scheinwerfer gerissen

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blowfeld 11.03.2009, 11:17
Probleme mit dem Mitsubishi Carisma, dann kann dir hier geholfen werden.
(Technische Informationen & Details zu Motoren und Ausstattung findest du unter Carisma-Daten, häufig gestellte Fragen unter Carisma-FAQ.)
Moderator: Werkstattmeister
1/8 11.03.2009, 11:17

Hi,

habe vor ca. 2 Wochen einen Gebrauchten Carisma GDI gekauft,
jetzt habe ich festgestellt dass, wenn ich die Motorhaube öffne
das Scheinwerfergehäuse (links) an der Oberseite eingerissen ist,
von außen sieht man nichts.
Fragen:
Muss der Mitsubishi - Händler mir das ersetzen?
Ist das ein Problem beim Betrieb?

Grüße!
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blowfeld
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2/8 11.03.2009, 12:59

Wenn du den gebrauchten bei einem Händler gekauft hast, dann sollte du deine 12 monatige Gewährleistung in Anspruch nehmen.

Da du schreibst, das du dein Carisma erst vor 2 Wochen gekauft hast, hast du noch folgenden Vorteil:

"In den ersten sechs Monaten der Gewährleistungszeit muss der Verkäufer (oder Erbringer einer Reparatur) ) nachweisen, dass das Produkt frei von Fehlern war."
-> Quelle @ eJuristen.de

Also ab zum Händler. :ok:
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{ read Carisma FAQ; use SEARCH; use GOOGLE; }
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3/8 11.03.2009, 13:19

Ja, bei Garantie oder Gewährleistung, MUSS er den Scheinwerfer ersetzen, es sein dann, er kann Dir beweisen, dass Du ihn kapput hast (die ersten 6 Monate hat er Beweispflicht)

Also hin und neuen geben lassen.

Gruß Ben :deal:
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4/8 11.03.2009, 13:24

geht das aber auch dann wenn er ja im Prinzip noch funktioniert, d.h. er hat ja seine Funktion nicht verloren, ist auch nicht beschlagen oder so? (nur das Gehäuse innen ist kaputt)
Problem2: der Händler ist 250 km weit weg :-(
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blowfeld
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5/8 11.03.2009, 13:52

Auch wenn der Scheinwerfer an sich noch funktioniert, würde ich das machen lassen.

Es spielt dabei keine Rolle ob der Riss oben (unter der Motorhaube) ist oder nicht, denn was ist wenn der Sprung/Riss sich vergrößert und sich bis nach vorne weiterbildet.

Das ist wie ein Riss in der Frontscheibe, es ist immer die Gefahr auf etwas schlimmeres da, daher nehme dir die 250 km lieber in kauf, als das du später selber einen neuen Scheinwerfer kaufen musst. ;-)


>Edit:
Da ich eben noch Gehäuse gelesen habe:
Auch wenn damit nicht das Glas gemeint ist, würde ich zum Händler fahren, bzw. vorerst telefonisch mit ihm darüber reden, denn wie gesagt, der Mangel kann sich verschlimmern, bis, evtl irgendwas rausbricht und dann evtl irgendwas nicht mehr richtig hällt usw.

Nutze also die gesetzliche Gewährleistung aus, solange du es kannst - dazu ist sie da.
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6/8 11.03.2009, 16:53

Das mit der Garantie läuft doch normalerweise über eine Art Versicherung.

Also kannst du es doch auch woanders (näher) machen lassen und es wird dir bezahlt.
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Die Gewährleistung wird mit Mitsubishi abgeschlossen und nicht mit dem Händler wo Du den Wagen gekauft hast. Daher kannst Du zum nächsten Mitubishihändler gehen und den Anspruch auf Gewährleistung geltend machen. Ein guter Händler nimmt sich dessen auch an.
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8/8 12.03.2009, 10:49

Hallo zusammen!

Ich habe das erst mal dem Händler gemeldet, stimmt schon von seinem Recht muss man auch gebrauch machen!

Ok, danke für eure Antworten!!
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