Katinka 09.07.2010, 15:14
Du und/oder Deine Freunde haben ein geiles oder unschönes Erlebnis auf der Straße gehabt, dann erzähle es uns hier.
Moderator: Talk-Moderator
66/77 15.12.2010, 20:01

habe ja jetz ein paar nette bullen kennengelernt die fragen kann..... :ok:

was man darf un was net.....
+0
"Dinge, die man als Kind geliebt hat, bleiben im Besitz des Herzens bis
ins hohe Alter. Das schönste im Leben ist, daß unsere Seelen nicht
aufhören an jenen Orten zu verweilen, wo wir einmal glücklich waren."


1. Baujahr: 1984
2. Fahrgestell Nr. : 11121984
3. Außenmaße: 174 cm
4. Scheinwerfer: Blaugrau
5. Lack: 28 Jahre jung
6. Extras: Treu, ehrlich, lieb, witzig,charmant uvm.
7. Innenausstatung: Hilfsbereit, freundlich,sozial....
8. Stiftung Wahrentest: Sehr gut
9. Preis: Unbezahlbar!!!
Benutzeravatar
KFZ-Lehrling
KFZ-Lehrling
23.06.2010
9 Themen, 114 Beiträge
0x erhalten, 3x gegeben
Mitsubishi Carisma 1.8
1 Bilder
Werbe/Affililink * 21.06.2025, 22:42
67/77 15.12.2010, 22:18

Aber wie du bemerkt hast in deinen Kontrollen, sind die auch alles andere Up-to-date, jetz mal vom Tuning abgesehen, da blickt ja nicht mal mehr die Dekra durch ^^.

BTW: bei meiner großen Abnahme letztens wurde auch der Reifentyp mit eingetragen.... find ich zwar auch merkwürdig, aber wenn der Prüfer (DEKRA) das so macht, dann soll er halt...schließlich liefen ja mehr Einzelabnahmen als §19(3)er Abnahmen bei meinem Auto...
Ansonsten ist das so ne Sache mit den Reifen und Felgen ^^


Gruß
D€
+0
Benutzeravatar
Garagen-Tuner (1500+)
Garagen-Tuner (1500+)
16.09.2006
59 Themen, 2193 Beiträge
37x erhalten, 103x gegeben
Mitsubishi Carisma 1.8 GDI
68/77 28.02.2011, 18:20

Ich glaubs nicht... Ich weiß nicht ob ich geschockt, wütend oder traurig sein soll... oder alles gleichzeitig... :-( :motz: :blabla: :_(

Ihr seht ja mein Tagfahrlicht... Die Schlümpfe anscheinend auch...

Ratet was ich dazu brauche -> was ich nicht habe
.
.
.
Richtig! Ein Trennrelais...
Jetzt Krieg ich ne Strafe wegen Erlöschung der Betirebserlaubniss....

Kann mir irgend einer sagen ob ich jetzt dafür nen Punkt bekomme?
Man ej... 4monate bevor meine Probezeit abläuft muss sowas kommen... :-(
Bitte schnell um Antwort sonst werd ich die ganze Nacht nicht schlafen...

Ein Kumpel von mir meinte er hätte für illegale Xenon nur ne Geldstrafe bekommen, keine Punkte
Und das ist doch eig das selbe Vergehen oder?

[schild=16 fontcolor=000000 shadowcolor=C0C0C0 shieldshadow=1]Please Help[/schild]
+0
Benutzeravatar
Schrauber (700+)
Schrauber (700+)
25.09.2010
10 Themen, 927 Beiträge
41x erhalten, 24x gegeben
Mitsubishi Carisma 1.9 DI-D
10 Bilder
69/77 28.02.2011, 18:40

Aber es ist doch bekannt,das die Tagfahrlampen,beim einschalten der Scheinwerfer ausgehen muß.War denn bei deinen Tagfahrlichter kein Relais dabei?

Anhang aus wiki

Nachrüstung nach R87 / R48 [Bearbeiten]

Entsprechend der ECE-R48-Regelung sind bei der Montage separater Tagfahrleuchten einige Bestimmung bezüglich des Montageortes und der Funktionsweise zu beachten:

* Montageort: Fahrzeugfront
* Abstand vom Boden: mindestens 250 mm, maximal 1500 mm
* Abstand zwischen den Leuchten: mindestens 600 mm
* Abstand zwischen Fahrzeugaußenkanten und Tagfahrleuchten: maximal 400 mm
* Tagfahrleuchten müssen sich bei Aktivierung des Abblendlichtes automatisch abschalten und dürfen nicht zusammen mit dem Stand-, Abblendlicht oder Fernlicht leuchten (Ausnahme: Lichthupe).

