Kurzzeitkennzeichen

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Böse_Mutti 30.03.2012, 11:01
Recht und Ordnung. Was ist im Straßenverkehr erlaubt und was nicht.
TÜV, Dekra, HU/AU, Gutachten/ABE, Steuer, Verkehrsrecht, Versicherungen, usw.
Moderator: Talk-Moderator
1/4 30.03.2012, 11:01

Hi Jungs und Mädels,

ich hab da mal ne Frage zum Kurzzeitkennzeichen. Hab vorhin eins geholt und es läuft auf meinem Namen wegen meiner Versicherung. Jetz meine Frage : Mein Versicherungsmensch meinte das trotzdem jemand anders damit fahren kann. Stimmt das? Hab dazu bei Google nicht wirklich was gefunden

LG die Sana
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2/4 30.03.2012, 11:16

das kommt immer auf die vereinbarung mit deienr versicherung an...
ist wie mit der normalen versicherung beim auto... da kannste ja auch festlegen, wer fahren darf (nur du, dein lebenspartner, alle über 23 jahren usw)... :ok:
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3/4 30.03.2012, 11:28

Laut Versicherung alle über 23 und mein Lebensabschnittsgefährte, war halt nur nen bissl verunsichert weil auf dem schein halt mein name drauf steht und kein anderer.
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Dieses Thema wurde verschoben: aus 💬 Off-Topic, nach ⚖ TÜV/Gutachten, StVO/StVZO, Recht, Versicherung, von carisma, am 30.03.2012, 18:54.
4/4 30.03.2012, 19:01

Böse_Mutti schrieb:30.03.2012, 11:01Jetz meine Frage : Mein Versicherungsmensch meinte das trotzdem jemand anders damit fahren kann. Stimmt das?

Wenn das mit deiner Versicherung aso abgeklärt ist, sollte es stimmen.

Aber das sollte normalerweise auch alles schriftlich im Vertrag/Tarif mit geregelt sein.

Böse_Mutti schrieb:30.03.2012, 11:28..., war halt nur nen bissl verunsichert weil auf dem schein halt mein name drauf steht und kein anderer.

Ist doch normal, weil die Versicherung auf deinen Namen läuft.
Im Fahrzeugbrief/schein, steht ja auch nur der Halter drin und nicht alle die dein KFZ fahren könnten.
Stell dir die Situation nur mal bei einer Autovermietung vor - das wäre ja dann ein Unding. ;)
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