Parkende Anhänger

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Beppo 20.06.2012, 21:42
Recht und Ordnung. Was ist im Straßenverkehr erlaubt und was nicht.
TÜV, Dekra, HU/AU, Gutachten/ABE, Steuer, Verkehrsrecht, Versicherungen, usw.
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1/6 20.06.2012, 21:42

Moin Leute,
also habe/haben folgendes Problem, bei uns in der Nachbarschafft sieht es mit Parkplätzen von Tag zu Tag immer schlechter aus, dazu kommt, dass zwei Vollid***** der Meinung sind mal eben ihre Anhänger auf Parkplätzen zu parken obwohl die Leute selber endlos lange Einfahrten besitzen... Nunja unser Verwalter hat schon mehrmals mit den Leuten gesprochen, diverse Nachbarn ebenfalls. Die Anhängerdauerparker konnten den Leuten wohl irgendwie verklickern, dass die Anhänger, solange die angemeldet sind da solange parken dürfen wie sie wollen. Was meines Wissens nach definitiv nicht der Fall ist. (14 Tage ist es erlaubt, danach müssen die wieder rumkutschiert werden)
Ich will mich der Sache also mal annehmen und würde gerne wissen wo ich sowas melden kann? Rathaus? Ordnungsamt? Anhängerdauerparkerzentrale? Oder sogar Polizei? :hau:

Sonst wird es hier wohl zwei kleine Lagerfeuer geben (kleienr Spaß)
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2/6 20.06.2012, 22:03

also ich hab damals auch in der fahschule gelernt, dass sie innerorts "nur" 14 tage stehen dürfen, außerorts mein ich ne woche (öffentlicher parkplatz bspw)...
ich würd mich da ans ordnungsamt wenden, da die ja auch die strafzettel verteilen und sich darum kümmern müssen... wenn ein auto abgeschleppt werden muss, rufen die meistens die polizei, die wiederrum den abschlepper kommen lässt... so das prozedere jedenfalls bei uns...^

aber solche vollidioten haste überall.. ich gleich bei mir gegenüber... :spin:
unsere lieben nachbarn haben 4 autos, einen wohnwagen und ein wohnmobil... der hänger und das womo werden wohl iwo außerhalb geparkt, da die nich immer da stehn... aber da bei uns in der straße nur parken in gekennzeichneten flächen erlaubt und immer versetzt drei parkplätze sind, werden die auch mal ganz gern zu geparkt und ich muss ne halbe weltreise machen um mir nen parkplatz zu suchen, obwohl deren hof locker platz für alle autos hätte... haben sie auch schon mal drauf angesprochen, dann gings ne woche, aber dann war das spiel wieder am anfang... sie haben sich dann bei meiner freundin in form eines strafzettels bedankt... :hau: das sah dann wie folgt aus: da die idioten wieder ihre autos auf den parkplätzen vor unserem haus geparkt hatten, hat sich meine freundin noch davor gestellt, quasi in die vierte reihe... die straße ist breit genug, dass man auch, wenn jemand vierte reihe parkt, noch so hätte vorbeifahren können... wohl aber nicht unsere nachbarn - mit nem ford ka! :spin:
die haben sie dann bei ordnungsamt angeschmiert, wodurch natürlich gleich der zettelfuzzi nen liebesbrief untern scheiebnwischer gelegt hat... seit dem gibts zwischen uns immer ärger, in form von ein-/zuparken, anpöpeln, gegenseitiges anschmieren bei den ämtern und und und...
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Insgesamt 1x geändert, zuletzt am 21.06.2012, 07:37 von Snake.
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3/6 20.06.2012, 22:44

Zitat aus §§ 12/IIIa und 12/IIIb der Straßenverkehrsordnung:
(3a) Mit Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie mit Kraftfahrzeuganhängern über 2 t zulässiges Gesamtgewicht ist innerhalb geschlossener Ortschaften

1. in reinen und allgemeinen Wohngebieten,
2. in Sondergebieten, die der Erholung dienen,
3. in Kurgebieten und
4. in Klinikgebieten

das regelmäßige Parken in der Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig.

Das gilt nicht auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen sowie für das Parken von Linienomnibussen an Endhaltestellen.

(3b) Mit Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug darf nicht länger als zwei Wochen geparkt werden. Das gilt nicht auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen.


Ich denke da sollte den Klugscheißern das maul stopfen :deal:
Dann klemmst du denen das mit an die Scheibe und bittest sie nett sich daran zu halten und so fair zu sein und die knappen Parkplätze nicht mit den Anhängern zu blockieren.
Um snakes Problemen aus dem Weg zu gehen.
Und sonst kannst du sie dann ja immer noch melden.
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4/6 21.06.2012, 08:38

Ich kenne den Auszug ja und habe denen das auch bereits gesteckt, dass die im Unrecht sind, von daher will ich mir da nicht länger die Hände schmutzig machen und werde mal gleich freundlich beim Ordnungsamt nachfragen :)
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Aso, ja dann gibt es nur noch eins zu tun.
Auf zum Ordnungsamt! :grins:
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6/6 21.06.2012, 12:52

Der nette Herr vom Ordnungsamt ist laut seiner Aussage direkt ausgerückt um sich das ganze mal anzugucken und durfte feststellen, dass der eine Anhänger nichtmal ein Kennzeichen dran hat. Wie sagt der Deutsche Handwerker? Oh Oh Oh das wird teuer... Hätten die Leute mal gleich nicht so egoistisch gedacht, danke für die Tipps mit dem Ordnungsamt.
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