Moin,
Wie oben schon beschrieben, suche ich LED´s mit E-Prüfzeichen in diversen Farben, also Rot, Geld und Weiß.
Kann mir jemand sagen, wo ich die her bekomme??
Gruß bigfoot
LED´s mit E-Prüfzeichen
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bigfootHH 07.12.2007, 21:10
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Beobachter: Marcel
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Ich möchte sterben wie mein Opa, im Schlaf.
Und nicht schreiend, wie sein Beifahrer
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Von sowas hab ich noch nie gehört. Zu was sollen dir die denn dienen?
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Moin,
Naja aus denen könnte man dann Rückleuchten basteln, gehört hab ich davon schon, aber ich hab noch keine gefunden.
Gruß bigfoot
Naja aus denen könnte man dann Rückleuchten basteln, gehört hab ich davon schon, aber ich hab noch keine gefunden.
Gruß bigfoot
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Ich möchte sterben wie mein Opa, im Schlaf.
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Also einzelne LEDs mit E-Prüfzeichen wird man wohl kaum finden, wenn dann mit E-Prüfzeichen, sind das LEDs fertig gelötet und im Gehäuse, als Lampen.
Wie z.B. komplette Seitenblinker mit LEDs.
Aber weil wir ja letztens schon ein Thema hier hatten, wo es um LED-Birnen gegen Glühbirnen tauschen ging, kann ich dir auch hier nur sagen, das du selbst mit LEDs mit E-Prüfzeichen keine Chance hast, das dein Fahrzeug noch eine gültige Betriebserlaubnis hat, wenn du diese gegen die richtigen Glühbirnen austauschst.
Weil die Bauartgenehmigung (also E-Prüfzeichen) deines Rückscheinwerfers gilt in Verbindung mit den Leuchtmitteln, also Rückscheinwerfer plus Glühbirne.
Sprich mit LEDs änderst du die Bauart deiner Rücklscheinwerfer, somit erlöscht die Gültigkeit.
Und da hilft auch nix zu sagen, das die Farbe unverändert bleibt.
Da hilft dann nur eine Einzel-Bauartgenehmigung, was aber ein finanzieller Aufwand wäre.
Wie z.B. komplette Seitenblinker mit LEDs.
Aber weil wir ja letztens schon ein Thema hier hatten, wo es um LED-Birnen gegen Glühbirnen tauschen ging, kann ich dir auch hier nur sagen, das du selbst mit LEDs mit E-Prüfzeichen keine Chance hast, das dein Fahrzeug noch eine gültige Betriebserlaubnis hat, wenn du diese gegen die richtigen Glühbirnen austauschst.
Weil die Bauartgenehmigung (also E-Prüfzeichen) deines Rückscheinwerfers gilt in Verbindung mit den Leuchtmitteln, also Rückscheinwerfer plus Glühbirne.
Sprich mit LEDs änderst du die Bauart deiner Rücklscheinwerfer, somit erlöscht die Gültigkeit.
Und da hilft auch nix zu sagen, das die Farbe unverändert bleibt.
Da hilft dann nur eine Einzel-Bauartgenehmigung, was aber ein finanzieller Aufwand wäre.
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if ($ahnung == false or $problem == true)
{ read Carisma FAQ; use SEARCH; use GOOGLE; }
else
{ use brain; make post; }
Jez hab ichs geblickt. Pflichte dem, was Carisma sagt völlig bei. Stimmt so, wie er es sagte. Die einzige Chance besteht darin ne Rückleuchte fertig zu machen und die einzeln beim TÜV abnehmen lassen, allerdings wird das nicht billig.
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Da fand ich ja neulich das hier so geil. "MULTICOLOR LED Unterbodenbeleuchtung mit E-Prüfzeichen" Da wird sich die Pozilei aber freuen. Oder hab ich da was verpasst 

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Über eine UBB brauchen wir wohl nicht reden, das sollte jedem klar sein, das diese absolut nicht legal ist, auch wenn da steht "mit E-Prüfzeichen".
Das E-Prüfzeichen sagt da nur aus, das die gesamte Leuchtmittel-Einheit (also keine einzelnen LEDs) geprüft wurden, muss aber wie z.B. wie bei UBBs noch lange keine Erlaubnis sein um diese im Bereich der STVO und STVZO anzuwenden.
Gesetzliche Regelungungen stehen eben immernoch über irgendwelche Prüfungen.
Das E-Prüfzeichen sagt da nur aus, das die gesamte Leuchtmittel-Einheit (also keine einzelnen LEDs) geprüft wurden, muss aber wie z.B. wie bei UBBs noch lange keine Erlaubnis sein um diese im Bereich der STVO und STVZO anzuwenden.
Gesetzliche Regelungungen stehen eben immernoch über irgendwelche Prüfungen.
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if ($ahnung == false or $problem == true)
{ read Carisma FAQ; use SEARCH; use GOOGLE; }
else
{ use brain; make post; }
Röchtöch!
Haben wir ja inzwischen auch schon deutlich mehr als einmal hier geklärt, dass UBB nicht legal ist, egal wie man es dreht und wendet.
Haben wir ja inzwischen auch schon deutlich mehr als einmal hier geklärt, dass UBB nicht legal ist, egal wie man es dreht und wendet.
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ubb ist klar, das sie nicht legal ist, aber mal was anderes.
ich hab mir jetzt eine gekauft und möchte die bei mir einbauen. also nur die vorrichtung, so, das ich die beim nem treffen nur noch anbringen brauch. sprich, ich tue die kabel verlegen und die halterungen dafür anbringen. liegt dieses noch im bereich des legalen?
ich hab mir jetzt eine gekauft und möchte die bei mir einbauen. also nur die vorrichtung, so, das ich die beim nem treffen nur noch anbringen brauch. sprich, ich tue die kabel verlegen und die halterungen dafür anbringen. liegt dieses noch im bereich des legalen?
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du kannst doch kabel und halterungen verbauen wo du willst, solange sie die sicherheit nicht beeinträchtigen (herviorstehen etc..)
du darfst nur nicht mit betriebsbereiter lichtanlage rumfahren.
mfg
basti

du darfst nur nicht mit betriebsbereiter lichtanlage rumfahren.
mfg
basti
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- Autoputzer
- 23.09.2005
- 9 Themen, 255 Beiträge
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Basti hat am 17.06.2008, 08:21:du darfst nur nicht mit betriebsbereiter lichtanlage rumfahren.
Richtig, weil alle Leuchtmittel die verbaut sind, müssen auch funktionieren, sprich kommst du z.b. in eine Verkehrskontrolle oder bist beim TÜV und die sehen deine Leuchtmittel unterm Auto, dann müssen die Funktionieren, also sagen von wegen die sind ja nicht angeschloßen bringt nix, weil dann kommt der Satz, das du die auch abmontieren darfst - sind sie aber angeschloßen funktionieren sie ja, was wiederrum verboten ist.
Aber nur die Kabel kann man ja evtl. gut verstecken, z.b. unter/hinterm Seiteschweller.

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if ($ahnung == false or $problem == true)
{ read Carisma FAQ; use SEARCH; use GOOGLE; }
else
{ use brain; make post; }
genau so wollt ich das machen, sprich kabel so verlegen, das ich später auf nem treffen nur noch die ubb anklemmen brauch und wenns wieder los geht, wieder abgeklemmt wird.
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meine tüver sagte er könnte mir das vielleicht als einstiegsbeleuchtung eintragen wenn ich es richtig anschliesse und es sich während der fahrt nich anschalten lässt! 

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