xx_angel77_xx 06.06.2013, 10:31
Probleme mit dem Mitsubishi Carisma, dann kann dir hier geholfen werden.
(Technische Informationen & Details zu Motoren und Ausstattung findest du unter Carisma-Daten, häufig gestellte Fragen unter Carisma-FAQ.)
Moderator: Werkstattmeister
27/43 07.06.2013, 09:43

Ok. Das deckt sich mit dem, was mein Kollege sagte.

Wenn du den Schlüssel erstmals rein steckst (Stellung Lock) und das Schloss ist nicht drin, kannst du es dann reinmachen, solange der Schlüssel auf Lock bleibt?
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28/43 07.06.2013, 10:22

Ich kann mich da meinem Vorschreiber nur anschliessen.

Wenn der Sicherheitsaspekt beachtet wird ,wo der TÜV als erstes schaut muss das Schloss so funktionieren ,das es erst veriegelt wenn der Schlüssel abgezogen wird .
Denn sonst kann das Auto im Falle eines Falles nicht beherscht werden.
Es kann also sein das der Tüv es so verlangt ,das heisst dann wiederum das alle die nicht diese Version des Zündschlosses haben eben dieses auf eigene Kosten umzubauen haben,falls es wirklich 2 Versionen gibt .
Selbst wenn es nicht der Fall ist ,wird der TÜV einfach davon ausgehen,das es defekt ist.
Den Hersteller kann man so wohl nicht mehr an die Karre pinkeln.

Hier mal die Nummer des Zündschlosses
Dateianhänge
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MfG Kodiak
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29/43 07.06.2013, 14:03

Das is so nicht unbedingt richtig... solange der Hersteller nirgends eine Reklamation/Rückrufaktion sonst was Austauschaktion veranstaltet hat (eventuell sogar mit dem KBA, aufgrund des Sicherheitsaspektes), kann man die Dinger auch drinne lassen.... Man muss nur die Bestätigung haben, dass solche Schlösser vom Hersteller vorgesehen waren.

In nem alten 311er Wartburg sind ja auch keine Sicherheitsgurte und man hat trotzdem vollsten Versicherungsschutz (auch wenn H-Zulassung). Ebenso auch bei älteren Japanerfahrzeugen.....Da gabs Versionen mit Airbag oder Ohne...da muss auch bis heute nix nachgerüstet oder umgebaut werden.


Gruß
D€
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xx_angel77_xx (07.06.2013, 16:31)
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30/43 07.06.2013, 17:49

Warum sollte der Hersteller eine Rückrufaktion einleiten ,solange keine Unfälle deswegen passiert sind und keiner meckert wird sich da garnichts tun.
Wenn aber der TÜV diese Fahrzeuge mit funktionsfähigen aber sicherheitbedenklichen Originalteilen nicht mehr zulässt ,wird sich da gewaltig was ändern.Da fragt sich aber der Verbraucher ,warum fällt das erst jetzt auf?
Einzelfälle werden mit Sicherheit vom Hersteller abgelehnt oder stillschweigend ersetzt.
Wenn aber die Öffentlichkeit ,das KBA und der TÜV meckern ,könnte vielleicht noch was erreicht werden.

Gibt es hier jemanden der eine Bestätigung hat?
Ich denke mal nicht ,denn dann würde der Hersteller zugeben das da etwas falsch gelaufen ist und das kann viel Geld kosten.
Vorraussetzung dafür wäre natürlich das zum Zeitpunkt des Verkaufs /erstenZulassung es gesetzlich vorgeschrieben war das die Zündschlösser so sind wie der TÜV es jetzt haben will .
Ansonsten fehlt jegliche Handhabe gegenüber des Herstellers,der TÜV hat dann aber auch keine Handhabe, das möchte Angel ja abklären.Wie heisst es da immer so schön ,Recht haben und Recht bekommen sind 2 verschiedene Dinge.
Somit bleibt der Käufer dann auf den Kosten sitzen.

Der Vergleich mit den Gurten und den Japanern hinkt ,da kommt es immer auf den Zeitpunkt der ersten Zulassung an,wenn zu diesem noch keine Gurte oder Airbags vorgeschrieben waren ,kann dich auch kein TÜV dazu bringen ,diese auf eigene Kosten nachzurüsten,sind sie aber drin ,müssen sie den Sicherheitsanforderungen entsprechen.
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31/43 07.06.2013, 18:26

vorhin mal die "golf-variante" getestet...

motor aus, schlüssel noch ein zurück auf "acc" gestellt, schloss bleibt draußen, schlüssel auf "lock" gedreht und sofort hört man lautstark ein klacken und das schloss rastet ein, obwohl der schlüssel noch steckt...

