Suche für die originalen Dachgepäckträger von Mitsubishi die ABE. Hab sie mal jemanden hier aus dem Forum abgekauft, war aber leider keine dabei.

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Dachträger und Dachboxen bedürfen keiner Allgemeinen-Betriebs-Erlaubnis (ABE). Sie können frei konstruiert werden und der Gesetzgeber betrachtet sie als Ladung. Mit der Konsequenz, dass immer dann, wenn sich so etwas selbstständig gemacht hat, es sich um verlorene Ladung handelt, mit entsprechender Bestrafung desjenigen, der als Fahrer das Fahrzeug bewegt hat.
Mit freundlichem Gruß, R. Müller ADAC-Nordrhein
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