Gerdi 03.02.2011, 09:18
Recht und Ordnung. Was ist im Straßenverkehr erlaubt und was nicht.
TÜV, Dekra, HU/AU, Gutachten/ABE, Steuer, Verkehrsrecht, Versicherungen, usw.
Moderator: Talk-Moderator
40/43 06.02.2011, 14:55

aber ich kann die versicherung doch kündigen wenn ich mein auto abmelde oder etwa nicht?
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41/43 06.02.2011, 16:26

kannst kündigen .. aber kannst nicht auf deinen namen wieder zulassen oder den neuen versicherungsvertrag machen ..
wurde mir so von der versicherung mitgeteilt worden . fals das falsch sein soll bitte nicht hauen :nono: :hau: :nono:
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42/43 06.02.2011, 18:30

Das heißt heut "vorübergehende Abmeldung". Nach Wiederanmeldung ist die Versicherung wieder da.
Abmelden zum verschrotten ginge auch, aber dann muß der Nachweis erbracht werden. Das wird heutzutage nicht mehr einfach hingenommen, damit ausgeschlossen wird, daß das Ding irgendwo in der Landschaft verrottet.
Verkaufen ginge, ein neues Auto kann man dann bei einem anderen Versicherer
unterbringen.
Aus gleichem Grund ist auch bei Saisonanmeldung die Versicherung nur im Ruhezustand , ohne Beiträge, und erwacht wieder bei Wiederererwachen des Autos im Frühjahr.
Lest doch einfach die AGB Eurer Versicherung durch.
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carismafreund
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43/43 07.02.2011, 11:49

So ist es. Das Auto wurde abgemeldet, mit dem Hinweis, dass es vorübergehend stillgelegt und wieder angemeldet wird (musste so ein Formular ausfüllen mit mehreren Optionen zum Ankreuzen). Kennzeichen habe ich mir auch reservieren lassen. Meiner Versicherung habe ich rein gar nichts gemeldet, weil ich wusste, dass es die Zulassungsstelle gemacht. Ein paar Tage später kam ein Brief von der Versicherung, wo mir die Abmeldung des Autos sozusagen bestätigt wurde und der Vertrag nun erstmal ruht. Sollte ich das Auto innerhalb einer bestimmten Zeit (ich glaub 9 Monate warens) nicht anmelden, wird das Verhältnis glaub ich automatisch gekündigt. Aber ich schaue nachher nochmal genau in die Unterlagen und AGB's rein...danke erstmal soweit :ok:
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