Nachrüstung nach der R7-Regelung [Bearbeiten]

Tagfahrleuchten können auch eine R7-Kennzeichnung tragen, dann gibt es einen Unterschied in der Funktion zu normalen Tagfahrleuchten mit einer R87-Kennzeichnung:

* Tagfahrleuchten müssen sich bei Aktivierung des Abblendlichtes automatisch in Ihrer Leistung dimmen und dürfen nicht zusammen mit dem Stand-, Abblendlicht oder Fernlicht in voller Leuchtstärke leuchten (Ausnahme: Lichthupe).

Wichtig nach StVZO: Die ECE-Regelung R48, welche auch von Österreich anerkannt wird, legt die Anbringung der Tagfahrleuchten an der Fahrzeugfront in Höhe, Breite, Längsrichtung, geometrischer Sichtbarkeit, Ausrichtung und Schaltung in der gültigen Fassung von 1995 unter Punkt 6.19.4 fest.

Tagfahrleuchten müssen der ECE-Regelung R87 entsprechen und die Kennbuchstaben RL (steht für „Running Light“) tragen, ansonsten zählt dieses bei einer Hauptuntersuchung als erheblicher Mangel und es kann zum Verlust des Versicherungsschutzes kommen. Die Zulassung von LED Leisten als Tagfahrlicht hat die Nachrüstung vereinfacht, da sich passende Einbauöffnungen in vielen Frontverkleidungen finden. Beim teils sehr preiswert angebotenen LED-Tagfahrlicht muss auf die Zulassung nach R87 geachtet werden, da im Handel auch nichtkonforme sogenannte LED-Tagfahrlichte „zu Showzwecken“ erhältlich sind.
+0
gelöschtes Mitglied 2725
70/77 28.02.2011, 19:01

Danke für die Belehrung aber davon hab ich heute mehr als genug will nur noch wissen ob ich jetzt ein Aufbausimenar bekomme und mich dann in mein Bett verkriechen...

Gewusst hab ich es zumindest teilweise das mit dem dimmen wusste ich nicht, nur das die abschalten müssen...
Aber ich dachte nicht das die gleich so abgehen... ich mein mercedes und audi machen das mit ihren grellen tagfahrlichtern doch vor, die gehen auch nicht aus wenn abblentlicht an geht. habe auch oft gesehn das viele so fahren tagahrlicht+abblendlicht... da hab ich gedacht die wären kulanter... nun hab ich den salat...

hab jetzt noch ein bischen was in erfahrung gebracht...
Es gibt ja für die Probezeit A-Verstoß udn B-Verstoß
nach 1xA-Verstoß oder 2xB-Verstoß muss man die Nachschulung machen.
Ist das mit der Probezeitverlängerung dann genau so?
Und ist das jetzt A oder B bei mir?
Bitte helft mr verzweifele grade.
Bekomme Ich jetzt ne Probezeitverlängerung und Nachschulung?
+0
Benutzeravatar
Schrauber (700+)
Schrauber (700+)
25.09.2010
10 Themen, 927 Beiträge
41x erhalten, 24x gegeben
Mitsubishi Carisma 1.9 DI-D
10 Bilder
71/77 28.02.2011, 19:41

Über das Belehren will ich nun auch mal nichts sagen.
Denke da haste nun schon dein Fett weg.

Thema Strafe:

Warum haste den Polizisten nicht gleich gefragt, wie das nun aussieht, wenn dich das so wurmt?

Und wie hoch wird die Strafe sein, irgendwas muss dir doch der Polizist gesagt haben, ausser nur "es gibt eine Strafe"?!

Sollte es einfach nur ein Bußgeld sein, was du abdrücken musst (ähnlich wie zu schnelles Fahren), sollte dir eigentlich nichts weiter passieren.
Punkte gibt es glaub ich erst ab 40 Euro Bußgeld (irgendwie so war das).
+0
:opa: Forum Anwendungsvorschrift:

if ($ahnung == false or $problem == true)
{ read Carisma FAQ; use SEARCH; use GOOGLE; }
else
{ use brain; make post; }
Benutzeravatar
Admin & Webmaster
Admin & Webmaster
Elite-Master (8000+)
Elite-Master (8000+)
14.04.2004
375 Themen, 9174 Beiträge
158x erhalten, 47x gegeben
Mitsubishi Carisma 1.8 GDI
75 Bilder
Verbrauch
72/77 28.02.2011, 19:48

