M4rio 07.06.2009, 16:19
Recht und Ordnung. Was ist im Straßenverkehr erlaubt und was nicht.
TÜV, Dekra, HU/AU, Gutachten/ABE, Steuer, Verkehrsrecht, Versicherungen, usw.
Moderator: Talk-Moderator
1/36 07.06.2009, 16:19

nabend,
habe mich gerade mal nen bisschen über meine Probezeit informiert und herausgefunden, dass die vergehen in Typ A & B aufgeteilt sind. Bei den A-Verstößen stand unter anderem "Unerlaubte Beleuchtungseinrichtung am Fahrzeug".

Ich habe mir vor einiger Zeit neue lampen für vorne geholt ( Xenon super white )
geholt. ne ABE oder so war nciht dabei, weiß auch nciht ob man die für neue lampen überhaupt braucht.

Sind diese Lampen zugelassen oder hab ich n Problem wenn sie mich damit dranbekommen?



mfg
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M4rio
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2/36 07.06.2009, 16:28

Haben die Lampen eine E1 Zulassung ???
Sollte im Lampensockel eingestanzt sein !

Dann darfste die fahren !!
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Insgesamt 1x geändert, zuletzt am 07.06.2009, 16:28 von BlueCari.
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3/36 07.06.2009, 16:28

Glühbirnen haben auch E-Prüfzeichen wenn sie zugelassen sind.

Und auf keinenfall 100W Birnen verwenden, die sind aufjedenfall verboten.
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TobiDel
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4/36 07.06.2009, 16:36

Machen aber richtig Licht !! Das komische ist ja, ich hab noch nie 100W Birnen mit E Kennzeichnung gehabt !
Als ich mir den letzen Satz Birnen bestellt hab, siehe da, die haben ne E1 :denk: KOMISCH !

Aber trotz allem 100W, nicht zulässig im Straßenverkehr !!

Also in deinem Fall 55/60 W und E1 ! Das is wichtig ! Ob da was mit Blue, White, Xenon oder sonst was auf der packung steht is wurscht !
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5/36 07.06.2009, 17:14

Also direkt E1 müssen die nicht haben. Hauptsache E-Prüfzeichen mit ner Nummer.

Die Nummer sagt lediglich aus, in welchen Land in Europa das Teil geprüft wurde. Gelten muss das ganze überall in Europa, egal welche Nummer hinter dem E steht (Die europäischen Länder haben eine entsprechende Abmachung). :)
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6/36 07.06.2009, 21:03

ich denk mal da schaut auch keiner drauf was in den scheinwerfern verbaut ist.ausser so n blauer kobold ist wirklich scharf dir eins reinzudrücken.

zu unerlaubten beleuchtungseinrichtungen zählen unter anderem jegliche arten von -blaulicht(stroboblitzer usw) ,
-gelblicht ohne zulassung wie zb abschleppfahrzeug usw,
-farbige blendende innenraumbeleuchtung (zb fußraumbeleuchtung), -unterbodenbeleuchtung,
-schwarzlicht
-beleuchtete wischwasserdüsen
-leuchtreklame in der frontscheibe (bei lkw´s isses eigentlich auch nicht zulässig)
-die ganze nachrüst xenongeschichte ohne autom.LWR und waschanlage
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7/36 10.06.2009, 21:43

H4 E1 :ok:


Thx..!
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Kann das ganze Super Cool Blue und so weiter nicht emfehlen, halten nicht lange, Ausleuchtung ist fürn A***h und sieht blöde aus.

Ich verwende nur noch OSRAM oder Phillips, kosten zwar nen bissel mehr aber halten auch mehrere Jahre und man sieht richtig gut auch bei Nacht und Nebel.

Auch finde ich die 1000W Spinne einfach nur peinlich, wer selber sonen Volldepp mal entgegen gekommen ist weiss wovon ich rede, man ist mehr geblendet als durch Fernlicht! Ich finde die Punktrichter sollten auch sowas verstärkt kontrollieren.

Bei Scheinwerfen ist es wichtig das das Licht nicht zu farblich und zu grell leuchtet, sonst wird man auch als Fahrzeugführer zu stark abgelenkt.
Das Blaue Zeug leuchtet keinen Meter den Seitenstreifen aus, so meine Erfahrungen!
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nun ja, ich hab auf jeden fall bessere sicht, als bei den Standartdingern die vorher drin waren und vor allem ist das hässliche gelbliche licht nun weiß :ok:
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10/36 28.11.2009, 18:21

Wie sieht es eigentlich mit der Innenraum beleuchtung aus sprich

-Fußraum
-Kofferaum

Ich mein es fahren viele mit sowas rum worauf muss ich da achten das ich kein stress kriege.
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11/36 28.11.2009, 19:15

Also die Lichtquelle darf von außen nicht direkt sichtbar sein. Bei mir sieht man von außen sehr deutlich das da verdammt viel leuchtet aber bei Kontrollen hatte ich noch nie Ärger deswegen. Und als ich mal beim TÜV nachgefragt hatte sagte er mir das genauso, dass man eben die Lichtquelle nicht direkt sehen darf. Muss alles unter der höhe der Scheiben sein.
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Ale-X hat am 28.11.2009, 18:21:Wie sieht es eigentlich mit der Innenraum beleuchtung aus sprich

-Fußraum
-Kofferaum

Ich mein es fahren viele mit sowas rum worauf muss ich da achten das ich kein stress kriege.

Sollten kein Problem sein, da sie wie gesagt nicht direkt nach aussen leuchten.

Und wenn man sich mal überlegt, was es für extrem hellleuchtene Autoradios/TFT usw. gibt, die auch noch höher sitzen als die Beleuchtung im Fußraum, da sagt auch keiner was.

Mein Radio hat ja auch ein Multicolor-Display und wenn ich das auf weiß, Gelb oder Orange stelle, wird auch der halbe Innenraum bei dunkelheit beleuchtet.

Wiegeseagt bei meiner bleuen Fußraumbeleuchtung hatte bislang auch noch keiner was gesagt, selbst wenn die Männer in Grün/Blau neben mir standen nicht.
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13/36 29.11.2009, 00:19

Genau genommen is das mit dem Rausleuchten sowieso nur wieder Schikane...

Guckt euch mal den aktuellen A6 an... der hat soviele LED Spots im Inneren, das leuchtet soviel aus, dass man nachts den Fahrer popeln sehen kann...


Aber rein rechtlich stimme ich meinen Vorschreibern zu. Es darf nicht direkt nach draußen leuchten und muss unterhalb der Türfensterkante sein.
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