***edit***
@enno für deine liste:
mein alter war baujahr 09/97 ausstattung glx, falls das von nöten sein sollte...
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32/43 07.06.2013, 19:25

Das sagt Wikipedia dazu.Wiki


Hier noch was vom TÜV Hanse

TÜV
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33/43 07.06.2013, 19:32

soeben mal beim mitsubishi ibiza meiner freundin probiert:

schlüssel draußen, schloss drin, schlüssel rein, schloss bleibt drin... schlüssel einmal drehen, schloss raus... zündung an, schlüssel zurückdrehen, schloss draußen, schlüssel geht auch nicht weiter zurück drehen... schlüssel abgezogen, schloss geht rein...
video kann ich dir schicken, wenn du willst @enno...
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34/43 07.06.2013, 19:52

Nee danke. Bei den Deutschen is das eh n bissl anders. Der Golf 6 vom Kollegen hat zum Bsp nur Lock, Zündung und Motor an. Die Zwischenstufe, die wir noch haben, überspringt der.

Wir werden das alles auf dem Elbetreffen vertiefen, um da mal Licht ins Dunkel zu bekommen. Grip hat jedenfalls ein Schreiben vom Mitsu Händler bekommen. Zusammen mit dem Handbuch sollte keiner Probleme mit dem TÜV haben in Zukunft.

Dennoch wäre mir eine Aufklärung lieb.
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DeadEye - X (09.06.2013, 10:44)
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35/43 07.06.2013, 20:21

Hab vorhin nach der Arbeit auch nochmal probiert.
Sobald man die Stellung ACC(oder weiter) mit dem SChlüssel gedreht hat, geht bei mir das Lenkradschloss erst rein, wenn ich den schlüssel ziehe. Bevor der nicht raus ist, geht diese nicht rein.

Ich kann aber auch das Lenkradschloss lösen (wenn es vor dem schlüssel stecken drinne war) wenn ich von lock den schlüssel minimal richtung acc drehe, aber nicht komplett. Denn löst das Lenkradschloss schon bei mir.
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36/43 08.06.2013, 17:12

Weidauer schrieb:07.06.2013, 09:27Ich fahre einen Preface Bj. 15.05.1998

1. Lenkradschloss ist drin
2. Schlüssel nur rein, ist weiterhin drin
3. Stellung auf ACC ... Lenkradschloss geht raus
4. auf LOCK, Schlüssel steckt, Lenkradschloss geht nicht rein
5. Schlüssel abziehen, Lenkradschloss geht rein


Bei meinem PreFace GDI EXE genau das gleiche, Lenkradschloss geht erst rein wenn Schlüssel draußen ist.
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37/43 08.06.2013, 17:55

Enno, da meiner ja in der Werkstatt ist müssen wir das beide zusammen aufm Elbetreff machen...Okay :)
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Kodiak schrieb:07.06.2013, 17:49Warum sollte der Hersteller eine Rückrufaktion einleiten ,solange keine Unfälle deswegen passiert sind und keiner meckert wird sich da garnichts tun.
Wenn aber der TÜV diese Fahrzeuge mit funktionsfähigen aber sicherheitbedenklichen Originalteilen nicht mehr zulässt ,wird sich da gewaltig was ändern.Da fragt sich aber der Verbraucher ,warum fällt das erst jetzt auf?
Einzelfälle werden mit Sicherheit vom Hersteller abgelehnt oder stillschweigend ersetzt.
Wenn aber die Öffentlichkeit ,das KBA und der TÜV meckern ,könnte vielleicht noch was erreicht werden.


Als ob erst Unfälle passieren müssen, bis es Rückrüfaktionen gibt???? Naja nicht jeder Autobauer heißt Toyota.... solche Aktionen gabs zu genüge, waren es Bremsen oder andere sicherheitsrelevanten Sachen... und das kommt meist in Zusammenarbeit mit Ämtern, sprich KBA.
Der TÜV kann nen schei* zulassen oder bestimmen wie was zugelassen wird... der hat nur zu prüfen und sich nach geltendem Recht zu verhalten.
Der Verbraucher fragt sich schon seit Jahren, warum es auf einmal so schwer ist, nen funktionierendes Gaspedal (Toyota) herzustellen, oder Bremsen dich mal nicht quietschen, siehe aktuelle RS3/TTRS Reihe...


