Vieleicht kennt sich ja jemand hier mit so einem Problem aus. ich konnte dazu leider absolut nichts finden im WWW
So dann schildere ich mal mein Problem. und zwar habe ich Mir letztes Jahr ende September Meinen Carisma gekauft.das alte Auto meldete ich Logischerweise ab, und Verkaufte es 1 Tag später . 6 Wochen nach dem ich das Auto Verkauft hatte bekam ich einen Brief vom Ordnungsamt und zwar ging es darum das das Auto abgemeldet in der nähe von einer Gartenanlage geparkt stand (ich wusste das das Auto dort steht ist im prinzip nicht weit entfernt von Mir das sollte nach 2 Wochen dann per Transport ab in die Ukraine). so dann habe ich dem Ordnungsamt mitgeteilt das ich nicht mehr der Besitzer des Fahrzeuges bin. Die wollten daraufhin den Kaufvertrag. auch kein Problem, den Kaufvertrag habe ich ihnen dann sofort zugeschickt. ich dachte die sache sei damit erledigt. jetzt nach 6 Wochen wieder ein Brief vom Ordnungsamt und einer Zahlungsaufforderung. im Anhang steht sinngemäß das sie den Kaufvertrag bekommen haben usw und das das auch ok wäre, aber ich hätte den Verkauf des Autos der KFZ Meldestelle melden müßen. weil ich das nicht gethan habe müßte ich nun den Betrag von immerhin knapp 200€ Bezahlen. Also wenn ich mir das so durch den Kopf gehen lasse stelle ich mir echt die Frage wollen die mich verarschen?
kann es wirklich sein das man einen Verkauf der Meldestelle melden muß? konnte dazu echt absolut rein garnichts finden im Netz wäre Euch für ein wenig Hilfe echt Dankbar.
beste grüße Wutzman
Probleme mit Ordnungsamt nach KFZ Verkauf
Thema bewerten
Wutzman 24.01.2011, 16:08
- 3 Beobachter
- 0 Lesezeichen,
- 3807 Zugriffe,
Beobachter: Rocky1404, Schmanta, carismafreund
- Wutzman
-
-
- KFZ-Lehrling
- 25.09.2010
- 6 Themen, 107 Beiträge
- 6x erhalten, 0x gegeben
- 0 Bilder
So ein Quatsch.
Du hast das Auto abgemeldet und damit war die Sache durch. Zumal du einen Tag später den Bock verkauft hast.
Mein Tipp: Ab zum Anwalt und den die Sache regeln lassen.
Wahrscheinlich sind die neuen Besitzer nicht so greifbar wie du zum Bezahlen des Abtransports.
Ich würd mich damit garnich rumärgern sondern schön mim Anwalt den Marsch blasen. Da durfte einer bestimmt nich auf die Mutti drauf, dass er so seinen Frust auslassen muss.
Du hast das Auto abgemeldet und damit war die Sache durch. Zumal du einen Tag später den Bock verkauft hast.
Mein Tipp: Ab zum Anwalt und den die Sache regeln lassen.
Wahrscheinlich sind die neuen Besitzer nicht so greifbar wie du zum Bezahlen des Abtransports.
Ich würd mich damit garnich rumärgern sondern schön mim Anwalt den Marsch blasen. Da durfte einer bestimmt nich auf die Mutti drauf, dass er so seinen Frust auslassen muss.
0
ja das ist ja auch mein Verdacht auf dem Kaufvertrag steht eine Ukrainische Adresse also für Deutsche behörden schwer zu Händeln denke ich. und das Auto wurde auch nach den 2 Wochen abgeholt vom neuen Besitzer geht im Prinzip nur um die Standzeit die die Stadt bezahlt haben will. Problem Anwalt würde ich gerne machen kann ich mir aber nicht Leisten.Rechtsschutz habe ich keine. deswegen brauche ich greifbare Infos. habe jetzt noch 1 Woche um Wiederspruch einzulegen.
gruß Wutzi
gruß Wutzi
0
- Wutzman
-
-
- KFZ-Lehrling
- 25.09.2010
- 6 Themen, 107 Beiträge
- 6x erhalten, 0x gegeben
- 0 Bilder
das ergab meine recherche im inet:
bei uns standauch für ein paar tage ein abegemeldet escort auf nem öfftl. parkplatz... soweit ich weiß, hat sich da das OA nich eingeschaltet...
ich meine in der fahrschule gelernt zu haben, dass man lkw-anhänger o.ä. 2 wochen auf öfftl. parkplätzen abstellen darf... ob da jetz aber auch abgemeldete autos dazuzählen, kann ich dir leider nich sagen...
ich such noch ein bisschen...
***edit***
kurze frage:
hast du das auto da abgestellt oder der/die käufer?
wenn der/die das da abgestellt hat/haben, dann is es deren sache...
