TÜV - Frage

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Miar 10.05.2009, 16:03
Recht und Ordnung. Was ist im Straßenverkehr erlaubt und was nicht.
TÜV, Dekra, HU/AU, Gutachten/ABE, Steuer, Verkehrsrecht, Versicherungen, usw.
Moderator: Talk-Moderator
1/3 10.05.2009, 16:03

Hi leute,
ich hätt mal wieder ne kleine Frage.
Folgende Situation:
Mein Carisma stand seit Januar bis Mai abgemeldet in der Garage. Ich habe ihn vor 2 Wochen oder so in die Werkstatt gegeben, damit er repariert wird, während ich meine Tante gebeten habe mein Auto über sich anzumelden. Ich habe ihr also alle nötigen Papiere gegeben inklusive TÜV/AU-Papiere, gültig bis Mai 2009.
Jetzt rief mich aber meine Werkstatt an und sagte mir man hätte bereits TÜV und AU für mich erledigt, folglich habe ich jetzt doch TÜV bis Mai 2011.
Nun zur Frage:
Die Werkstatt sagte mir, dass ich meiner Tante sagen soll, dass sie das Auto nicht mit den alten TÜV/AU-Papieren anmelden soll, sondern mit den neuen, weil die neuen Papiere sonst nicht akzeptiert werden und ich die Untersuchungen nach Anmeldung des Fahrzeugs wiederholen müsste.

Stimmt es? Muss ich die HU/AU wirklich wiederholen, wenn ich mein Auto mit den alten, gültigen Papieren anmelden lasse, weil die neuen dann nicht anerkannt werden?

Vielen Dank für eure Antworten,

Miar
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Miar
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2/3 10.05.2009, 16:42

hmm solang es auf das selbe kennzeichen geht und du keine neue nummer bekommst müsste es eigentlich akzeptiert werden.

ansonsten kann man immernoch mit der fahrzeugidentnummer genau festlegen welches fahrzeug geprüft wurde.

also meiner meinung nach dürfte des kein unterschied machen ob des mit den alten oder neuen papieren angemeldet wird.
aber die beamten denken sich ja immer wieder neue spielereien aus...
ich würde mal bei der zulassungsstelle oder beim tüv anrufen und abklären wie des abläuft.
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3/3 11.05.2009, 07:21

Meines Wissens muss der TÜV und AU noch gültig sein. Also sollte es bei der An-/Ummeldung das Datum des letzten TÜV/AU Berichts sein. Wenn das bei euch noch der Fall ist, sollte das in Ordnung gehen. Ansonsten is der einfachste Weg einfach mal aufm Amt anzurufen. Die sagen dir das ganz genau. Vllt haben die auch ne Internetpräsenz.

Stadt Bremen sagt dazu folgendes:

Wiederanmeldung nach Außerbetriebsetzung

Möchten Sie ihr vorübergehend stillgelegtes Fahrzeug wieder zulassen, so benötigen wir dafür:

* Personalausweis oder Reisepass

* Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief

* Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
bei einem vor dem 1.10.2005 stillgelegten Fahrzeug:
statt des Fahrzeugscheins die Abmeldebescheinigung

* ggf. Nachweis über die letzte gültige Hauptuntersuchung, sofern dieser Termin nicht aus den Fahrzeugpapieren oder der Abmeldebescheinigung abzulesen ist.
Ist Hauptuntersuchungstermin abgelaufen, müssen Sie das Fahrzeug zunächst bei einer Techn. Prüfstelle untersuchen lassen. Die Hin- und Rückfahrt können Sie mit einem "Kurzzeitkennzeichen" durchführen)

* Bescheinigung über eine gültige Abgasuntersuchung

* elektronische Versicherungsbestätigung (früher: Doppelkarte) - siehe dazu hier -

Ist Ihr Fahrzeug auf eine Gewerbeanschrift zugelassen, so benötigen wir für natürliche Personen zusätzlich die Gewerbean- bzw. -ummeldung

Sollten Sie Ihre alten Kennzeichen noch besitzen, so können diese wieder verwendet werden. Bringen Sie die Schilder in diesem Fall bitte mit.

Bei Firmenzulassungen legen Sie uns bitte einen Handelsregisterauszug und eine Gewerbeanmeldung vor.

Können Sie nicht persönlich bei uns vorbeikommen, so können Sie jemand anderen schriftlich bevollmächtigen Externes Angebot. Bitte beachten Sie, dass sich Ihr Vertreter bei uns ausweisen können muss.

Die Gebühr beträgt 12 €. Die Kosten für evtl. notwendige neue Kennzeichenschilder sind darin nicht enthalten.


Da dort "letzte gültige HU" steht, zählt da meiner Meinung nach das Datum.
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