hi ho
das kanns ja nicht sein hm
weiß einer wie viel die GiaCuzzo front mit ner 35 mm tieferlegung von H&R
die noch platz hat in Österreich darf die schürze nicht mehr als 11 cm tief sein...
wäre echt voll lieb wenn mir das einer sagen kann oder ein maß gebn von der schürze
danke schon mal schönen tag ihr mtsu drivers
lg
11cm in Österreich...
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DMM_01 17.08.2011, 11:46
11 Beiträge • Seite 1 von 1
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Ich kann nachher mal nachmessen, habe zwar eine 30er Tieferlegung, aber das sollte ja dann kein Problem sein.
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Forum Anwendungsvorschrift:
if ($ahnung == false or $problem == true)
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if ($ahnung == false or $problem == true)
{ read Carisma FAQ; use SEARCH; use GOOGLE; }
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{ use brain; make post; }
Das finde ich sehr lieb von dir
DANKE
DANKE
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Servas und wohl bisserl Blödsinn.
Alle FESTEN Teile müssen 11 cm Freiheit haben, also Fahrwerksteile, Ölwanne, Achsen, Auspuff usw.
Front und Heckschürzen brauchen nur 8 cm.
Zitat:
Eine ausreichende Bodenfreiheit von 110 mm an festen Teilen und von 80 mm an formelastischen Teilen muss an dem mit einer Prüfmasse von 75 kg am Fahrersitz belasteten Fahrzeug gewährleistet sein (es muss eine Schwelle mit einer Höhe von 110 mm überfahren werden können)!
Zitat Ende.
Das ist die ALTE Fassung, die ab und an noch gültigkeit hat, je nach "Prüfer".
Die neue Regelung besagt:
Zitat:
Wie fälschlicherweise von einem Ziviltechniker behauptet wird, kann man in Österreich ab sofort Fahrzeuge mit einer Bodenfreiheit von 9 cm (früher 11 cm) genehmigen.
Fakt ist jedoch, dass bis dato lediglich die Prüf- und Begutachtungsstellenverordnung (PBSTV) dahingehend abgeändert wurde, dass nunmehr die Werte für "Schwere Mängel" (9 cm) bzw. Gefahr im Verzug (7 cm) österreichweit angepasst wurden. Falls es jedoch noch zu einer Änderung der Mindestbodenfreiheit kommt, bietet die TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH für ihre Kunden, welche ihr Fahrzeug seit Jänner 2010 begutachten ließen, spezielle Tarife für die Anpassung des jeweiligen Gutachtens hinsichtlich der Bodenfreiheit an!
Zitat Ende.
Also:
8 cm Bodenfreiheit beim Spoiler und 9 cm bei festen Anbauteilen.
LG
Martin
Alle FESTEN Teile müssen 11 cm Freiheit haben, also Fahrwerksteile, Ölwanne, Achsen, Auspuff usw.
Front und Heckschürzen brauchen nur 8 cm.
Zitat:
Eine ausreichende Bodenfreiheit von 110 mm an festen Teilen und von 80 mm an formelastischen Teilen muss an dem mit einer Prüfmasse von 75 kg am Fahrersitz belasteten Fahrzeug gewährleistet sein (es muss eine Schwelle mit einer Höhe von 110 mm überfahren werden können)!
Zitat Ende.
Das ist die ALTE Fassung, die ab und an noch gültigkeit hat, je nach "Prüfer".
Die neue Regelung besagt:
Zitat:
Wie fälschlicherweise von einem Ziviltechniker behauptet wird, kann man in Österreich ab sofort Fahrzeuge mit einer Bodenfreiheit von 9 cm (früher 11 cm) genehmigen.
Fakt ist jedoch, dass bis dato lediglich die Prüf- und Begutachtungsstellenverordnung (PBSTV) dahingehend abgeändert wurde, dass nunmehr die Werte für "Schwere Mängel" (9 cm) bzw. Gefahr im Verzug (7 cm) österreichweit angepasst wurden. Falls es jedoch noch zu einer Änderung der Mindestbodenfreiheit kommt, bietet die TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH für ihre Kunden, welche ihr Fahrzeug seit Jänner 2010 begutachten ließen, spezielle Tarife für die Anpassung des jeweiligen Gutachtens hinsichtlich der Bodenfreiheit an!
Zitat Ende.
Also:
8 cm Bodenfreiheit beim Spoiler und 9 cm bei festen Anbauteilen.
LG
Martin
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Sicher mit den 8? Bei uns gibt es 2 Maße und unter Formelastische Teile fallen bei uns nur die "Gummilippen" und nicht normale GFK oder ABS Stoßstangen.
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Das finde ich jetzt doch sehr seltsam
ich hab gestern nen prüfer angerufen und der meinte
die stoßstange darf auf keinen fall und den besagten 11cm sein sonst
gibts keine eintragung hm was soll man jetzt glauben hm find ich net gut...
lg
ich hab gestern nen prüfer angerufen und der meinte
die stoßstange darf auf keinen fall und den besagten 11cm sein sonst
gibts keine eintragung hm was soll man jetzt glauben hm find ich net gut...
lg
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Sorry hatte es gestern nicht mehr geschafft.