***edit edit***
schau mal hier... is zwar für ba-wü, aber ich glaub kaum, dass sich die gesetze in den bundesländer was das angeht stark unterscheiden werden..
blöde frage:
woher wussten die, dass es dein auto is? wenn es doch abgemeldet is, wird die eigentümer-suche recht schwierig...
Abstellen eines betriebsunfähigen Kfz
Geht man in der Betrachtungsweise nunmehr von einer gewöhnlichen Straße ohne Einschränkungen aus, so ist die Nutzung für Zwecke des ruhenden oder fließenden Verkehrs, also Fußgänger, Radfahrer, Kraftfahrzeuge aber auch zu Kommunikationszwecken zulässig. Nicht mehr zum Gemeingebrauch dagegen gehört das Abstellen eines Fahrzeugs, das aus tatsächlichen (z.B. betriebsunfähig, Wohnwagen und Kraftfahrzeuganhänger ohne Zugfahrzeug über 2 Wochen - § 12 Abs.3b StVO) oder rechtlichen (z.B. abgemeldet) Gründen nicht jederzeit in Betrieb gesetzt werden kann oder aber vorrangig zu anderen Zwecken als zur Wiederinbetriebnahme aufgestellt wurde (z.B. reines Werbeinstrument. (vgl. BVerwG, GewArch 1979, 271; BVerwG, Der Städtetag 1983, 140).
Abgestellte Fahrzeuge von der eben beschriebenen Art überschreiten den Gemeingebrauch außerhalb der verkehrsüblichen Grenzen. Ob auch verkehrsunsichere Fahrzeuge hierzu zählen wird bezweifelt, da diese Fahrzeuge nicht den Gemeingebrauch übersteigen, sondern lediglich Vorschriften der StVZO/StVO verletzen, aber am Verkehr teilnahmebereit sind. Das Abstellen dieser Fahrzeuge ist erlaubnispflichtige Sondernutzung. Das Abstellen eines nicht zugelassenen Fahrzeugs auf öffentlicher Straße rechnet auch dann nicht zum Gemeingebrauch, wenn es (technisch) fahrbereit ist und bei Bedarf jeweils nach Anbringen eines roten Kennzeichens zu Fahrten benutzt wird (BayObLG, DÖV 1977, 106). Das Straßenrecht bezieht sich jedoch nur auf Fälle, die nicht vom Tatbestand des § 32 Abs.1 StVO erfaßt werden (OLG Karlsruhe, VRS 59, 153).
bei uns standauch für ein paar tage ein abegemeldet escort auf nem öfftl. parkplatz... soweit ich weiß, hat sich da das OA nich eingeschaltet...
ich meine in der fahrschule gelernt zu haben, dass man lkw-anhänger o.ä. 2 wochen auf öfftl. parkplätzen abstellen darf... ob da jetz aber auch abgemeldete autos dazuzählen, kann ich dir leider nich sagen...

ich such noch ein bisschen...

***edit***
kurze frage:
hast du das auto da abgestellt oder der/die käufer?
wenn der/die das da abgestellt hat/haben, dann is es deren sache...
***edit edit***
schau mal hier... is zwar für ba-wü, aber ich glaub kaum, dass sich die gesetze in den bundesländer was das angeht stark unterscheiden werden..
blöde frage:
woher wussten die, dass es dein auto is? wenn es doch abgemeldet is, wird die eigentümer-suche recht schwierig...
0
Ich kenne es noch so, dass man abgemeldete Fahrzeuge maximal 3 Wochen an öffentlichen Straßen stehen lassen darf. Oftmals sind die Sherrifs/das Ordnungsamt aber auch mal früher zur Stelle...
Davon ab:
Wenn ich ein Fahrzeug abmelde, werde ich gefragt, was damit geschehen soll/ist.
(Weiter-)Verkauf?
Komplette Stillegung innerhalb der StVo?
etc.
Ich würde aber auch lieber einen Rechtsbeistand befragen. Im www gibt es einige Möglichkeiten, von Juristen eine Antwort (keine Beratung!) zu erhalten. Spätestens bei "wer weiß was" oder "Gute Frage" sollte dir geholfen werden. Ansonsten suche mal nach (verkehrs-)rechtlichen Foren!
Davon ab:
Wenn ich ein Fahrzeug abmelde, werde ich gefragt, was damit geschehen soll/ist.
(Weiter-)Verkauf?
Komplette Stillegung innerhalb der StVo?
etc.
Ich würde aber auch lieber einen Rechtsbeistand befragen. Im www gibt es einige Möglichkeiten, von Juristen eine Antwort (keine Beratung!) zu erhalten. Spätestens bei "wer weiß was" oder "Gute Frage" sollte dir geholfen werden. Ansonsten suche mal nach (verkehrs-)rechtlichen Foren!
0
In Sachsen darf man abgemeldete Autos keinen einzigen Tag auf öffentliche Parkplätze stellen. 

