carisma 26.07.2004, 11:20
Recht und Ordnung. Was ist im Straßenverkehr erlaubt und was nicht.
TÜV, Dekra, HU/AU, Gutachten/ABE, Steuer, Verkehrsrecht, Versicherungen, usw.
Moderator: Talk-Moderator
1/37 26.07.2004, 11:20

Ich hab mal einen (diesen) neuen Foren-Bereich eingerichtet, da ich was schönes im I-Net gefunden habe:

In der StVZO (§ 49a Abs.1) ist festgelegt, dass an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern nur die vorgeschriebenen und zulässigen lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein dürfen.

Mit dem Thema der Unterbodenbeleuchtung haben sich Fachgremien beschäftigt und sich u.a. wie folgt geäußert:
die Unterflurbeleuchtung verändert das Signalbild des Fahrzeugs
die Unterflurbeleuchtung erzeugt unnötige Aufmerksamkeit und kann andere Verkehrsteilnehmer irritieren
bei nasser Straße könnte es zu einer direkten Reflektion des Lichtes kommen, sodass durch den direkt reflektierenden Anteil andere Verkehrsteilnehmer mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt werden können
das von der Unterflurbeleuchtung erzeugte Licht hat eine unbestimmte und nicht definierte Signalwirkung und wirkt deshalb verwirrend

Begutachtungen im Rahmen von § 19 (2) StVZO bzw. Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO können demnach nicht positiv abgeschlossen werden; diese Aussage trifft auch für Fahrzeuge mit ausgeschalteter Zündung zu.

Man kann die Unterbodenbeleuchtung auch nicht "retten", indem man sie mit Schaltern versieht oder als Ausstiegshilfe deklariert. Diese muss bei geschlossenen Türen im Innenraum sein, also z.B. an der Unterseite der Türen.

Zum Thema Innenraumbeleuchtung: Hier ist in der StVZO nichts geregelt. Kritisch wird es, wenn aus der Innenraumbeleuchtung eine Außenbeleuchtung wird, also zu viel Licht direkt nach aussen strahlt. Das ist im Einzelfall vom Sachverständigen zu prüfen. Was und in welcher Farbe im Fußraum leuchtet ist demnach egal, wenn es nicht zu stark nach aussen strahlt.

Grundsätzlich gilt: Egal, ob im Stand oder während der Fahrt, ob mit Zündung bzw. Schalter oder ohne, ob im Bereich der StVZO und StVO betrieben: Sobald die unzulässige LTE (lichttechnische Einrichtung) am Fahrzeug verbaut ist, erlischt die Bteriebserlaubnis für den öffentlichen Straßenverkehr.

Quelle: www.pagenstecher.de

Ich denke das es jeden von uns interessiert, wie das wirklich so mit der Beleuchtung aussieht und dachte ich poste das mal hier her!
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2/37 26.07.2004, 12:15

Damn.... Ich wollte auch irgendwan mal Untebodenbeleuchtung einbauen... Ich hab mal gehört, als Showzweck soll man das wohl sogar eingetragen kriegen, aber glauben tu ich das nicht, es wird ja viel gelabert...

Mal sehen, wie ich das mit meiner Röhre in der Ablage regel... Die kann man von außen durchaus sehen. Verdammt..... :wall: :blabla: :motz: :baeh: :hau: :droh:
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3/37 26.07.2004, 12:34

Ich sag es mal so:

Alles was du anbaust und im Straßenverkehr benutzt, muß der STVZO entsprechen.

Das heißt, wenn du was als Showzwecken eintragen lassen willst, muß du es für den normalen Straßenverkehr abbauen.

Leider geht es auch nicht die Rohren abzudecken, da alle Leuchtmittel, die am Fahrzeug angebaut sind funktionieren müssen (sprich ein- und ausschaltbar sein müssen).
Wenn Du also die Rohren abdeckst, haben sie nicht mehr ihre funktion zu leuchten und damit dürfen sie nicht angeschlossen sein und nicht angeschlossende Leuchtmittel dürfen auch nicht angebaut sein.

Im großen und ganzen wird es schwer einen Grün-Weißen-Vereinmitglied zu erklären, dass das für Showzwecke ist.

Hoffe ich hab mich richtig ausgedrückt :smoke:
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4/37 28.08.2004, 21:12

So, da ich ja meine Kaltlichtröhren im Fußraum endlich fest anmontiert und angeschloßen habe, hab ich mir doch noch einmal die Frage gestellt "wie sieht es wärend der Fahrt mit eingeschalteter Beleuchtung aus".

Bin da im kleinem Internet auf was gestoßen *aua_kopfweh*

Also ich hab bei bestimmt 6 Tüv und Gtü Stellen gefragt, und immer wieder die selbe ANtwort bekommen:

Wenn ich eine Fussraumbeleuchtung z.b. In blau, mit Neonröhren, Kaltlichtkathoden oder ähnlichem eingebaut habe, so darf ich diese auch an haben.

Im Stand sowieso, und während der Fahrt auch, Wenn...

-Die Röhre darf nicht im Sichtbereich montiert sein
-Die Röhre darf den fahrer nicht blenden
-Die Röhre darf von aussen Nicht zu sehen sein
-Die Röhre muss ordentlich befestigt sein
-Der Lichtkegel muss Unterhalb der Sitzkanten bleiben

Dann sollte es auch keien Probleme geben.

Bei der letzen Polizeikontrolle habe ich es mal drauf angelegt, und die röhren angelassen, der Polizist meinte nur: Schickes Lichtchen... Haben sie aber nicht beim Fahren an, oder ?

Ich hab dem dann geabntwortet, dass ich es ab und zu an habe, und mir es der Tüv mündlich zugesichert hat, dass das OK ist, wenn die oben geschriebenen Kriterien eingehalten werden...


