Dingir Xul 13.07.2009, 21:43
Recht und Ordnung. Was ist im Straßenverkehr erlaubt und was nicht.
TÜV, Dekra, HU/AU, Gutachten/ABE, Steuer, Verkehrsrecht, Versicherungen, usw.
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da ich noch reichlich farbe übrig habe habe ich mir gedacht ich könnte die viereckigen "refelektoren" hinten in wagen farbe lackieren.
aber in der rechten seite ist ja die nebel schluss leuchte drinne oder?!
darf ich die überlackieren oder ist die mitlerweile pflicht?

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- Autobastler

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die nebelschlussleuchte is defakto pflicht.
inwieweit du die überlasieren darfst kann ich dir aber auch nich sagen.
vorhandensein und sichtbar muss sie in jedem fall sein.
ich meine auch, die nebelschlussleuchte is links...bin mir aber nicht sicher.
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- 27.05.2007
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Ich glaube seit 1991 ist Nebelschluß vorschrift, zumindest für die Autohersteller.
Sprich alle Fahrzeuge die seit 1991 gebaut werden müssen mindestens eine Nebelschlußleuchte haben.
Da ja Umbauten an lichttechnischen Einheiten immer so eine Sache ist, würde ich mal sagen, das dir der TÜV evtl. einen Strich durch die Rechnung machen könnte, wenn diese nicht mehr funktioniert.
PS: hier noch ein Auszug aus der StVZO:
§53d Nebelschlußleuchten
Forum Anwendungsvorschrift:if (
$ahnung == false or
$problem == true)
{ read
Carisma FAQ; use
SEARCH; use
GOOGLE; }
else
{ use
brain; make
post; }
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![Verbrauch]()
Uund wie ist das wenn man sich zusätzlich eine nebelschluss leute anbringt.
http://www.jp-sports.de/shop/images/206_nebel_1.jpg
Irgendwo wo man will?
Ist es dann erlaubt die Originale zu Lackieren?
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- Autoputzer

- 22.12.2007
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Die
NSL muss mittig oder nach einer bestimmten vorgeschriebenen Seite versetzt sein.
Wenn du eine andere benutzt welche ein E Zeichen besitzt, kannste die orginale auch ausbauen.
Vorher einfach immer beim TÜV fragen, die beantworten einem solche Fragen auch ksotenlos am Telefon und das auch noch genau.
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Jersey01 zustimm....desweiteren
dürfen sämtlich Beleuchtungseinheiten am Fahrzeug nicht verdeckt oder in ihrer Funktion eingeschränkt werden.... Das steht auch irgendwo klipp und klar in der StVZO und FZV geregelt....
Es gibt auch keinerlei ABEs oder Gutachten wie früher immer verwendet, wo die Lasur von einer Firma bestätigt wird etc....trägt dir kein Tüv mehr ein.
Gruß
D€
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Mitsubishi Carisma 1.8 GDI
Zum Thema
NSL... diese muss mindestens 25cm vom Boden und maximal 125cm vom Boden aus angebracht werden, diese darf nur beidseitig, mittig oder links von der Mitte angebracht werden, das mit dem nicht sichtbar auf den ersten Blick ist falsch!!!!!!!!!!!!! Ich darf diese sogar hinter einem Gitter anbringen wenn die Leuchtstärke der
NSL ausreicht! Ich sprech mittlerweile aus Erfahrung

Hab meine zwar trotzdem nicht dran im Moment, aber durch den TÜV bin ich so gekommen und auch die DEKRA hat gemeint das meine Lösung zulässig ist...
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- Schrauber (700+)

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@le-
carisma
baust du deine rücklichter fürn tüv auch immer um?
so ähnlich wie bei dir wollt ich das auch machen^^
also such ich mir ne
nsl bau die ein und fertig?!

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- Autobastler

- 02.12.2007
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Ja, ich hab Ersatzrückleuchten da und die werden vorm TÜV eingebaut
Und wegen
NSL, einfach die Werte beachten wegen Höhe etc und das geht klar

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- Schrauber (700+)

- 24.04.2008
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guten tach ich hab bei mir die seitenblinker mit tönungsspray getönt und die blinker hionten sowie die rückfahrscheinwerfer leuchtet alles noch schön hell und so müsst mir denn keine sorgen machen oder ????die freunde von der rennleitung(polizei) sagen da nix zu und die waren schon oft mir im weg

hab sogar ein gefragt ...frech wie ich bin ...der meinte wenn es auf hell genug ist sei das ok
was meint ihr
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- Fahrschüler

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