0
Ja..."dürfen" ist so`ne Sache. War unglücklich ausgedrückt.
Man "darf" kein abgemeldetes Fahrzeug in den öffentlichen Verkehr stellen. Wenn du aber die (abgemeldeten) Kennzeichen dran lässt, wird es i.d.R. nur mit einem Aufkleber auf der Windschutzscheibe versehen, auf dem darauf hingewiesen wird, dass man das Fahrzeug binnen 3 Wochen entfernt haben muss oder die Kosten für die Entsorgung durch das Ordnungsamt zu tragen hat...und natürlich eine Geldstrafe, wenn man Pech hat auch noch 1 Punkt.
Man "darf" kein abgemeldetes Fahrzeug in den öffentlichen Verkehr stellen. Wenn du aber die (abgemeldeten) Kennzeichen dran lässt, wird es i.d.R. nur mit einem Aufkleber auf der Windschutzscheibe versehen, auf dem darauf hingewiesen wird, dass man das Fahrzeug binnen 3 Wochen entfernt haben muss oder die Kosten für die Entsorgung durch das Ordnungsamt zu tragen hat...und natürlich eine Geldstrafe, wenn man Pech hat auch noch 1 Punkt.
0
Das Problem bei ihm ist doch aber ein ganz anderes.
Nicht er hat den Wagen dort abgestellt, sondern die andern. Außerdem gehörte ihm der Wagen nicht mehr und mit der Abmeldung und dem Kaufvertrag is alles easy.
Nicht er hat den Wagen dort abgestellt, sondern die andern. Außerdem gehörte ihm der Wagen nicht mehr und mit der Abmeldung und dem Kaufvertrag is alles easy.
0
xx_angel77_xx hat am 24.01.2011, 17:37:...
Nicht er hat den Wagen dort abgestellt, sondern die andern. ...
das weiß man ja (noch) nich genau... für mich klingt es so, als wenn er das auto da abgestellt hätte... laut seinem text...
0
Ich denke nich.
Er schrieb, dass er wüsste wo das Auto steht, weils nich weit von ihm weg is. Aber nix davon, dass ers da hin gestellt.
Er schrieb, dass er wüsste wo das Auto steht, weils nich weit von ihm weg is. Aber nix davon, dass ers da hin gestellt.
0
Ich würd mir da keine Gedanken machen. Wenn du nen Auto verkaufst und der Käufer fährt zwei Straßen weiter jemanden übern Haufen, bist schließlich auch nicht du Schuld.
Aber machs am besten wie Ecki gesagt hat. Gibt ja so Seiten wie "frag-den-Anwalt" oder wie das auch immer heißt. Dann kannst gleich noch was in dem Widerspruch zitieren.
Aber machs am besten wie Ecki gesagt hat. Gibt ja so Seiten wie "frag-den-Anwalt" oder wie das auch immer heißt. Dann kannst gleich noch was in dem Widerspruch zitieren.
0
"Und noch immer sitzen wir hier.
Bestaunen, was wir nicht in Worte fassen können.
Verfolgen, was wir nicht einholen können.
Und doch lässt es sich mit einem Wort beschreiben:
UnvernunftWas ist die Alternative?
Was ist, wenn wir alle Definitionen streichen müssen, um neu zu bestimmen wer oder was wir sind?"
(We Write The Streets, Format67.net)
Bestaunen, was wir nicht in Worte fassen können.
Verfolgen, was wir nicht einholen können.
Und doch lässt es sich mit einem Wort beschreiben:
UnvernunftWas ist die Alternative?
Was ist, wenn wir alle Definitionen streichen müssen, um neu zu bestimmen wer oder was wir sind?"
(We Write The Streets, Format67.net)
also ich muss mich Enno anschließen....ganz klare Sache für nen Anwalt....
0
In Wutzis Fall wird es Zeit für ne Rechtsschutz.
Ich sags immer wieder: Ohne die geht garnix
Ich sags immer wieder: Ohne die geht garnix

0
Unterstützung: (*) Beitrage mit Links zu Amazon und Ebay sind Affililinks. Beim Kauf über diese Links, bekommt DreamCarisma eine Provision, ohne dass du dafür bezahlen musst.
-
Ähnliche Themen
Wer ist online
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 2 Gäste
frei von sämtlichen G/G+ Regeln
frei von Viren und Bakterien
Kommunizieren ohne Mund-Nasen-Schutz
ohne Hände waschen, alle Seiten durchstöbern
frei von Viren und Bakterien
Kommunizieren ohne Mund-Nasen-Schutz
ohne Hände waschen, alle Seiten durchstöbern
Mindestabstand voll automatisch durch das Internet
mit mehr als nur einer Person online sein
keine Quarantäne, von überall erreichbar
und ganz wichtig, kein Toilettenpapier nötig.
mit mehr als nur einer Person online sein
keine Quarantäne, von überall erreichbar
und ganz wichtig, kein Toilettenpapier nötig.