Carisma810 04.11.2009, 20:15
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1/17 04.11.2009, 20:15

Hallo.

Habe beim aufräumen meines Kellers einen Satz getönter Rückleuchten für einen

MITSUBISHI CARISMA Fließheck Facelift

gefunden.

Da Rückleuchten bei Mitsu sehr teuer sind,dachte ich an

VB150€ zzgl. Versand

für den ganzen Satz.


Preisvorschläge bitte per PN
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2/17 04.11.2009, 20:19

legal verwend bar oder nur für show zwecke?
wenn legal dann hab ich interesse
+0
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3/17 04.11.2009, 21:09

Gab es für den Facelift legal getönte Rückleuchten? Dachte wie beim Vorface gabs nur die einer Version?
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4/17 04.11.2009, 21:32

Die sind mit Spray getönt,also nicht TÜV geeignet.
+0
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5/17 19.11.2009, 18:09

PREISUPDATE:

Also es geht hier um den ganzen Satz getönter Rückleuchten für den
Carisma Facelift Fließheck.

VB: 120€ zzgl. Versand
+0
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6/17 20.11.2009, 00:40

Gab nie legal, wirds auch nie legal geben...sowohl Vor- als auch Facelift....

Gesetzlich verboten, bei TÜVern kanns einfach so durchgehen bei der HU etc. ebenso bei der Kontrolle bei den Silbernen....

wenns aber hart auf hart kommt....sprich Unfallschaden (einer haut dir hinten rein) oder der Tüver die arbeit ernst nimmt, ist die ABE des autos weg + Geldbuße.


Somit wird das nur für Showzwecke rangebaut ;)))


Gruß
D€
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7/17 20.11.2009, 07:20

...genau deswegen hab ich meine nur unten getönt ^^

Dann ist das Brems- und Fahrlicht original....
+0
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8/17 20.11.2009, 08:22

In der allgemeinen Betriebserlaubnis eines Autos sind alle - wirklich alle
Daten niedergeschrieben. Das geht bis zu einzelnen Schraubverbin-
dungen, wo z.B. Splinte vorgesehen sind und damit keine selbst-
sichernden Muttern verwendet werden dürfen, selbst wenn die an
der Stelle besser wären. Dazu müsste eine Änderung der allgemeinen
Betriebserlaunis beantragt werden, oder für dieses eine Teil eine
Sondergenehmigung.
Jegliche Veränderung am Fahrzeug, also Änderung dieser Daten, die
nicht ausdrücklich erlaubt und deshalb für dieses eine Fahrzeug in
die Papiere eingetragen ist, läßt die allgemeine Betriebserlaubnis er-
löschen.
Also egal, ob oben oder unten getönt, vorne oder hinten - das Auto
hat im Ernstfall (spr. Versicherungsfall) keine allgemeine Betriebsar-
laubnis mehr. Dies darf grundsätzlich nie vergessen werden.
Ja, manches geht bei den Sherrifs durch, manches sogar bei der HU,
das hindert aber die Versicherung im Ernstfall nicht, den Schutz ab-
zulehnen.
Fahren ohne Betriebserlaubnis ist keine Ordnungswidrigkeit!!!!
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9/17 20.11.2009, 08:40

Joa mein reden,


btw. dennoch, bekommt nen bußgeld, wenn z.B. Felgen net eingetragen oder reifen zu wenig profil haben....etc. Auch da erlischt die ABE des Autos.... trotzdem die Silbernen erstatten keine Strafanzeige.
Somit ists keine Straftat.....was ist es dann???


Gruß
D€
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10/17 20.11.2009, 08:56

Das ist ein Vergehen gegen die Zulassungsordnung und mit Bußgeld
zu ahnden. Kann aber - etwa bei sehr gravierenden Mängeln und
evtl. Vorsatz leicht zur Strafsache werden. So z.B. geschehen, als
für die HU andere Räder montiert wurden und am gleichen Tag bei
einem Unfall die abgefahrenen Reifen der "originalen" entdeckt wurden.
Falls die Felgen zwar für den Typ zugelassen sind als Ausrüstung, aber
eben nicht in der Originalen Erlaubnis enthalten, also eintragungs-
pflichtig, dann kann von einer Strafanzeige abgesehen werden, eben
weil die Felgen ja grundsätzlich eine Zulassung für den Typ haben.
Was die Versicherung macht im Falle.....
Der Audi A2 hat sogar die Reifenfirma vorgeschrieben, nicht nur die
Reifenmaße. Jeder andere Reifen, also von einem anderen Hersteller
muß extra zugelassen und eingetragen werden.
+0
carismafreund
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11/17 20.11.2009, 14:30

Ja genau,

bei gravierenden Mängeln oder beim Vorsatz..... dann wirds zur Anzeige gebracht.... stimmt.

Jo, bin natürlich nicht von den Schlimmsten ausgegangen, wie ich fahr nur mit 3 Rädern oder eben Hauptscheinwerfern mit Grünen Licht.

Prinzipiell ne Owig, aber bei oben erwähnten ne Straftat....


Gruß
D€
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12/17 20.11.2009, 17:39

Ich glaube hier versucht jemand was zu verkaufen und er fragt nicht nach den regeln oder was darf oder nicht darf !
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13/17 20.11.2009, 18:36

Wenn er nicht fragt - Interessenten fragen aber.
Nein, er hat ja schon gesagt, daß die Dinger von außen getönt sind und nicht legal verwendbar. Is schon alles richtig.
+0
carismafreund
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