M4rio 07.06.2009, 16:19
Recht und Ordnung. Was ist im Straßenverkehr erlaubt und was nicht.
TÜV, Dekra, HU/AU, Gutachten/ABE, Steuer, Verkehrsrecht, Versicherungen, usw.
Moderator: Talk-Moderator
14/36 29.11.2009, 10:57

Jop,

im Großen und ganzen haben wir das ja nun zusammengetragen...

Jez noch die ganzen Nachrüst-LED-Sätze aufzählen, die als TFL durchgehen sollen und noch die Maße,


sprich nicht jedes Licht darf dort angebracht werden, wo man es haben will.


Gruß
D€
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15/36 29.11.2009, 13:05

unterbodenbeleuchtung is nicht ganz verboten, man muß nur wissen wie. solange diese als ausstiegsbeleuchtung fungiert is alles im grünen und es kann einem keiner was. solange das fahrzeug steht(also auf parkplätzen etc.), kann es leuchten wie ein weihnachtsbaum.

das mit der türfensterkante is auch nich richtig...ich könnte mir den ganzen dachimmel mit neonröhren, led´s etc vollhängen...schließlich kann ich es ja als innenraumbeleuchtung benutzen.

es darf halt nur nicht blenden
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ehm da muss ich dir mit der UBB wiedersprechen, eine Ausstiegsbeleuchtung ist so definiert, dass sie innen angebracht sein muss. Sprich Tür unterkante oder so, aber darüber lässt sich vermutlich streiten ;) Selbst wenn diese nur mit ausgeschalteter Zündung gehen sollte.
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17/36 29.11.2009, 13:11

das mit der ausstiegsbeleuchtung passt aber auch nich ganz...hab mich da auch mal beim tüv informiert...und der hat gemeint egal wie es heißt-licht unterm auto is nich.
auch wenns nur bei offener tür,aufm parkplatz etc ist.
hatte meine ja sogar so angeschlossen das es nur bei motor aus (über öldruckschalter) und tür offen (türkontaktschalter) funktioniert-aber ging trotzdem nicht.

leider gibts da auch wieder ausnahmen bei den ganzen oberklassekarren...
gabs doch mal was mit lightspots unterm auto.
genauso wie bei BMW die gelben LED´s im scheinwerfer als positionslicht.sind ja auch höher wie erlaubt.
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18/36 29.11.2009, 13:12

hatte da mal ein gespräch mit meinen tüvprüfern. er meinte man kann es als solche benutzen, aber ich weiß ubb is erlaubt solange es nicht im straßenverkehr benuzt wird.
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19/36 29.11.2009, 13:27

So hab endlich gefunden was ich gesucht hatte
Unterbodenbeluchtung
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20/36 29.11.2009, 13:52

carisma_gdi hat am 29.11.2009, 13:12: ich weiß ubb is erlaubt solange es nicht im straßenverkehr benuzt wird.


da hast du auch völlig recht.
du kannst dir sogar n schreibtischstuhl mit 200ps bauen und fahren...solange du das nicht im straßenverkehr tust ist das völlig ok.
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freeeak hat am 29.11.2009, 13:11:genauso wie bei BMW die gelben LED´s im scheinwerfer als positionslicht.sind ja auch höher wie erlaubt.


Was ist daran nicht ok? :denk: Das ganze gilt als Seitenmarkierungsleuchte. Die rechtlichen Vorgaben werden da eingehalten. Zu hoch sind die auch nicht. Zumal das ganze auch noch in die Hauptscheinwerfer integriert ist.




Übrigens, wenns um Beleuchtungseinrichtungen geht, sind hauptsächlich ECE-Regelungen im Spiel.

Findet man alle beim Bundesministerium für Verkehr: siehe hier
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22/36 29.11.2009, 14:33

wurde mir so gesagt als ich bei so nachrüstangeleyes gelbe LED´s einsetzen wollte.
da waren an der seite blaue SMD´s angebracht welche ja bei uns nicht zugelassen werden.
deshalb wollte ich da gelbe rein und auch als positionslicht laufen lassen.
hätte man sowohl von vorne als auch von der seite gesehn.
der tüver wollts mir aber nicht abnehmen-dann hab ich ihn auf die bmw lichter angesprochen und der meinte dann das es ne sonderregelung sei.
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Wird wohl auch an der Lichtfarbe liegen. Positionslicht =weiß, Seitenmarkierungsleuchten =gelb.

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Bei BMW hat man die SML auch noch über Lichtleiter realisiert. Keine Ahnung ob da nur die Lichtquelle ausschlaggebend ist, die ja an der Seite liegt und nur seitlich abstrahlt. Es gibt auch bestimmte Winkel wie weit die SML abstrahlen dürfen, evtl. wurde das gerade so eingehalten.
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24/36 29.11.2009, 16:49

hm na das kann auch sein...
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25/36 29.11.2009, 19:37

Mit der UBB muss ich auch nochmal einwerfen, sie ist defenitiv in keiner art und weiße zulässig !!!!! Weder als einstiegsbeleuchtung wie oben schon erwähnt und auch für Showzwecke bekommt man sowas nicht durch den Tüv !
Da der Tüv mir das letzte mal die Kabel durchgeschnitten hat obwohl sie nicht mal angeschlossen war, spreche ich da aus Erfahrung !!
Die Dinger haben weder prüfzeichen noch irgenwelche zulassungen und dürfen somit nicht einmal am Auto verbaut werden !!!

Auf Privatgründstücken kannste die dinger dran schrauben und anmachen wie de willst da kannste dir die auch aufs Dach kleben, sagt keiner was ! Sobalt du nur vom Hof fährst und somit im öffentlichen Straßenverkehr bist, darfste sie eigentlich nich mal dran haben !
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26/36 06.12.2009, 14:35

Und gilt das selbe auch bei der Kofferraum beleuchtung

weil ich gehört hab das die so angeschlossen sein mussen das beim schließen des kofferaums die lichter ausgehn.
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