Das lässt sich eigentlich herausfinden, wenn du mal in unseren großen Felgenthread geschaut hättest....
Zum Prinzip Eintragung:
Das Gutachten was du hast ist nen §19(3)er Gutachten, was soviel heißt, du fährst zum TÜV, bekommst ne Abnahmebescheinigung und gut ists.... die führst bei dir rum ODER lässt es in den Fahrzeugschein eintragen....
Nun ist allerdings DEIN Auto net mit im Gutachten aufgelistet..... das heißt nun nix anderes, als das dein Tüver nun schaut ob die Felge individuell an dein Fahrzeug passt....Er beginnt mit der sagenumwobenen Einzelabnahme.
Er prüft sozusagen alle Auflagen des Gutachtens bezogen auf Freigängigkeit, Achslasten, Überstand des Rades zum Kotflügel.
Weiterhin müsste er (machen viele net, aber es gehört dazu) noch Prüfen ob die Reifendimension auf der Felge, auch für dein Auto zugelassen ist.... da gehts um Tachoabweichung etc.
Wenn das getan ist und alles i.O. ist, dann erhälst du von ihm einen Ausdruck Begutachtung nach §21 StVZO<-- Einzelabnahme. Diese Begutachtung muss "sofort" in den Schein eingetragen werden, da es sich hier um die sog. Einzelabnahme handelt.
Was heißt das konkret für dich?
1. Keine Panik, die Felge hat nen Gutachten und ist somit für die dt. Straßen zugelassen
2. Probiere aus, ob die Felge passt, also mal montieren, zum mechaniker und den Wagen diagonal einfedern lassen, dabei noch das Lenkrad in eine Richtung voll einschlagen, wegen Prüfung der Freigängigkeit. Das ist eben nötig bei ner Einzelabnahme...bei Fahrzeugen die im Gutachten stehen, wird das alles nicht gemacht.
3. Finde die Reifenmarke heraus und schreib denen ne Email, dass du eine REIFENFREIGABE für dein Fahrzeug benötigst. Dabei schonmal das passende Reifenmodell was du willst, oder scho auf der Felge ist angeben ebenso wie alle Dimensionen und andere Werte zur Traglast und Geschwindigkeit. Ebenso die Schlüsselnummern deines KFZs (zu 2.2 und 2.3)
4. Beim
Carisma gibts bei Felgenbreiten und Reifenbreiten auf der Hinterachse Probleme.... siehe unseren Riesen-Felgen-Thread.
--> Zauberwort Bördeln der Hinterachse ab einer breite von 7,5J und ner ET40
--> deine ist 8J mit ET38, also muss mindestens/höchstens gebördelt werden.
--> falls nicht, dann schleift/drückt das Rad beim tiefen Einfedern an den Kotflügel
--> Fazit: keine positive Begutachtung seitens des TÜV Onkels
5. Verwende KEINE Federwegsbegrenzer.... die Dinger haben keine StVZO-Zulassung, schaden deinem Seriendämpfer und jeder TÜV-Mensch bekommts Kotzen wenn er die Dinger sieht...Allerdings machen das viele, um den Bördeln zu entgehen... ich kann nur von abraten.
6. Falls gebördelt wurde, du die Reifenfreigabe vom Reifenhersteller hast, und noch dein normales Felgengutachten, kannst du ruhigem Gewissens zum TÜV fahren und dir das alles abnehmen lassen.
PS: Erkundige dich welche Institutionen in deinem Bundesland Einzelabnahmen durchführen dürfen. Da gibts Unterschiede... in Thüringen ists die DEKRA, in Bayern darfs auch der TÜV-Süd usw.
Gruß
D€
EDIT: der freeeak war mal wieder schneller....
die kritische Minimum- ET des Carismas liegt bei 19...also alles safe.