Wer kennt das nicht, ihr fahrt so durch die Landschaft und schaut sie euch an. Plötzlich springt euch son orangenes Vöglechen entgegen... Kling komisch, is aba so... Ihr habt vor lauter Landschaftsbegeisterung vergessen aufs Tacho zu gucken.
Nach etwa 1-3 Monaten kommt dann ein nett gemeinter "Liebesbrief" der Gemeinde ins Haus geflattert. Ihr dürft dieses Vögelchen bezahlen.
Mensch, hätte euch denn keiner warnen können???
Nein, denn der entgegenkommende Verkehr wurde durch grünen "Wildwechsel" daran gehindert, die Leute abzocken wollen, die euch hätten gerne helfen wollen...
Nun zur Rechtssprechung:
Das Warnen anderer Verkehrsteilnehmer vor einer Verkehrskontrolle (auch Radarkontrolle) ist für sich allein nicht ordnungswidrig. Erst wenn dadurch andere Verkehrsteilnehmer in ihrer Fahrweise gefährdet, behindert oder belästigt werden, kann ein Verstoß gegen § 1 StVO vorliegen.
Hierzu bedarf es aber der Feststellung einer konkreten Behinderung oder Belästigung (OLG Stuttgart vom 29.01.1997 in DAR 1997, 250).
Also, das sagt uns, gegen solche Strafen Widerspruch einlegen. Denn welcher Autofahrer is so blöd, und zeigt den an, der ihm helfen wollte...
Außer natürlich, ihr fahrt die ganze Zeit mit Fernlicht...
Blitzerwarnumg per Lichthupe...
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Leikakätzchen 21.12.2004, 11:33
8 Beiträge • Seite 1 von 1
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Beobachter: xx_angel77_xx
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Lieblingswort: Verwaltungsübertretung
Mal wieder etwas sehr nützliches Mietz!
Freu mich, dass du wieder mehr schreibst.
(600ster )
Freu mich, dass du wieder mehr schreibst.
(600ster )
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xx_angel77_xx hat am 21.12.2004, 13:20:
(600ster )
Angeber!!!
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<-- schlagt bitte nicht Euren Bildschirm, für Schäden wird keine Haftung übernommen
Yo die Info is geil - brave miez
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Forum Anwendungsvorschrift:
if ($ahnung == false or $problem == true)
{ read Carisma FAQ; use SEARCH; use GOOGLE; }
else
{ use brain; make post; }
if ($ahnung == false or $problem == true)
{ read Carisma FAQ; use SEARCH; use GOOGLE; }
else
{ use brain; make post; }
Preisfrage, was ist laut StVZO ein "austauschbarer Ladungsträger"?
- Ein Anhänger.....
- Ein Anhänger.....
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Lieblingswort: Verwaltungsübertretung
also wenn jemand mit einer lichthupe andere warnen will kann das teuer werden weil du die ja nur in gefahrensituationen benutzen darfst, ausgenommen eimaliges anblitzen eines linksschleichers auf autobahnen, aber wenn du das fenster runtermachst und mit der hand ein abbremsen signalisierst können die dir garnix, gibt ja keine vorschriften wie du bekante grüßt
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Leikakätzchen hat am 21.12.2004, 11:33:Das Warnen anderer Verkehrsteilnehmer vor einer Verkehrskontrolle (auch Radarkontrolle) ist für sich allein nicht ordnungswidrig. Erst wenn dadurch andere Verkehrsteilnehmer in ihrer Fahrweise gefährdet, behindert oder belästigt werden, kann ein Verstoß gegen § 1 StVO vorliegen.
Hierzu bedarf es aber der Feststellung einer konkreten Behinderung oder Belästigung (OLG Stuttgart vom 29.01.1997 in DAR 1997, 250).
Präzedenzfall...
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@ angel:
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