Also... Freibrief hierfür

Quelle

Na was sag ich denn dazu -> :jump: :tanz: :jump: :tanz: :jump: :tanz: :prost:
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5/37 29.08.2004, 11:04

Das is geil....

Legt der Kerl sich mit den Ordnunghütchen an...

Is das geil :vogel:


Aber das kenn ich auch. Bei mir zu Hause ham die die Angewohnheit immer den Auspuff zu bemängeln. Die sind immer der Meinung, bei jedem nicht serienmäßigen Auspuff is irgendwas faul und wollten mir erzählen, meiner wäre zu laut. Hab ihnen dann aber in meinen Papieren gezeigt, dass alles der Norm entspricht und trotzdem wollten die mit nem Zollstock (Gliedermaßstab) in meinem Auspuff rumstochern, weil si der Meinung waren, dass er von mir geleert wurde, weil er dann lauter wird.

Da hab ich dem gesagt, dass er das gern tun kann, wenn er mal so eben 1200,- Eus übrig hat, um mir nen neuen zu bezahlen. Der Typ is total ausgerastet und wollte mich da voll zur Sau machen. Ich hörte mir seine Worte genüßlich an und sagte, dass er mich jetzt entweder mit auf die Wache nehmen soll, oder mich weiterfahren lässt. Ich hab ihm vorgeschlagen, dass wir das mit seinem Vorgesetztem zu klären.

Ich durfte dann weiter fahren. Ich bin seitdem auch schon 2mal an ner Kontrolle vorbeigefahren, wo der auch war. Die ham mich net wieder rausgezogen... :grins:
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6/37 29.08.2004, 11:32

@ Angel

Böse, böse, böse....

Aber hast schon recht, manche haben schon nen kleinen Schaden...
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Bild<-- schlagt bitte nicht Euren Bildschirm, für Schäden wird keine Haftung übernommen ;-)
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Wenn ihr mich fragt is das purer Dumm Fi*k. Die denken die könnens machen, weil alle Angts haben, dass das Auto stillgelegt wird, wenn man nicht das macht, was die wollen...


ABER NICHT MIT MIR!!!!!
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Wie siehts eigendlich mit Led´s aus? gibts da auch schon ne Regelung.Gibt ja auch schwach leuchtende die nich so blenden.Killswitsch mit leds die sehr Hell sind und Zugelassen sind.
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HIHI

ich frag mich auch wie der Hersteller meines Radios das zugelassen bekommen haben .. hab zur Zeit das Yamakawa drin ( wegen SDCard und Bluetooth Freisprecheinrichtung geholt :) ) und das ist im Dunkeln soooooo hell das es eigentlich schon nervt und blendet wies schwein .. ich sag mal im Dunkeln wenn man von draußen reinschaut sieht man die Insassen vorn voll blau beleuchtet im Gesicht ... ala 2Fast 2Furios am Anfang mit dem Skyline
:O
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LEDs zählen da genauso wie Neonleuchten oder normale Leuchtlampen.

Alle Lichteinrichtungen, die aussen angebracht werden, müssen zum ersten ein Amtliches Prüfzeichen haben und zusätzlich eingetragen sein, solang sie nicht original vom Hersteller (ab Werk) sind !

Zudem kommt, das alle verbauten Lichtquellen Funktionieren müssen, das heist das Licht muss ein- und aus-schaltbar sein (beim einschalten muss es auch leuchten).
Das wirst du auch schon mal bemerkt haben, wenn bei dir einen normarl Blink oder Bremsleuchte kaputt ist, da wird der Mann in Grün / Blau, bzw. der TÜVler auch nicht so begeistert sein.

Im Innenraum hingegen sieh es nicht ganz so schlimm aus.
Die Regel ist, solange die Innenbeleuchtung keine direkte Starllung nach aussen hat, ist sie nicht weiter verboten.

Also wenn du z.b. eine Fussraumbeleuchtung hast, kann dir keiner was, da sie unterhalb der Fenster und auch nicht direkt nach aussen leuchtet.
(Hatte da auch schon viele Polizesten an der Kreuzung neben mir und hatten auch nix gegen meine Blaue Fussraumbeleuchtung).

Beim Radio ist es genauso, mein großes Display leuchtet auch komplett Blau, wenn ich will leuchtet es auch in allen anderen Farben im Dauermodus durch, aber da sagt auch nimmant etwas, da es in den innenraum leuchtet und nicht direkt nach aussen, auch wenn dein weißes T-Shirt oder sogar dein Gesicht blau erscheint.

:ok:
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11/37 23.04.2006, 05:04

Also ich muss sagen das ich das mit der UBB schon verstehen kann.. mir is mal eienr entgegengekommen nachts... Ich musste echt voll hingucken... weils so geil aussah... also es lenkt schon ab... aber ich mein andererseits müsste man dann mein Auto auch verbieten, da gucken auch viele :)
Da hat son Typ wegen mir schonma nen Crash gebaut anner Kreuzung... guckt sich meinen Cari an, fährt los... wrums... Unfall... naja...

Und Frauen müsste man such verbieten, hab schon oft beinah nen Crash wegen hinterhergucken gehabt... :spin: :O

@ Bunny: nur Spaß, ehrlich... *küsschen*

Aber hab vorhin ja schon mit Carisma über sinn und unsinn des Deutschen Rechts philosophiert... is halt so...
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12/37 23.04.2006, 10:54

DeeWay hat am 23.04.2006, 00:35:und das ist im Dunkeln soooooo hell das es eigentlich schon nervt und blendet wies schwein



Kenn ich von meinem Radio auch :hau:
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13/37 23.04.2006, 15:43

hm aber mal gut zu wissen wie es so ausschaut :)

@ thx @ Carisma 4 posting
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