freeeak 20.05.2010, 14:40
Recht und Ordnung. Was ist im Straßenverkehr erlaubt und was nicht.
TÜV, Dekra, HU/AU, Gutachten/ABE, Steuer, Verkehrsrecht, Versicherungen, usw.
Moderator: Talk-Moderator
1/10 20.05.2010, 14:40

Hier gibts gefühlte 2mio threads über beleuchtung-aber ich hab nix passendes gefunden.
ggf. könnte man das alles in diesen ultimativen thread reinsortieren bzw sammeln und die ganzen angefangenen und nie zuende geführten threads schließen...

mein eigentliches anliegen:
in meim S16 sind ja von meim vorbesitzer angeleyes mit e prüfzeichen verbaut.
sollte ja soweit auch eintragungsfrei und legal sein.
ich denk blaue ringe werden mittlerweile auch toleriert.
allerdings hab ich noch mitten im scheinwerfer 3 gut sichtbare tiefblaue LED´s drin.

erlaubt oder nicht?

da ja alles was an beleuchtung angebaut ist auch funktionieren muss kann ich die ja nicht einfach ausser betrieb setzen.


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2/10 20.05.2010, 15:08

hmmm, ich würde jetzt fragen, ob die 3 blauen LEDs von Hause aus in den Scheinwerfer verbaut sind?!

Ansonsten würde ich mal direkt bei einer Prüfstelle nachfragen, oder nach weiteren Informationen über die Scheinwerfer im Internet suchen, ob es vllt. irgendwo (bspw. seitens des Herstellers) Informationen gibt, ob sie erlaubt sind oder nicht.

Ich sehe hier in Berlin auch immer mehr Autos mit bläulichen LED-Tagfahrlichtern rumfahren. :denk: Was zwar nicht heißen muss das es legal ist, aber irgendwie hab ich das Gefühl, das es immer mehr werden. :denk:

Ich mein viele Xenons hat ja auch einen leicht bläulichen Schimmer.
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4/10 21.05.2010, 09:25

Also die Frage ist wirklich ob die Teile original so sind oder ob der Vorbesitzer selbst gebastelt hat. Wenn es selbst gebastelt ist, ist es logischerweise nicht legal.

Ansonsten gibt es genug Nachrüst-Scheinwerfer welche solche LEDs drinne haben und zugelassen sind. Zum Beispiel hier für VW Passat 3B.

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Übrigens das ganze fungiert als Standlicht und nicht als Tagfahrlicht. ;-)

Diese leicht bläuliche Lichtfarbe ist auch zugelassen. Kommt halt Xenon-Licht sehr nahe.

Fazit: Wenn alles original und der Scheinwerfer unverändert ist (und die nötigen Prüfzeichen vorhanden sind), dann ist es legal. :ok:




Edit:

Grad bei eBay gesucht und gefunden:

PEUGEOT 306 AB 97 - SCHEINWERFER ANGEL EYES SCHWARZ oder Peugeot 306 ab 97 - Scheinwerfer ANGEL EYES BLACK

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Laut den Angeboten sind die Teile eintragungsfrei und mit E-Zeichen etc. Sollte also keine Probleme geben. Die eingebauten LEDs sind ja dann mit geprüft (haben sogar nen eigenen Reflektor). :)
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5/10 21.05.2010, 10:50

das sind auf jeden fall keine eigenbaudinger.
hab die auch schon zum nachkaufen gefunden für 260€ mit dem hinweis das die im bereich der stvzo zugelassen sind.

aber ich hatte noch irgendwie im kopf das maximal 4 standlichtquellen zulässig sind.und ich hab ja im endeffekt 8.

oder zählt als quelle der komplette scheinwerfer?
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freeeak hat am 21.05.2010, 11:50:das sind auf jeden fall keine eigenbaudinger.
hab die auch schon zum nachkaufen gefunden für 260€ mit dem hinweis das die im bereich der stvzo zugelassen sind.

aber ich hatte noch irgendwie im kopf das maximal 4 standlichtquellen zulässig sind.und ich hab ja im endeffekt 8.

oder zählt als quelle der komplette scheinwerfer?


Aus meinser sicht sind das nur 4..
Es geht ja um 4 Stück pro Seite..
und du hast da 2 Ringe dann die Lampe beim Kühler und die 3 Leds (die als 1 zählen..)

Somit 4 (Alles doppelt natürlich acht aber es muss ja im Seiterverhälniss stimmen..)

mfg
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7/10 21.05.2010, 11:14

1.8GDI hat am 21.05.2010, 12:05:Es geht ja um 4 Stück pro Seite..


Das ist falsch. Es dürfen maximal 4 Begrenzungsleuchten insgesamt sein (siehe hier).

Allerdings gibt es neben den Begrenzungsleuchten noch Parkleuchten, welche meiner Meinung nach die selbe Funktion haben (die sind nicht vorgeschrieben im Gegensatz zu Begrenzungsleuchten).

Wahrscheinlich ist das darüber irgendwie gelöst. Zum Beispiel so: die Angel Eyes gelten als Begrenzungsleuchte (dürfen ja pro Scheinwerfer 2 sein) und die 3 LEDs gelten als eine Einheit als Parkleuchte. :)

Kann man leicht überprüfen. Steht in der Nähe des E-Zeichen ein "77R" haben die auch eine Zulassung als Parkleuchte. Das "A" in der Nähe des E-Zeichen ist für die Begrenzungsleuchten.
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Insgesamt 2x geändert, zuletzt am 21.05.2010, 11:23 von CariRalf.
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CariRalf hat am 21.05.2010, 12:14:
1.8GDI hat am 21.05.2010, 12:05:Es geht ja um 4 Stück pro Seite..


Das ist falsch. Es dürfen maximal 4 Begrenzungsleuchten insgesamt sein (siehe hier).

Allerdings gibt es neben den Begrenzungsleuchten noch Parkleuchten, welche meiner Meinung nach die selbe Funktion haben (die sind nicht vorgeschrieben im Gegensatz zu Begrenzungsleuchten). Wahrscheinlich ist das darüber irgendwie gelöst.


Ok thx..
Gut das ich geschrieben habe: Aus meiner Sicht xD
BIn ich fein raus..
aber ist gut zu wissen!

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langsam wird die problematik klar...
hab halt kein bock wegen sowas wieder unnötig punkte zu kassieren.
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Mach doch mal ein Bild von den Prüfzeichen. Ich denke mal das ist alles zugelassen (siehe mein letzter Beitrag zwecks Parkleuchten). :)
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