Erlischen der Betriebserlaubnis wegen nicht verkehrstauglicher Beleuchtung oder anderer Sachen beinhaltet 3 Punkte und 50 Euro Bußgeld.
+0
Benutzeravatar
Globaler Moderator
Globaler Moderator
Elite-Master (8000+)
Elite-Master (8000+)
24.04.2004
230 Themen, 11556 Beiträge
213x erhalten, 176x gegeben
2x Mitsubishi Carisma 1.8 GDI
14 Bilder
73/77 28.02.2011, 19:55

Hab ich ja die wollten oder konnten es mir nicht sagen...
Meinten um die 100€ und 1 oooder 3 oooder 4 Punkte... -.-
das beste war die waren zu 3. und jeder meinte was anderes...

hab jetzt google abgesucht... folgendes gefunden...

1. zur Strafe

2. zur Probezeit -> siehe "Probezeit"

3. aus nem anderem Forum
3.1

Die Strafe wurde erhöt von 50€ auf 90€...
Das ist mir aber im Moment egal die hauptsache ist das ich um die Probezeitverlängerung und Nachschulung rumkomme...
Den Gerade das ist das Teure...
+0
Benutzeravatar
Schrauber (700+)
Schrauber (700+)
25.09.2010
10 Themen, 927 Beiträge
41x erhalten, 24x gegeben
Mitsubishi Carisma 1.9 DI-D
10 Bilder
74/77 28.02.2011, 19:58

Da wirste leider nich drum rum kommen. Punkte bedeuten auf jeden Fall ne Nachschulung.
+0
Benutzeravatar
Globaler Moderator
Globaler Moderator
Elite-Master (8000+)
Elite-Master (8000+)
24.04.2004
230 Themen, 11556 Beiträge
213x erhalten, 176x gegeben
2x Mitsubishi Carisma 1.8 GDI
14 Bilder
75/77 28.02.2011, 20:01

Aber guck mal in den anhängen bei der strafe steht es ist ein B-Verstoß
unter Probezeit steht erst 2xB-Verstoß = Nachschulung + Probezeitverlängerung
und unter 3. steht das selbe thema und die meinen das ebenfalls...
und unter 3.1. gibts nochmal ne bestätigung...

und ich habe bis auf 15€ falschparktiket noch nix gehabt in den letzten 1jahr und 9monaten...
das wird wohl kein b-verstoß gewesen sein...

ist das falsch?
oder versteh ich falsch?
+0
Benutzeravatar
Schrauber (700+)
Schrauber (700+)
25.09.2010
10 Themen, 927 Beiträge
41x erhalten, 24x gegeben
Mitsubishi Carisma 1.9 DI-D
10 Bilder
76/77 28.02.2011, 21:53

Also meines Wissens is ab 1 Punkt egal wie eine Nachschulung fällig. Ich kann mich aber auch irren...
+0
Benutzeravatar
Globaler Moderator
Globaler Moderator
Elite-Master (8000+)
Elite-Master (8000+)
24.04.2004
230 Themen, 11556 Beiträge
213x erhalten, 176x gegeben
2x Mitsubishi Carisma 1.8 GDI
14 Bilder
77/77 28.02.2011, 22:13

Das dachte ich eigentlich auch aber es steht ja da so oder nicht...
Telefonieren mit dem Handy ohne Freisprecheinrichtung, ist ja ebenfalls unter B-Verstößen aufgelistet und da gibts ja auch eigentlich auch einen punkt oder so...
Wie gesagt guck dir mal die Links an
+0
Benutzeravatar
Schrauber (700+)
Schrauber (700+)
25.09.2010
10 Themen, 927 Beiträge
41x erhalten, 24x gegeben
Mitsubishi Carisma 1.9 DI-D
10 Bilder
Werbe/Affililink * 21.06.2025, 22:42
Unterstützung: (*) Beitrage mit Links zu Amazon und Ebay sind Affililinks. Beim Kauf über diese Links, bekommt DreamCarisma eine Provision, ohne dass du dafür bezahlen musst.

Zurück zu 👀 Erlebnisse

Wer ist online

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 2 Gäste

frei von sämtlichen G/G+ Regeln
frei von Viren und Bakterien
Kommunizieren ohne Mund-Nasen-Schutz
ohne Hände waschen, alle Seiten durchstöbern
Mindestabstand voll automatisch durch das Internet
mit mehr als nur einer Person online sein
keine Quarantäne, von überall erreichbar
und ganz wichtig, kein Toilettenpapier nötig.