Am tiefsten Punkt (seitlich vor dem Vorderrad) sind gute 12 cm Bodenfreiheit, wie gesagt bei einer 30/30 Tieferlegung.
(Gemessen bei glatten Boden in einer Tiefgarage.)
Am tiefsten Punkt (seitlich vor dem Vorderrad) sind gute 12 cm Bodenfreiheit, wie gesagt bei einer 30/30 Tieferlegung.
(Gemessen bei glatten Boden in einer Tiefgarage.)
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Servas.
Es steht ja oben:
Und wenn die Webseite von z.B Landesregierung Oberösterreich:
http://www.land-oberoesterreich.gv.at/c ... U_HTML.htm
das ebenso bestätigt, wie alle anderen GV-Stellen, wird das wohl seine Richtigkeit haben.
Wobei ich euch auch recht geben muss, das man erst mal genau klären müsste, was
ausdrücken soll.
Ist nun ein GFK-Spoiler elastisch oder Formstabil?
Da bleibt nur der kurze Besuch beim TÜV und einfach, wie ich das bei allen Umbauten mache, nachfragen, was Sache ist.
Spart am Ende jede Menge Ärger, die Prüfer freuen sich, das man sich zuerst erkundigt und nicht vergessen:
Egal was auch immer eingetragen werden soll:
Immer den Schleimkübel mitnehmen und beim Einschleimen beim Prüfer nicht damit sparen.
Meine 32 Jahre Alte Suzuki ist trotz Originaler Bremsleitungen, kleinen Spiegeln und Blinker vorne, 12 Jahre alten Hinterreifen und leiser Hupe ohne Mängel typisiert worden.
Und das in Kärnten, den schärfsten Hunden in Austria.
LG
Martin
Es steht ja oben:
Eine ausreichende Bodenfreiheit von 110 mm an festen Teilen und von 80 mm an formelastischen Teilen muss an dem mit einer Prüfmasse von 75 kg am Fahrersitz belasteten Fahrzeug gewährleistet sein (es muss eine Schwelle mit einer Höhe von 110 mm überfahren werden können)!
Zitat Ende.
Das ist die ALTE Fassung, die ab und an noch gültigkeit hat, je nach "Prüfer".
Und wenn die Webseite von z.B Landesregierung Oberösterreich:
http://www.land-oberoesterreich.gv.at/c ... U_HTML.htm
das ebenso bestätigt, wie alle anderen GV-Stellen, wird das wohl seine Richtigkeit haben.
Wobei ich euch auch recht geben muss, das man erst mal genau klären müsste, was
elastische Teile ausgenommen - mindestens 80 mm
ausdrücken soll.
Ist nun ein GFK-Spoiler elastisch oder Formstabil?
Da bleibt nur der kurze Besuch beim TÜV und einfach, wie ich das bei allen Umbauten mache, nachfragen, was Sache ist.
Spart am Ende jede Menge Ärger, die Prüfer freuen sich, das man sich zuerst erkundigt und nicht vergessen:
Egal was auch immer eingetragen werden soll:
Immer den Schleimkübel mitnehmen und beim Einschleimen beim Prüfer nicht damit sparen.
Meine 32 Jahre Alte Suzuki ist trotz Originaler Bremsleitungen, kleinen Spiegeln und Blinker vorne, 12 Jahre alten Hinterreifen und leiser Hupe ohne Mängel typisiert worden.
Und das in Kärnten, den schärfsten Hunden in Austria.
LG
Martin
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So ich weiß jetzt warum alles verschiedener meinungen sind
in der steiermark zum beispiel darfst du dein auto bin 5 cm tieferlegen in kärnten sind diese strenger geschweige den in salzburg darf man fast garnix mehr
hm
danke für die mühe herr admin
und danke für eure antworten
in der steiermark zum beispiel darfst du dein auto bin 5 cm tieferlegen in kärnten sind diese strenger geschweige den in salzburg darf man fast garnix mehr
hm
danke für die mühe herr admin
und danke für eure antworten
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Ich muss aber sagen die H&R...das sind keine 35mm Tieferlegung vorn...das Ding wird vorne bockentief! Ich hatte allein mit Stino Front knappe 16cm Bodenfreiheit vorne! Mit meiner Lippe hab ich jetzte 11cm und das reicht mir! Das wird echt knapp...! Wollt ich jetzt nurmal einwerfen....könnt wirkich knapp werden mit 8cm Bodenfreiheit!
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GDI - Grand Dick Inside
so dann mach ma das jetzt ganz ander hat einer ein Maß der frontstosstange also die höhe
gebt mir bitte ein maß sodas ich das am auto messen kann und dann hat sich das thema erledigt
wäre sehr dankbar...
lg
gebt mir bitte ein maß sodas ich das am auto messen kann und dann hat sich das thema erledigt
wäre sehr dankbar...
lg
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