Rückleuchten

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Besi 16.06.2006, 17:11
Alles was mit dem optischen Styling am Mitsubishi Carisma zu tun hat.
(z.B. Bodykit, Felgen, Sportlenkrad, Amaturen, Sitze, Beleuchtung, ...)
(Übersicht verschiedener Bodykits-Hersteller. Anleitungen zum Selberbasteln: Carisma-Workshop.)
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40/49 27.06.2006, 06:57

Sieht cool aus! :ok:
Ich glaub nicht, dass das auch nur ein Tüvler bemerkt...vor allem, wenn die Blinker Orange und die Rückfahrleuchte Weiß bleibt!
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41/49 27.06.2006, 14:56

Schaut echt net schlecht aus. :ok:
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42/49 05.07.2006, 20:52

Also ich habe für getönte rückleuchten eine Bestätigung vom tüv das ich damit rümfahren kan (fast wie ein ABE)!!! :deal:

wurde auch schon mal angehalten von polizei hat dan aber nichts gesagt wo ich ihnen die bestätigung gezeigt habe!! :haha: bin danach einfach weiter gefahren.

in der bestätigun müssen nur drei auflagen erfühlt werden.
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Brat
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43/49 05.07.2006, 20:55

Kläre er uns darüber auf, bitte.

Normalerweise ist es nach dem Gesetz so, dass das Lackieren, bekleben etc verboten ist. Kann natürlich sein, dass der eine TÜV sowas sagt, dass man Rückstrahler dranmacht und dann is gut, wenn die Verdunklung nur so und so viel % beträgt...
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44/49 06.07.2006, 08:17

Besi hat am 19.06.2006, 14:44:Dann bleibt mir ja theoretisch nur noch die möglichkeit mit der Faceliftheckklappe um mein heck zu verändern!!!! Toll naja mal schauen!!!!


Das würd nicht ganz reichen, das Blech unter den Hecklampen ist ebenfalls "anders" und müsster ersetzt bzw. zurechtbastelt werden.
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45/49 06.07.2006, 20:01

so genaues weis ich auch nicht aber ich weiß eines ein kolege von mir hat mit diesen schein seine getonten scheinwerver eingetragen bekommen und ich fahre damit schon ein jahr einmal angehalten gezeigt und wieder weitergefahren.

wie gesagt du musst nur die auflagen erfühlenund die wären:

1. Die abweichende Leuchte (i.a. anders eingefärbt als die Serienleuchte) besitzt ein zutreffendes und gültiges ECE- bzw. EG-Prüfzeichen.

2. Die abweichende Leuchte weist die gleiche Größe, ein- und Anbaulage wie die Serienleuchte auf.

3. Bei kombinierten Leuchten muß die gleiche anzahl der Leuchten vorhanden sein. Sonst mussen rückstrahler montirt werden.

ich kan dier sonst es schiecken per e-mail den schein,a steht es ausfürlicher.

Allso ich hatte damit noch keine problemme sonst zeig es mal deinen tüv und frag mal was er dafon hält!
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Brat
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46/49 06.07.2006, 23:27

1. Die abweichende Leuchte (i.a. anders eingefärbt als die Serienleuchte) besitzt ein zutreffendes und gültiges ECE- bzw. EG-Prüfzeichen.


Meiner Meinung nach, erlischt die Gültigkeit des Prüfzeichens, wenn man an den Leuchten manipuliert. Die Leuchten befinden sich dann ja nicht mehr in dem Zustand, in dem sie geprüft worden sind, müssten also neu geprüft werden.

2. Die abweichende Leuchte weist die gleiche Größe, ein- und Anbaulage wie die Serienleuchte auf.


Seh ich null Sinn drin. Es gibt Leute, die sich Mercedes Leuchten an nen Civic oder Eclipse Leuchten an nen Integra basteln. Die untescheiden sich in allen Kriterien von den Serienleuchten. Mit einer Einzelabnahme ist sowas kein Problem. Daher kommt mir dieser Punkt absolut sinnfrei vor.

3. Bei kombinierten Leuchten muß die gleiche anzahl der Leuchten vorhanden sein. Sonst mussen rückstrahler montirt werden.


Okay... Teils steige ich da durch. Gleiche Anzahl is sicher gemeint, wenn vorher 2 Brems-, 2 Blink-, 2 Rückfahr-, 2 Nebelleuchten und 2 Rückstrahler da waren müssen die dann auch danach wieder da sein, wobei es ja auch genug Autos gibt, die nur eine Rückfahr- und Nebelleuchte haben, also schätze ich das als teils sinnvoll ein :biggrin:. Rückstrahler sind oft Auflagen für LED Leuchten, Klarglasleuchten oder die gefärbten, die man zu kaufen bekommt. Also die von namenhaften Firmen meine ich, wo das "Glas" gefärbt ist und nicht angemalt oder beklebt. Kurz. Rückstrahler sind dann anzubringen, wenn die Leuchten selbst keine oder unzureichende rückstrahlende Wirkung mehr haben.




Ich will dich keinesfalls dizzen oder deine Argumente totlabern, aber für mich ist der Schein da irgendwas, was sich die Tüv Stelle da ausgedacht hat. Ich hoffe du kannst meinen Standpunkt verstehen und steigst durch meine wirre Welt durch :biggrin:
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47/49 07.07.2006, 11:46

Bei Punkt 1 und Punkt 2 hat angel77 vollkommend recht.

Jede Bauliche Änderung am Fahrzeug und erst Recht jede Änderung an Leuchten die sich aussem am Fahrzeug befinden, müssen geprüft, angenommen und für den Bereich der StVO & StVZO zugelassen werden/sein.
Erstrecht bei Leuchten, ist jedliche Änderung abzunehmen, da es sich hierbei um Bauteile handelt, die zur Sicherheit dienen. :ok:
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if ($ahnung == false or $problem == true)
{ read Carisma FAQ; use SEARCH; use GOOGLE; }
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48/49 11.07.2006, 12:01

Ich hab diesen Schein auch, ist ein Gutachten im Auftrag der Fa. Muschwitz GmbH, für fachmännisch eingefärbte Rückleuchten...

Der Tüvprüfwer hat zwar erst etwas rumgezickt, dann aber doch die Plakette draufgeklebt....

Es ist mit Sicherheit kein Freifahrschein! Wenn Du an nen Rennkommisar mit richtig Ahnung kommst, gibts Ärger, dann kannste die Dinger abmontieren....

Aber in 99% der Fälle gibts keine Probleme.
Die Rückleuchten an meinem Civic sind von einer Fachfirma gefärbt wurden, das sieht man auch....
Deshalb hatte ich warscheinlich auch nur kleinere Probleme beim Tüv....
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49/49 20.07.2006, 00:15

@ Besi

So, man muss nur warten können. Hab zwar nicht bei meinen Rückleuchten nachgeschaut.

Aber jetzt gibts welche bei eBay zu einem erschwinglichen Preis:

Klickst Du hier:

Rücklicht links Kotflügel

Rücklicht links Kofferraumklappe
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