Yappu 23.06.2011, 17:23
Recht und Ordnung. Was ist im Straßenverkehr erlaubt und was nicht.
TÜV, Dekra, HU/AU, Gutachten/ABE, Steuer, Verkehrsrecht, Versicherungen, usw.
Moderator: Talk-Moderator
1/32 23.06.2011, 17:23

Hallo Leute, ich möchte mal meine ein bisl komplizierte Situation schildern.

Ich wurde geblitzt auf der A44 wo 80 ist mit ca. 140.
Das war noch mit meinem Ford Fiesta mit DLG kennzeichen.
Dieser war angemeldet in Dillingen (Bayern).
Ich wohne allerdings nicht mehr dort, nur noch meine Ex-Freundin und die schmeißt die gesamte Post von mir in den Müll :D

Ich habe mich jetzt nach Herbern (NRW) umgemeldet, habe nun einen Carisma mit COE kennzeichen.

Die "Rechnung" wird aber vermutlich noch nach Bayern gehen oder?
Das Problem ist, meine ex möchte mir nicht bescheid geben wenn das kommt und ich habe keinen nachsendeauftrag beauftragt.

Was passiert wenn ich auf diese "Rechnung" nicht reagiere?
Forschen die dann selbstständig nach und finden mich?
Oder muss ich mich bei denen melden um eine höhere strafe zu entgehen?

Aber eigentlich will ich das nicht, weil man mich evtl nicht auf dem Bild erkennt XD
Vermutlich schon, aber man kann ja hoffen.

Achso.. noch dazu kommt, dass ich jetzt in Augsbug (Bayern) wohne :D
Wohnen ist übertrieben.. ich habe erst zum 1.8. eine Wohnung.
Kann das auch Probleme geben? o.O
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Yappu
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2/32 23.06.2011, 17:34

was ist daran jetzt so schlimm zur post zu gehen und dort nen nachsendeauftrag auszufüllen? ist ne sache von 5 minuten.

nachforschen werden sie schon. wenn du pech hast, dann stehen die vom ordnungsamt vor der tür deiner ehemaligen freundin und fragen nach, wer das auf den bild ist. und so wie es klingt, hast du dann noch mehr schlechte karten.
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3/32 23.06.2011, 17:38

Genau, das Risiko würde ich auch nich eingehen...

An deiner Stelle würde ich ne Nachsendeauftrag machen, wenn deine Ex-Freundin deine Briefe so nich nachschicken will...
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4/32 23.06.2011, 17:51

Und dann geht alles Post an die neue Adresse?
Für wielange geht das dann?
Und das geht ab sofort?
Weil geblitzt wurde ich vor ca. 2 Wochen.
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Yappu
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5/32 23.06.2011, 18:26

Das kann man zum Bsp. für ein halbes Jahr einrichten. Das reicht dicke für alles mögliche, bis man alles umgemeldet hat. Die Umstellung dauert glaub ich sone Woche.. Nährer Infos dazu bei der Post.

Des Weiteren kannst du deiner Ex-Freundin verklickern, dass das bewusste und vorsätzliche Wegwerfen oder Zerstören deiner Post (also mit deinem Namen drauf) den Tatbestand der Sachbeschädigung erfüllt und sie unter Umständen zu einem Schadensersatz "gebeten" werden kann. Vllt unterlässt sie dann diesen Kinderkram...

Manche werden echt nie erwachsen...
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6/32 23.06.2011, 18:29

Das wäre nicht schlecht, werd ich vlt morgen noch machen wenn ich zeit finde..
Die hat auch meine Festplatte (300GB) weggeschmissen und meine Post von der arbeite geöffnet, gesehen das es eine neue Zutrittskarte ist und ebenfalls weggeschmissen.
Alt genug sollte sie eigentlich sein..naja..

Dann sollte ich mal eine Post in Augsburg suchen.
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7/32 23.06.2011, 18:33

Wunderbar... Ich würde damit gleich mal zum Anwalt rennen. Das wär ein Freudenfest für mich.

Das Wegwerfen der Festplatte ist genauso Sachbeschädigung, vom möglichen Missbrauch der Karte nach dem Wegwerfen muss ich garnich erst anfangen. Und dann auch noch ein Verstoß gegen das Breifgeheimnis... Das wär ein gefundenes Fressen für mich für soviel - Entschuldigung - Dummheit.
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8/32 23.06.2011, 18:35

Aber beim Anwalt kommen auch wieder kosten auf mich zu >.<
Naja.. und zusätzlich läuft noch ihr Handyvertrag auf mich und der festnetzanschluss auch. ich schau das ich das schnellstmöglich umstelle, aber geld sehe ich da nicht wieder. >.<

Was müsste ich denn machen um einen schadensersatz zu bekommen?
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9/32 23.06.2011, 18:36

Nur beweisen, dass sie das Kaputt gemacht hat, bzw weggeworfen.
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10/32 23.06.2011, 18:37

Mhh wie beweist man denn, dass etwas weggeworfen wurde, es ist ja schließlich nicht mehr da :D
Und sie hat mir das nur am telefon gesagt, hab also eig nichts in der Hand.
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11/32 23.06.2011, 18:44

Eine Rechtschutzversicherung wirkt da Wunder.

Selbst wenn man ihr nix nachweisen kann, außer mit deiner Aussage kann man es dennoch soweit bringen, dass ein Vergleich stattfindet, wo dir dann ein guter Anwalt raten wird anzunehmen oder nicht.


Ohne Rechtschutz brauchstes fast nich zu machen, da deine Kosten viel zu hoch wären. Dennoch kann man ihr damit drohen, das hilft manchmal auch. Und zu den Handys und und und kann ich nur sagen: Nummer sperren lassen, Anschluss killen. Lieber für einen stillgelegten Anschluss die Grundgebühr zahlen, als dann noch ihre Kosten, die sie wie ich denke auch noch absichtlich in die Höhe treiben wird, zu zahlen...
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12/32 23.06.2011, 18:53

Nachsendeauftrag habe ich Online beauftragt.

Naja.. eigentlich will ich nicht noch mehr stress mit der, die meinte auch sie könne mir das leben sehr schwer machen xD
Irgendwo finde ich das echt lächerlich, ich hab ihr jetzt einen antrag geschickt, wegen dem Handyvertrag, weil sie ihre rufnummer behalten möchte.
Wenn sie das nicht nächste woche macht werd ich die karte sperren.

Und den festnetzanschluss kann ich z.Z. nicht umziehen, weil die Seite, bzw Kundenlogin nicht funktioniert. Ich hoffe das geht nächste woche wieder.
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13/32 23.06.2011, 18:59

Größenwahnsinnig is sie also auch noch... Jammerschade, wenn einer der Gehörnten (ob nun männlich oder weiblich) so abgeht...


Zieg einfach so schnell wie möglich nen Strich drunter und sorg dafür, dass dir von ihr nichts mehr anlastet so kostentechnisch.


Das Knöllchen musst du ja wohl oder übel zahlen, wenn das dann noch in Briefform kommt. Aber immernoch besser, als wenn in drei Jahren der Kuckuckskleber vor der Türe steht...
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