Rechtlage bei Blitzer

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carisma 01.08.2004, 09:36
Recht und Ordnung. Was ist im Straßenverkehr erlaubt und was nicht.
TÜV, Dekra, HU/AU, Gutachten/ABE, Steuer, Verkehrsrecht, Versicherungen, usw.
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14/22 20.12.2005, 11:33

Also zu dem Kegel:

Das wird heutzutage schon so gemacht, dass Blitzer schon als Mülltonnen getarnt werden! Also denk ich mal nicht, dass man Blitzer andeuten sollte.
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15/22 27.12.2005, 11:58

Zu den Handy und blitzen...

Ich kenn jemand der gelesen haben will, dass es Leute gegeben haben soll, die Schwein hatten und das Handy nicht zu sehen war :biggrin:
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16/22 02.01.2006, 11:56

Ich find bei nem Handy am Ohr kann man sich streiten!
Weil es ja nie so richtig zu erkennen ist!
Sofern man kein Satelitentelefon am Ohr hat was gut zu erkennen ist, werden die auch kein trara machen!
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17/22 02.01.2006, 12:35

Also was die mehrfachbestrafung angeht bin ich anderer meinung als leika...
mich habense mal geblitzt und gleich rausgezogen... war an einer Autobahnabfahrt... 60 erlaubt, 80 gefahren... dann angehalten, scheibe runter und der Waldmeister sagt zu mir: "das kostet jetz 150€ (oder so und par zerquetschte) ich hab ihn nur blöd angeguckt und gesagt "guten tag mein name is wiesner, und wer sind sie?" dann hab ich wieder normal geguckt und er ein bisschen blöd.
:haha:
auf jedenfall wollt ich dann wissen warum es so teuer sein soll und er meinte"... Also, addieren wir mal: nebelscheinwerder an, nicht angeschnallt und zu schnell... dürft ich mal ihre papiere sehen?"
Dumm war... ich hatte keinen Führerschein dabei...
egal, auf jedenfall hab ich ihm dann gesagt das ich der meinung bin das das net addiert werden darf... und er guckte wieder blöd und sagte: "sie sind ja ein ganz schlauer, machen sie mal den kofferraum auf und zeigen sie mir warndreieck, erstehilfe-kasten,...."
Nach einer Stunde waren dann auch alle Nummern an allen anbauteilen mit dem Zweiseitigen Fahrzeugschein abgeglichen und ich musste 35€ fürs zu schnel fahren zahlen und meinen Führerschein innerhalb einer Woche aufm revier vorlegen... das wars...
Und das zusammenrechnen geht deswegen nicht weil man das schlecht mit nem Vergewaltiger bei Barbara Salesch vergleichen kann... außerdem sind das GerichtsSHOWs... das läuft in echt leicht anders ab... Also son Fernsehproduzierten Müll als rechtsberatung zu nutzen is quatsch... jdenfalls geht das zusammenrechnen wohl wenn es in tateinheit passiert. also wenn ich mich nicht anschnalle und dadurch begehe ich dann in folge dessen eine straftat, z.B. weil jemand verletzt wird wenn ich durch die Frontscheibe fliege beim unfall oder so... (ich weiß blödes beispiel aber ihr wisst ja wie ichs mein, oder?)
aber dann is das immernoch ein unterschied weil ich mich ja vorsätzlich nicht angeschnallt hab aber der andere durch meinen körper getroffene ja nur durch mein Fahrlässiges handeln verletzt wurde... hoffe das hab ich jetz relativ verständlich ausgedrückt... :spin:
Und was noch dazukommt... das geht nur bei straftaten... und nicht anschnallen, nebler anmachen, bei rot ausversehen (also fahrlässig) über ne Ampel fahren oder zu schnell fahren ( bis zu einer bestimmten grenze, müsst ich nachgucken) sind aleesamt nur ordnungswidrigkeiten (deswegen ja bußgeld und net Strafe)
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:mod:
ich schreib mir hier nen wolf damit euch der staat net abzockt und ihr reagiert net drauf :( .... ich krieg hier echt gleich nen kind :po: .... los freddy... schreib wenigstens irgendnen schei** damit ich feedback und anerkennung hab..... :rofl:
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19/22 02.01.2006, 23:24

also nur zur info --> ich habs gelesen *aber ich muss ja nicht überall mein Senf dazu geben ;D

Aber unangeschnallt fahren :nono:
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20/22 03.01.2006, 14:06

Echt ma.

