2Nice 20.09.2010, 19:18
Recht und Ordnung. Was ist im Straßenverkehr erlaubt und was nicht.
TÜV, Dekra, HU/AU, Gutachten/ABE, Steuer, Verkehrsrecht, Versicherungen, usw.
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14/19 20.09.2010, 23:23

2Nice hat am 20.09.2010, 20:31:
NiceIce hat am 20.09.2010, 20:25:1. Erlöschen der Betriebserlaubnis.
2 Dadurch fahren ohne Zulassung
3. Dadurch fahren ohne Versicherungsschutz.

Kannst ja mal schaun, was das kostet und wieviele Punkte Du sammelst.

Und bei 100 Watt Birnen kann (ich sage KANN) dir die Elektrik abrauchen und es kommt zum Kabelbrand.

LG
Martin


genau zu diesen 3 Punkten finde ich gar nichts im Bußgeldkatalog :denk:

Dann such mal in der Kategorie Straftaten, da stehen solche Dinge drin, wie z.B.:
Selbst fahren oder fahren lassen mit einem nicht versicherten Kfz und Anhänger

Was denke ich zutrifft, wenn der Versicherungschutz ausfällt, durch erlöschen der Betriebserlaubnis.

Straßenverkehrsgefährdung

Keine Ahnung was da alles mit reinzählt - klingt nach einem dehnbaren Begriff.
Sprich wenn z.B. angenommen Xenon-Nachrüstkit andere Verkehrsteilnehmer enorm blenden, ist das ja im Prinzip eine Gefährdung im Straßenverkehr.

:denk:

Und Straftaten können sogar mit Freiheitsstrafe belangt werden.
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15/19 21.09.2010, 17:06

so komm grad von der dekra ;)

er meinte bei abblendlichtbirnen ohne e-zeichen erlischt die betriebserlaubnis abgesehen über eine längere dauer.
das ist nicht zu vergleichen mit einem nicht-eintragbaren endtopf, denn dort erlischt die betriebserlaubnis sofort.

wie genau das unterteilt wird entscheidet der richter, ist auch von den birnen abhängig, wie hell, farbe, usw.

jedoch erlischt nicht der versicherungsschutz


...so ein bisschen licht im dunkeln B)
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16/19 21.09.2010, 18:07

2Nice hat am 21.09.2010, 18:06:jedoch erlischt nicht der versicherungsschutz

Hast du dazu auch mal bei der Versicherung nachgefragt?

Weil wie gesagt, bist du in einem Unfall (egal ob selber schuld oder nicht) und es stellt sich raus das z.B. durch dein zu helles Licht (also durch extreme Blendung) der Unfall verursacht wurde und sich rausstellt, das die eingebauten Leuchtmitteln nicht gültig waren (dein Auto also keine gültige Betriebserlaubnis hatte), denke ich, wirst du von deiner Versicherung keinen Schutz bekommen.

Klar solange die Versicherung davon nix weiß, schützt sie dich, aber wenn dann was ist, wird sie dir mit dem Zeigefinger winken :nono:
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naja, dass der versicherungsschutz erlischt glaub ich net, aber dir wird auf jedenfall ne mitschuld angerechnet...
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habs auch nich glauben können, aber er meinte versicherungsschutz bleibt. wenn die versicherung mitbekommt dass die leuchtmittel nicht genehmigt sind, dann hat man im falle eines unfalls einen höheren eigenanteil zu zahlen, jedenfalls fällt der versicherungsschutz nicht komplett weg.

bei der versicherung hab ich noch nicht nachgefragt, hab ich eigentlich auch nicht vor :D
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Beppo hat am 20.09.2010, 21:00:Naja einen Kollegen mit einer Celica haben sie wegen Xenon, welches doch sehr harmlos aussah ans Bein gepisst. 300€ für ihn + 3 Punkte und der Vater (da Fahrzeughalter) ebenfalls der selbe Spaß. Weiß selber nicht wie diese Summe zu stande gekommen ist im Bußgeldkatalog finde ich auch nichts was solche Summen betrifft.


So hab vorhin mit dem Kollegen nochmal geredet, der Fahrer hat doch nur 170€ gezahlt und der Halter 270€ und für jeden gab es doch nur 2 Punkte.
Nur um das mal zu berichtigen und nicht falsch stehen zu lassen :)
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