Nein ignoriert habe ich dich nicht, nur leicht überlesen bzw falsch interpretiert..
Bei nochmal genauerem Lesen und den dazu passenden Links von dir macht das ganze Sinn
Also..
Wenn das Fahrzeug bereits 2 Positonsleuchten verbaut hat (z.B. in den Hauptscheinwerfern) dürfen keine weiteren Positionsleuchten mehr angeschlossen werden. Sollte somit das Tagfahrlicht auch als Positionslicht genutzt werden, müssen die werksseitigen Positionsleuchten deaktiviert werden.
Auszug aus deinem ersten Link..
Ich hab jetzt dummerweise die Verpackung meiner Leuchten im Auto und die Nummer natürlich nicht im Kopf
werde aber morgen gleich mal nachgucken..
Da meine LEDs klar als Positionsleuchten verkauft werden (habe ich wie gesagt bisher ignoriert.. Für mich waren es LEDs, TFLs oder was weiß ich^^) gehe ich mal davon aus, dass sich in der Nummer kein RL, sondern lediglich ein A befinden wird,
das wiederum bedeutet laut dem oben zitierten Auszug, dass ich also meine (Serien) Standlichtbirnen rausnehmen muss..
Es lebe der Bürokratiestaat Deutschland und seine teils undurchsichtigen und unsinnigen Gesetze...