Du Hund! *moralprädig*

Zu deinem Text...

Gutes Ding. Klingt plausibel und da du da ja auch etwas mehr drin steckst, als andere, denk ich dass das gut hinkommt.
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21/22 05.01.2006, 19:42

Bein Handy und geblitzt werden wird man zweifach abgestraft. Glaubt mir, bin im Moment beim Ordnungsamt und bearbeite sowas (im Praktikum). Außerdem sagt das die Polizei auch! Es ist eine Tatmehrheit. Das Telefonieren geht auch ohne Auto zu fahren und umgekehrt genauso.

Tateinheit besagt, dass ohne die erste Tat die zweite Tat nicht wäre begangen worden. Desweitern würde ich persönlich, wenn ich könnte, Vorsatz unterstellen :grins:
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Lieblingswort: Verwaltungsübertretung :biggrin:
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22/22 05.01.2006, 21:10

Also nur weil das Ordnungsamt das so macht heißt es noch lange nicht das es so richtig is...
Mein Rechtslehrer hat gesagt wenn sowas passieren sollte lohnt sich definitiv ein Rechtsvertreter...
Ich erklärs jetz nochma anders... am Beispiel...
Situation 1:
Du wirst geblitzt weil du zu schnell warst und hast das Handy am Ohr.
Fakt ist: du wirst geblitzt weil du zu schnell gefahren bist und das mit dem handy ist zufällig mit drauf... und aus zu schnellem fahren kann nicht resultieren das du telefonierst... anders wärs wenns folgendermaßen laufen würde:
Du telefonierst und fährst durch die ablenkung zu schnell und verursachst einen unfall mit verletzten... dadurch wird daraus eine tateinheit, ABER: es ist auch keine Ordnungswidrigkeit mehr sondern eine Straftat, nämlich Gefährdung und Fahrlässige Körperverletzung. Sozusagen eine Tatenfolge,denn durch das telefonieren bist du zu schnell gefahren und dadurch is der unfall passiert und dadurch is jemand verletzt wurden. Wenn du geblitzt wirst und zu schnell warst und telefoniert hast kann keiner sagen ob du absichtlich zu schnell gefahren bist oder ob du erst durchs telefonieren abgelenkt warst.
Situation 2:
Stell dir mal folgende (etwas abwägige) Situation vor:
Du fährst mit 100 durch die Stadt, hast Nebler an, telefonierst, bist nich angeschnallt und überholst gerade im überholverbot während du ne Rote Ampel überfährst.
Rechen wir mal: :)
keine Ahnung wieviele Punkte das wären??? ca.10??
Die Ordnungswidrigkeiten werden in dem Fall nicht addiert, sondern zusammengefaßt und die Staatsanwaltschaft wird anklage wegen fahrlässiger gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer erheben.
Die Strafe wäre dann vielleicht Führerscheinentzug und Idiotentest. Aber Punkte gibts nicht, weils die nur für Ordnungswidrigkeiten gibt...
SO: und jetz is die Frage wo da die Straftat is wenn du 15km/h zu schnell bist und dabei telefonierst...
deswegen gibts ja die unterscheidung zwischen ordnungswidrigkeit und Straftat.

Was die Tatmehrheit angeht: Das Telefonieren geht auch ohne Auto zu fahren und umgekehrt genauso, das stimmt ja, aber ohne das jeweils andere isses erlaubt!!!
und telefonieren und zu schnell fahren is jeweils einzeln auch ne ordnungswidrigkeit und net nur zusammen...

und wenn du sagst das eine tateinheit aussagt das die zweite tat ohne die erste net begangen worden wäre, kann autofahren und telefonieren ja keine tatmehrheit sein!!! denn ohne Autofahren wäres ja keine Ordnungswidrigkeit, es ist nur eine weil ich autofahre...

Was das Vorsatz unterstellen angeht:
erklär doch mal was der unterschied zwischen
direktem Vorsatz
bedingtem Vorsatz
fahrlässig
und grob fahrlässig is...
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