondern nur der untere Streifen. Heisst Bremslicht und Rücklicht sind original Rot....
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der gute mensch will nicht wissen wie die gesetzeslage aussieht, sondern er will bilder von getönten rückleuchten haben.
er wird sich schon bewusst sein das es probleme geben kann
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