Ich glaub dir das gerne. Auf keinen Fall steck ich dich in ne Schublade, es liegt nur der Verdacht nahe.
Dennoch ändert das nix daran, dass es auf keinen fall geht. Alles Licht was man außen anbringt und keine STVO Zulassung hat ist gesetzeswidrig. Da ändert auch leider ein Prüfer nix. Der eine machts so, der andere so, aber das Gesetz steht über dem Prüfer.
Kühlergrillbeleuchtung machbar(erlaubt)???
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Wolfpack 31.05.2011, 11:58
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Beobachter: Wolfpack
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Die Regel ist doch ganz einfach...
Man darf nur anbauen, was ausdrücklich erlaubt ist...
Wenn es angebaut ist muß es funktionieren...
Damit ist schon der Einbau verboten...
Man darf nur anbauen, was ausdrücklich erlaubt ist...
Wenn es angebaut ist muß es funktionieren...
Damit ist schon der Einbau verboten...
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@baluu:
fakt ist aber, dass es nich erlaubt ist, andere lichtquellen am auto anzubringen, die zum betreiben des fahrzeugs nich benötigt werden... um es mal so zu sagen... siehe gesetzes-text oben...
du darfst nur deine frontscheinwerfer, tfl und nsw nach vorne leuchten lassen... sonst absolut gar nix... (dass man manche lkw aussehen wie fahrende weihnachtsbäume lass ich mal außen vor)
und hinten haste deine rücklichter, bremslichter und nsl...
und wenn du nen spoiler anbaust mit 3. bremsleuchte, musst du, falls vorhanden, bei der am fahrzeug vorhandene 3. bremsleuchte das leuchtmittel entfernen und die kabel abziehen, sodass diese nicht kurzerhand wieder in betrieb genommen werden kann...
neonröhren, kaltlichtkathoden und led´s in sämtlichen formen und farben sind am außenbereich des autos VERBOTEN... was der prüfer sagt oder auch nich sagt, ist egal, solang im gesetz was anderes steht...
mal angenommen der gesetzgeber sagt: "diebstahl ist verboten" und dein vater, als erziehungsberichtiger und vormund bei minderjährigkeit, sagt: "ich erlaub dir was zu stehlen"... wer von beiden hat nun recht?
fakt ist aber, dass es nich erlaubt ist, andere lichtquellen am auto anzubringen, die zum betreiben des fahrzeugs nich benötigt werden... um es mal so zu sagen... siehe gesetzes-text oben...
du darfst nur deine frontscheinwerfer, tfl und nsw nach vorne leuchten lassen... sonst absolut gar nix... (dass man manche lkw aussehen wie fahrende weihnachtsbäume lass ich mal außen vor)
und hinten haste deine rücklichter, bremslichter und nsl...
und wenn du nen spoiler anbaust mit 3. bremsleuchte, musst du, falls vorhanden, bei der am fahrzeug vorhandene 3. bremsleuchte das leuchtmittel entfernen und die kabel abziehen, sodass diese nicht kurzerhand wieder in betrieb genommen werden kann...
neonröhren, kaltlichtkathoden und led´s in sämtlichen formen und farben sind am außenbereich des autos VERBOTEN... was der prüfer sagt oder auch nich sagt, ist egal, solang im gesetz was anderes steht...
mal angenommen der gesetzgeber sagt: "diebstahl ist verboten" und dein vater, als erziehungsberichtiger und vormund bei minderjährigkeit, sagt: "ich erlaub dir was zu stehlen"... wer von beiden hat nun recht?
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Baluu hat am 08.06.2011, 11:56:Aber zum Thema TÜV muss ich noch was loswerden. Wenn Beleuchtung, welche Art auch immer, am Fahrzeug montiert ist, aber nicht betrieben wird, ist es auch kein Verstoß! Man kann auch nicht generel sagen, was der TÜV im Einzelnen beanstandet und was nicht. Sicher, es gibt Richtlinien, die jeder einhalten muss, alles andere ist oft Ansichtssache des Prüfers. Da sollte man auch nicht behaupten "das geht auf keinen Fall".
Dem muss ich nach meinen Wissenstand leider widersprechen.
Denn nach meiner Info vor einigen Jahren (welche hier auch mal im Forum gepostet wurden), muss jedes montiertes Leuchtmittel am Fahrzeug auch funktionstüchtig sein.
Sprich ist das Leuchtmittel montiert, muss es auch angeschloßen und darf nicht defekt sein, es muss also auch nutzbar sein.
Wozu sollte es denn sonst auch montiert sein, wenn es nicht nutzbar ist.
Das Thema hatten wir damals schon wegen den UBB durchgekaut und ich glaube kaum das sich die Regelung so geändert hat, das man jetzt alles montieren darf, auch wenns nicht angeschloßen wird.
Im Prinzip entspricht das wie bei den Serienleuchtmittel, die müssen auch immer funktionstüchtig sein, wenn eine Lampe nicht geht, ist das Problem zu lösen, ansonsten kannst du dafür im schlimmsten Fall ein Bussgeld aufgedrückt bekommen.
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