Kodiak schrieb:07.06.2013, 17:49Gibt es hier jemanden der eine Bestätigung hat?
Ich denke mal nicht ,denn dann würde der Hersteller zugeben das da etwas falsch gelaufen ist und das kann viel Geld kosten.
Vorraussetzung dafür wäre natürlich das zum Zeitpunkt des Verkaufs /erstenZulassung es gesetzlich vorgeschrieben war das die Zündschlösser so sind wie der TÜV es jetzt haben will .
Ansonsten fehlt jegliche Handhabe gegenüber des Herstellers,der TÜV hat dann aber auch keine Handhabe, das möchte Angel ja abklären.Wie heisst es da immer so schön ,Recht haben und Recht bekommen sind 2 verschiedene Dinge.
Somit bleibt der Käufer dann auf den Kosten sitzen.
Der Vergleich mit den Gurten und den Japanern hinkt ,da kommt es immer auf den Zeitpunkt der ersten Zulassung an,wenn zu diesem noch keine Gurte oder Airbags vorgeschrieben waren ,kann dich auch kein TÜV dazu bringen ,diese auf eigene Kosten nachzurüsten,sind sie aber drin ,müssen sie den Sicherheitsanforderungen entsprechen.


Wieso hinkt der Vgl mit den Japanern....das ist genau das was du in deinen letzten Absätzen geschrieben hast.... Zeit der Zulassung und des geltenden Rechtes zu der Zeit sind entscheidend.... BÄM .... und wenn nunmal zu der Zeit, das Lenkradschloss beim Carisma so funzte, wie bei Enno etc. dann kann hat der TÜV auch nix zu meckern, außer es gibt von Seiten des KBA oder Mitsubishi irgendwann mal ne Info/Aufruf was auch immer, wo genau diese Zulassungszeiträume aufgerufen wurden, das Schloss tauschen zu lassen. Andernfalls besitzen die Autos ne Betriebserlaubnis, so wie se ausn Werk kommen und vor sich hinrosten und gut, da kann der TÜVer nicht nach Laune was anderes meinen.
Außerdem gehts hier auch nicht darum ggü dem Hersteller handhabbar zu werden, sondern lediglich den TÜV wieder mal seine Inkompetenz zu zeigen. UND lediglich dafür habe ich vorgeschlagen, dass man sich eben eine Bestätigung von Mitsubishi einholt, wie das Lenkradschloss eben funzen soll.... by the way, nunmehr gab es ja auch schon den Verweis aufs Handbuch..... Wenn das so funzt wie dort ist doch alles paletti. Ansonsten wenn der TÜV mehr wissen will, soll der doch mit Mitsubishi Deutschland telefonieren und Absagen erhalten ^^.


Gruß
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39/43 09.06.2013, 12:30

DeadEye - X schrieb:09.06.2013, 10:31
Kodiak schrieb:07.06.2013, 17:49Warum sollte der Hersteller eine Rückrufaktion einleiten ,solange keine Unfälle deswegen passiert sind und keiner meckert wird sich da garnichts tun.
Wenn aber der TÜV diese Fahrzeuge mit funktionsfähigen aber sicherheitbedenklichen Originalteilen nicht mehr zulässt ,wird sich da gewaltig was ändern.Da fragt sich aber der Verbraucher ,warum fällt das erst jetzt auf?
Einzelfälle werden mit Sicherheit vom Hersteller abgelehnt oder stillschweigend ersetzt.
Wenn aber die Öffentlichkeit ,das KBA und der TÜV meckern ,könnte vielleicht noch was erreicht werden.


Als ob erst Unfälle passieren müssen, bis es Rückrüfaktionen gibt???? Naja nicht jeder Autobauer heißt Toyota.... solche Aktionen gabs zu genüge, waren es Bremsen oder andere sicherheitsrelevanten Sachen... und das kommt meist in Zusammenarbeit mit Ämtern, sprich KBA.
Der TÜV kann nen schei* zulassen oder bestimmen wie was zugelassen wird... der hat nur zu prüfen und sich nach geltendem Recht zu verhalten.
Der Verbraucher fragt sich schon seit Jahren, warum es auf einmal so schwer ist, nen funktionierendes Gaspedal (Toyota) herzustellen, oder Bremsen dich mal nicht quietschen, siehe aktuelle RS3/TTRS Reihe...


