derhoeppi 13.11.2006, 18:48
Recht und Ordnung. Was ist im Straßenverkehr erlaubt und was nicht.
TÜV, Dekra, HU/AU, Gutachten/ABE, Steuer, Verkehrsrecht, Versicherungen, usw.
Moderator: Talk-Moderator
1/8 13.11.2006, 18:48

Hey Leute,
mir ist heut ein Ding passiert. Ich bin auf dem Weg von der Arbeit nach Hause. Bin auch ganz ruhig und gesittet gefahren. Dann kam ich an eine Stelle wo aus einer Spur auf einmal zwei werden. Ist ja soweit nichts aussergwöhnliches. Problem war nur die Ampel wurde rot und ich wollte genau an dem Punkt wo es zwei Spuren wurden auf die zweite Spur. Die BMW Fahrerin vor mir bremste auf einmal abrupt, wobei meine Motorhaube schon neben ihrem BMW war. Ich bremste ebenfalls stark und zog so weit es ging nach rechts - hab es gemerkt weil am Bordstein ging es einfach nicht mehr weiter und er ist etwas gerutscht. Naja jedenfalls wurde der Außenspiegel auf der Fahrerseite etwas angeklappt. Die Dame im BMW fuhr rechts an stieg aus, sah sich eine Stelle an und meinte sofort sie ruft die Polizei. Ich hab mir die Stelle ebenfalls angeguckt und fand keinen Schaden den ich verursacht habe. Naja zwei Stunden später kam die Polizei und hat sich alles angehört. Sie konnten keinen wirklichen Schaden feststellen und trotzdem wurde mir die Schuld zugesprochen. Das dicke Ding war ja noch, dass die Dame noch nicht einmal die Papiere, sondern nur den Fahrzeugschein dabei hatte. Danach war ich sehr gut gelaunt.
Kann mir einer sagen was da auf mich zu kommt? Mein Problem ist außerdem, dass ich die Rechtschutzversicherung erst im nächsten Jahr anlaufen lassen will, ich also im moment keine habe.
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derhoeppi
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2/8 13.11.2006, 20:17

Hast du die Schuld anerkannt?

Wenn ja, Pech. Wenn nicht, steht Aussage gegen Aussage.

Zumal wie du sagst, kein Schaden vorhanden ist.
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3/8 13.11.2006, 20:28

Nee die Schuld hab ich nicht anerkannt. Wär ich ja schön blöd.
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derhoeppi
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4/8 13.11.2006, 21:23

Stimm ich dir zu.

Also ich bin recht vorsichtig mit rechtlichen Tipps oder so. Aber ich würde sagen, nach meinem Wissensstand steht da Aussage gegen Aussage, wie ich vorhin schon sagte.
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5/8 13.11.2006, 21:52

Was meinst du denn mit Schuld zugesprochen, wenn nix passiert is?
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TheBr4in hat am 13.11.2006, 21:52:Was meinst du denn mit Schuld zugesprochen, wenn nix passiert is?

Auch wenn nix passiert ist, und die andere Partei sagt du hättest Schuld und du gibst gegenüber dem Beamten zu, das du Schuld hast, dann ist das doch für den Beamten eindeutig, was soll er dann noch großartig ne Wissenschaft draus machen.
Für den Beamten wäre dann das Fall, der einfachste und schnell erledigt.

Aber bei Aussage gegen Aussage, muss dann eben genauer nachgeforscht werden.
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7/8 22.01.2007, 02:40

Ich hatte da mal soetwas ähnliches...soll angeblich in ein parkendes auto gefahren sein (laut ihrer Werkstatt ein Schaden von 950 €) :? und Fahrerflucht begannen (Polizei stand ne Stunde später bei mir auf der Matte und hat mich dazu befragt und sich mein Auto angesehen konnten aber keine Spuren finden) Habe das dann meiner Haftpflicht gemeldet, welche sich die Unterlagen von der Polizei angefordert hat, dabei kam raus das sie keine Zeuge hatte, also stand Aussage gegen Aussage. Dann hat die Versicherung ne Anwalt eingeschaltet und ich bzw. meine Haftpflicht brauchte nichts zahlen. Denn der Gutachter konnte bei ihr keinen Schaden festellen und so sah das dann auch der Richter. :wink2:
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Aber ich versteh nicht ganz woran du denn dann Schuld haben sollst...ohne Schaden kein grund zum verfahren...ich mein auf was will sie sich denn mit dir streiten oder wegen was...wenn es kein Schaden gab..vieleicht musst du noch 35€ Verwarnungsgeldzahlen weil du nciht genug Sicherheitsabstand bei entsprechendne Witterunsverhältnissen eingehalten hast aber ich glaub mehr sind das doch nicht oder :denk:
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