Kodiak schrieb:07.06.2013, 17:49Gibt es hier jemanden der eine Bestätigung hat?
Ich denke mal nicht ,denn dann würde der Hersteller zugeben das da etwas falsch gelaufen ist und das kann viel Geld kosten.
Vorraussetzung dafür wäre natürlich das zum Zeitpunkt des Verkaufs /erstenZulassung es gesetzlich vorgeschrieben war das die Zündschlösser so sind wie der TÜV es jetzt haben will .
Ansonsten fehlt jegliche Handhabe gegenüber des Herstellers,der TÜV hat dann aber auch keine Handhabe, das möchte Angel ja abklären.Wie heisst es da immer so schön ,Recht haben und Recht bekommen sind 2 verschiedene Dinge.
Somit bleibt der Käufer dann auf den Kosten sitzen.
Der Vergleich mit den Gurten und den Japanern hinkt ,da kommt es immer auf den Zeitpunkt der ersten Zulassung an,wenn zu diesem noch keine Gurte oder Airbags vorgeschrieben waren ,kann dich auch kein TÜV dazu bringen ,diese auf eigene Kosten nachzurüsten,sind sie aber drin ,müssen sie den Sicherheitsanforderungen entsprechen.


Wieso hinkt der Vgl mit den Japanern....das ist genau das was du in deinen letzten Absätzen geschrieben hast.... Zeit der Zulassung und des geltenden Rechtes zu der Zeit sind entscheidend.... BÄM .... und wenn nunmal zu der Zeit, das Lenkradschloss beim Carisma so funzte, wie bei Enno etc. dann kann hat der TÜV auch nix zu meckern, außer es gibt von Seiten des KBA oder Mitsubishi irgendwann mal ne Info/Aufruf was auch immer, wo genau diese Zulassungszeiträume aufgerufen wurden, das Schloss tauschen zu lassen. Andernfalls besitzen die Autos ne Betriebserlaubnis, so wie se ausn Werk kommen und vor sich hinrosten und gut, da kann der TÜVer nicht nach Laune was anderes meinen.
Außerdem gehts hier auch nicht darum ggü dem Hersteller handhabbar zu werden, sondern lediglich den TÜV wieder mal seine Inkompetenz zu zeigen. UND lediglich dafür habe ich vorgeschlagen, dass man sich eben eine Bestätigung von Mitsubishi einholt, wie das Lenkradschloss eben funzen soll.... by the way, nunmehr gab es ja auch schon den Verweis aufs Handbuch..... Wenn das so funzt wie dort ist doch alles paletti. Ansonsten wenn der TÜV mehr wissen will, soll der doch mit Mitsubishi Deutschland telefonieren und Absagen erhalten ^^.


Gruß
D€

Unterschätze nicht den Einfluss des TÜVs,es kann sich ein Produktionsfehler eingeschlichen haben der auch nachträglich noch eine Betriebserlaubnis ausser Kraft setzt.Das wird ja auch mit der Verweigerung der TÜV-Plakette im Einzelfall getan.
Dazu hat der TÜV nunmal das Recht und da kannst du dich auf den Kopf stellen und mit dem Ar... fliegen fangen,da ändert sich nichts dran,auch wenn Mitsu seinen Segen dazu gibt,was sie so schnell nicht tun werden.
Ein Autoverkäufer kann da genauso wenig was dran ändern.
Erst wenn das KBA sagt ,das ist rechtens oder nicht ,wird da mehr oder weniger was in die Wege geleitet, dann muss auch Mitsu reagieren.Bis dahin ist es aber noch ein weiter Weg.

Ich persönlich gönne es den Betroffenen natürlich das es nicht soweit kommen muss und der Tüv sich mit den jetzigen Gegenbenheiten zufrieden gibt.


Hier mal ein Zitat vom TÜV Hanse
Wie funktioniert nun aber die gängige Lenkradsperre? In Europa rastet ein Bolzen erst dann ein, wenn der Zündschlüssel in der Aus-Position mindestens 2 mm aus dem Schloss gezogen wird. Dieser Mechanismus soll verhindern, dass das Schloss bereits beim ausgeschalteten, aber möglicherweise noch rollenden Fahrzeug einrastet, was fatale Folgen haben kann!
Zitat Ende
Somit ist auch das Zündschloss/Lenkradsperre eine sicherheitsrelevante Einheit,auch wenn das die Mehrheit nicht einsehen will.
Es soll halt verhindern das zum Bsp.im Falle einer klemmder Drosselklappe/Gaszug ,sagen wir mal auf der Autobahn der Motor abgeschaltet wird und das noch rollende Fahrzeug durch die Lenkradsperre nicht mehr beherrschbar ist.
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